Wo ist die Grenze zwischen Meinungsfreiheit und Ehrverletzung (Beleidigung)?

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  • Die Grenze zwischen Meinungsfreiheit und Beleidigung ist im deutschen Recht recht klar definiert. Ich zitiere aus Wikipedia: "Bei Meinungsäußerungen zu öffentlichkeitsrelevanten Fragen spricht eine Vermutung für die Zulässigkeit der freien Rede. Die Äußerung ist nur dann nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt und damit strafbar, wenn es sich um Formalbeleidigungen – insbesondere klassische Schimpfworte – oder um eine Schmähkritik handelt. Schmähkritik ist nur selten gegeben. Dafür muss die inhaltliche Auseinandersetzung mit Handlungen oder Äußerungen des Opfers in den Hintergrund treten, so dass es dem Täter erkennbar nur um die persönliche Herabsetzung des Opfers geht."
  • Es ist dabei egal, ob man indirekte Rede oder Konjunktiv verwendet. Entscheidend ist die Absicht der Herabsetzung. "In meinen Augen...", "Meine Frau würde sagen, ...", "Man könnte denken, sie wären ein..." --- alles gleichwertig, alles beleidigend.

Wenn es hart auf hart kommt, muss der Richter also nach persönlichem Empfinden entscheiden, ob es Herabsetzung oder derber Spaß war?

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@HerrDeWorde

Genau so ist es! Es handelt sich immer um Einzelfallentscheidungen und die Intention, der Kontext und die Situation sind ganz entscheidend. Was der eine zum anderen sagen darf, kann in einem anderen Fall ganz anders sein.

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Meine Ansicht sich: - schön gesagt, nicht wahr? ich räume deiner Frage bereits hier einen Antwortteil ein.... also:

A ist ein Idiot - ist - ja, eine Feststellung - nur - nach dieser Aussage eine, der scheins die Allgemeinheit anwohnt. Sprich: Es wird in dieser Version angenommen, es ist bereits fix und manifest, dass "A" ein Idiot ist. Im Sinne von: Goethe ist Dichter, Stephen Hawking ist Wissenschafter, Andrea Di Robilant ist Journalist und Autor - und A ist ein Idiot.

A ist in meinen Augen ein Idiot : das ist ein gewaltiger Unterschied. Er besagt nämlich, dass nur DU der Ansicht bist, dass A ein Idiot ist/sei/sein kann, mag, darf, etc. und Co KG

Spielt die Art der Öffentlichkeit eine Rolle --- Darf ich nachfragen, was du damit meinst?

Was ist die "Art der Öffentlichkeit" - meinst du damit den Plebs auf der Wies´n - nachts um 11.35h? Meinst du die Leserzuschriften der BILD-Zeitung - oder die Gesellschaft der SAVE-VENICE-Foundation?

Ja, da gibt es Unterschiede... No.1 wird es gar nicht auffallen, dass du jemanden einen Idioten geheissen hast, sind wären eher damit beschäftigt, sich möglichst unauffällig zu entleeren.

No. 2 würde sich nach dem richten, was der Meinung von... weiss nicht ... Herrn Drews entspricht....

und - No. 3 würde lächeln, denn schon Massimo 'Cacciari, der Bürgermeister von Venedig, und einer der Mitglieder der bereits titulierten Gesellschaft verliess seinen Amtssitz mit den Worten: Mir reichts, Ihr Idioten!

Was ist die "Art der Öffentlichkeit"?

z.B. ist es auf GF klar, dass hier nicht nur Fachleute vertreten sind und jeder nur seine Meinung sagt. Muss ich dennoch immer schön das "meiner Meinung nach" einbauen, um nicht angezeigt zu werden, oder herrscht in einem Forum etc. generell Narrenfreiheit?

Ist eine Leserzuschrift generell nur eine Meinung oder kann auch da verklagt werden?

Oder drehen wir die Frage um: Wo darf man ungestraft "A ist ein Idiot" sagen?

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@HerrDeWorde

Ich denke, HerrDeWorde, dass dem "NormalUser" sehr wohl klar ist, dass nicht NUR Fachleute vertreten sind....Ansonsten wäre GF vor Fragen, die sich um Söckchenfarbe Verso mögliche Schwangerschaften drehen, gefeit.

Weiters denke ich - berichtige mich, so ich falsch liege, dass dein Kommentar eher eine Art Provokation ist -

Natürlich ist ein Unterschied zwischen einer allgemeinen Feststellung und deiner persönlichen Meinung gegeben. Eine Leserzuschrift ist IMMER - soferne sie nicht unsittlich oder beleidigend /siehe Strafgesetzbuch - ist, eine "Meinung" - deshalb findest du auch allgemein den Zusatz "Lesermeinungen sind nicht unbedingt übereinstimmend mit der Ansicht des Verlags"....

Ergo: Eine Leserzuschrift, die sich eindeutig gegen sittliche Gesetze erhebt, wird vom Verlag nicht veröffentlicht werden.

"A ist ein Idiot" wurde - zum Beispiel - bereits in diversen Parlamenten gesagt. Weder Herr Cap, noch Herr Casini, weder Rutelli, Berlusconi noch Sarkozi wurden deshalb bestraft....

Wer A ist, darüber liesse sich noch debattieren, aber ich denke, HerrDeWorde, das sprengt den Rahmen der Frage... oder nicht?

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@tintoretto

Ich berichtige dich: Es ist keine Provokation. Wie kommst du nur darauf?

Warum ist der Zusatz "Lesermeinungen sind nicht unbedingt übereinstimmend mit der Ansicht des Verlags" nötig, wenn das doch IMMER eine Meinung ist?

Was die Parlamente angeht, da gibts sicher hinter geschlossenen Türen noch genug zu waschen und es wird ungeschriebene Regeln geben. Dann will man sich ja auch nicht mit Klagen lächerlich machen als beleidigte Leberwurst. Vielmehr versucht man, daraus politisches Kapital zu schlagen.

Oliver Pocher jedenfalls hat zahlen müssen und wenn ich ihn nun einen VoIIidioten nennen würde, käme er sicher auf die Idee, sich das Geld bei mir zurück zu holen.

Nebenbei: Viele leben heutzutage vom Klagen gegen "Konkurrenten", weil die Streitsummen so schön sinnlos hoch sind, dass sich arbeiten dagegen gar nicht mehr lohnt. Aber auch das sprengt den Rahmen der Frage ... oder?

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Die Grenzen der eigenen Freiheit enden bekanntlich dort, wo die Freiheit des anderen beginnt.

Jeder Mensch hat ein Recht darauf (sowohl im juristischen als auch im moralischen Sinn), sich zu wehren, wenn er sich tätlich oder verbal angegriffen fühlt.

Und ... jeder Mensch hat neben dem Recht auf seine Verteidigung auch die Freiheit auf seine eigene Meinung.

Wenn du also sagst, dass du der Meinung seiest, dass dieser oder jener Mensch ein Idiot sein könne ... dann ist das legal ... allerdings darfst du das nur sagen (im Hinblick auf ein eventuelles gerichtliches Nachspiel) ... wenn du Beweise (Beispiele) nennen kannst, die zeigen, dass der Betreffende sich tatäschlich wie ein Idiot verhalten hat. Das wird allerdings in den wenigsten Fällen zutreffend sein, wenn du den Begriff Idiot nach medizinischen Kriterien durchleuchtest.

Daher würde ich vorschlagen, sage doch einfach das dieses oder jenes in deinen Augen reine Idiotie sei ...

Damit hast du gesagt was du sagen wolltest, du hast kein Schimpfwort verwendet und niemand kann dir "ans Zeug flicken" ...

Es macht zwar einen (feinen) Unterschied, ob du jemanden als Idioten bezeichnest, oder NUR sagst, dass er in deinen Augen ein solcher sei ... allerdings kann es geschehen, dass ein Richter deine Aussage als Beleidigung im klassischen Sinne betrachtet.

Und ... selbstfreilich (schönes Wort oder im das Thema nicht zu ernst werden zu lassen ?;-) spielt es eine Rolle, eine sehr wesentliche noch dazu, in welchem Zusammenhang und in welchem Rahmen eine solche oder ähnliche Aussage getätigt wird. Und es gibt Fälle und Gelegenheiten, wo Worte duch Mimik und durch die Regeln des guten Benehmens nicht verletzende Gesten ersetzt werden sollen und manches Mal müssen. Und wenn schon in "heiklen" Situationen gesprochen werden muss, dann kann das,was du nicht sagst oder die Betonung eines Wortes, eines Satzes Bände sprechen ...

Darum ... wer Sprache liebt, der benütze sie um all das zu sagen, was er sagen will und sich dabei "unangreifbar" zu machen.

Und in diesem Zusammenhang fällt mir das Wort von der "feingeschliffenen Klinge ein ... "

ich finde schon.Wenn du sagst das A in deinen Augen ein Idiot ist dann ist das deine Meinung da kann niemand was gegen sagen selbst A nicht. Aber wenn du sagst das A ein Idiot ist, ist das zwar auch nur deine Meinung aber irgendwie klingt das dann schon fast nach einer Tatsache.

Richtig! Der Ton - die wörtliche Formulierung - macht die Musik...

"Ich könnte mir vorstellen, dass man ... als Idioten bezeichnen könnte, weil er ..."

2 x Konjunktiv - da kann keiner was dagegen sagen!

ob das aber vor Gericht Bestand hat?

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@HerrDeWorde

Falsch -- so dumm ist die deutsche Rechtsprechung dann auch wieder nicht. Konjunktive oder indirekte Rede machen aus einer Beleidigung noch keinen erlaubten Satz!

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