meine lehrerin hat zu mir gesagt: "bist du behindert?". Darf ich sie anzeigen?

20 Antworten

das sollte deine Lehrerin nicht sagen (dürfen). Das ist eine Beleidigung und Abwertung. Du begreifst scheinbar den "Ernst der Lage" nicht wäre OK, aber behindert????? Anzeigen muss nicht sein, aber sie auf ihre unangebrachte Aussage hinweisen würde ich schon tun.

PPanther  20.02.2009, 18:33

Ich empfinde es auch sehr schlimm, wenn sich Lehrer/Pädagogen damit zu oft rechtfertigen....jaja die Schüler...die sind ja manchmal z.B. so asozial... Sie selbst sind aber für Schüler VORBILD...zumindest sollten sie dies sein!!! Wie sollen Schüler empathisch miteinander umgehen lernen, wenn der Lehrer selbst in abwertender Form von anderen, oder über andere spricht?!

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domchef  20.02.2009, 18:49
@PPanther

es war eine fragestellung und somit voellig ok. selbst einen polizeibeamten darf man fragen ob er lieber maenner bevorzugt. er muss darauf nicht antworten, es liegt aber auch keine beleidigung vor, denn fragen ist erlaubt
und nur wer fragt, kommt im leben weiter...
wer sich nicht auf den weg zur quelle macht, wird niemals das ziel erreichen.

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PPanther  20.02.2009, 19:07
@domchef

ich versteh dein Problem nicht, denn für mich war es ok. Das Verhalten der Lehrerin nicht.

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Was eine Frage=) Du kannst Dich gerne beschweren, bei der höchsten Instanz deiner Schule, nämlich dem Rektor. Sind es dann nicht nur ein oder zwei Unruhestifter, die Beleidigungen durch diese Lehrkraft beklagen, ist dieser zum Handeln verpflichtet und muss entsprechende Maßnahmen ergreifen. Macht er das nicht, kannst Du den Direktor wegen Dienstverweigerung anzeigen. Beleidigst Du aber Deinen Lehrer, so liegt der Fall einer Beamtenbeleidigung vor und er kann Dich anzeigen. Aber auch nur wenn er bereits ein Beamter ist. Im anderen Fall geht er zum Rektor und beschwert sich.......Weiterdenken schadet nicht!

Also wirklich, allein die Frage Zeigt doch schon , dass Du wirklich unter einer Auffasungs- und Situationsverarbeitungs-BEHINDERUNG leidest;)

glaubst du das verbessert deuine lage .. keine ahnung was ihr angestellt habt .. aber es war wohl nicht von schlechten eltern .. lehrer sind auch nur menschen... warscheinlich wollte sie auf deiner ebene klar machen wie ernst es ist... spreche sie nach einer zeit darauf an .. wenn sich die lage wieder beruhigt hat

MRmaniac  20.02.2009, 18:26

hach das ist ja meine 777te antwort freu

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WillTell  20.02.2009, 18:29
@MRmaniac

oh wow, ich bin der festen Meinung die sollten mal 10 Stunden nachsitzen um ihre stinke aus dem Kopf zu bekommen. Man bin ich radikal.

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domchef  20.02.2009, 18:29
@MRmaniac

fuehlst dich mit 777 antworten besser?
mein glueckwunsch!

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MRmaniac  20.02.2009, 18:37
@domchef

nö nicht besser ... aber das ist schonmal ne leistung .. und nicht alles war quark

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domchef  20.02.2009, 18:44
@MRmaniac

dann bist du bestimmt auch stolz auf deine GF-Kaffee-Tasse, oder? mhhh wie der kaffee schmeckt...
o.k. ist karneval -> bekommst ein buetzchen von mir zu 777 antworten, lol

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domchef  20.02.2009, 18:55
@MRmaniac

keine tasse von GF? mein beileid. der schmeckt so lecker der kaffee...

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@ niinaaa

Heule dich bei einen Eltern aus.

Ich finde das immer so toll heute, dass Schüler sich daneben benehmen, "Sch...e" bauen und dann äußert sich der Lehrer dementsprechend, dann will man gleich Paragrafen zum Anzeigen haben.

Klar deine Lehrerin hätte sich anders ausdrücken können, aber um das richtig zu beurteilen, hätte man dabeisein müssen um abzsuchätzen, ob der Lehrerin ihr Spruch zu deinem Argument gepasst hätte.

Denke mal, wenn sie gesagt hat:

Bist du behindert? Du begreifst den Ernst der Lage nicht."

Dann war dein Argument alles andere als einsichtsvoll.

Dann geht man ins Internet und fragt noch, ob man die Lehrerin anzeigen darf.

Baut einfach keinen Mist, dann kommt ihr nicht in solche Situationen.

Wenn ihr Mist baut, dann steht dazu, dann gibt es mit dem Lehrer auchkeine Diskussionen.

Übrigens kamen hier auch schon ähnliche Aussagen, wenn Kinder Fragen stellen wegen ihrer Eltern und nicht einsehen wollen, dass man sich noch nach anderen richten muss, solange man noch nicht Volljährig ist.

Ich weis nicht, was ihr für Mist gemacht habt. Als Lehrerin hätte ich den Satz anders begonnen, nämlich: Merkst du noch was?. Das finde ich kann man durchgehen lassen. Zu fragen, ob jemand behindert ist, weil er/sie (dank der langjährigen Pubertät) nicht sofort alles schnallt, finde ich unangebracht. Sprecht nochmal mit der betroffenden Lehrkraft. Zeigt, dass ihr auch schon erwachsener Handeln könnt. Beleidigungen sind fehl am Platz.