Kann ein Kind den Mädchennamen der Mutter bekommen?
Wenn die Eltern verheiratet sind und die Mutter ihren Mädchennamen behalten hat, dürfen sie dann gemeinsam entscheiden welchen Nachnamen das Kind bekommt, oder muss es der des Vaters sein?
4 Antworten
Gemäß Schweizer Recht bestimmen die Eltern bei der Geburt des ersten Kindes, wie Kind 1 zum Nachnamen heissen soll.
Dabei gibt es zwei Möglichkeiten in je zwei Variationen:
Frau Müller & Herr Berger heiraten und erwarten ein Kind:
- Frau Müller & Herr Berger behalten jeweils den Ledignamen, das Kind wird aber nach dem Vater benannt. -> Kind Berger
-> Hier kann allerdings innerhalb eines Jahres gegenüber dem Zivilstandsbeamten erklärt werden, dass man doch will, dass das Kind den Ledignamen des anderen Elternteils annehmen soll. -> Kind Müller
- Frau Müller & Herr Berger behalten jeweils ihren Ledignamen, das Kind wird aber nach der Mutter benannt. -> Kind Müller.
- Frau Müller & Herr Berger entscheiden sich, den Ledignamen des Vaters als Familiennamen zu nehmen. (Klassiker) -> Kind Berger
- Frau Müller & Herr Berger entscheiden sich, den Ledignamen der Frau als Familiennamen zu nehmen. (eher seltener der Fall) -> Kind Müller
-> Egal wie das Kind denn schlussendlich mit Nachnamen heisst - auch die Geschwister werden diesen Namen dann entsprechend bekommen.
Wenn Kind 1 also schlussendlich Berger heisst, heisst das nachfolgende Geschwister auch Berger.
Liebe Grüße ☀️💋☀️
Bis zm dritten Lebensjahr des ersten Kindes muss man einen Familiennamen festlegen, den bekommen dann alle Kinder.
Klar, ich heiße auch wie meine Mutter.
Dürfen die Eltern entscheiden