Mein Freundin und ich bekommen bald ein Kind. Wir sind nicht verheiratet. Darf man trotzdem ihren und meinen Nachnamen eintragen?
Mein Freundin und ich bekommen bald ein Kind. Wir sind nicht verheiratet. Darf man trotzdem ihren und meinen Nachnamen eintragen? Ich möchte auch, dass ich das gleiche Sorgerecht habe wie meine Freundin.
3 Antworten
Wenn die Eltern eines Kindes in Deutschland nicht miteinander verheiratet sind, so kann durch eine Sorgerechtserklärung beim Jugendamt das gemeinsame Sorgerecht schon vor der Geburt beantragt werden.
Damit können die Eltern gegenüber dem Standesbeamten den Nachnamen ihres Kindes bestimmen. Dieser Name ist dann auch für alle weiteren Kinder aus dieser Partnerschaft bindend. Die Wahl eines Doppelnamens der Eltern für das Kind (zusammengesetzt aus ihren jeweiligen Familiennamen) ist hingegen nicht möglich.
Wenn der Vater eine Vaterschaftsanerkennung abgegeben hat und beide bis einen Monat nach Geburt eine gemeinsame Sorgerechtserklärung unterzeichnet haben, müssen beide einvernehmlich über den Nachnamen des Kindes entscheiden.
Ohne eine solche Erklärung hat automatisch die Mutter das alleinige Sorgerecht und entscheidest über den Namen. Aber auch in diesem Fall kann sie den Namen des Vaters wählen.
Alles Gute für dich!
Euer Kind bekommt nach der Geburt automatisch den Nachnamen der Mutter, es sei denn ihr erklärt beide, dass das Kind deinen Namen bekommen soll. Beide Namen kann es nicht bekommen.
Fur das gemeinsame Sorgerecht braucht ihr eine Sorgerechtserklärung. Was genau ihr dafür benötigt, sagt man euch beim Jugendamt. Das mit dem Sorgerecht könnt ihr vor der Geburt erledigen.
Danke . Also kann man jede Zeit bei Jugendamt anrufen und Sorgerecht für beide machen
Es wird nur ein Nachname eingetragen