Kann ein Kind den Mädchennamen der Mutter bekommen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Gemäß Schweizer Recht bestimmen die Eltern bei der Geburt des ersten Kindes, wie Kind 1 zum Nachnamen heissen soll.

Dabei gibt es zwei Möglichkeiten in je zwei Variationen:

Frau Müller & Herr Berger heiraten und erwarten ein Kind:

  • Frau Müller & Herr Berger behalten jeweils den Ledignamen, das Kind wird aber nach dem Vater benannt. -> Kind Berger

-> Hier kann allerdings innerhalb eines Jahres gegenüber dem Zivilstandsbeamten erklärt werden, dass man doch will, dass das Kind den Ledignamen des anderen Elternteils annehmen soll. -> Kind Müller

  • Frau Müller & Herr Berger behalten jeweils ihren Ledignamen, das Kind wird aber nach der Mutter benannt. -> Kind Müller.
  • Frau Müller & Herr Berger entscheiden sich, den Ledignamen des Vaters als Familiennamen zu nehmen. (Klassiker) -> Kind Berger
  • Frau Müller & Herr Berger entscheiden sich, den Ledignamen der Frau als Familiennamen zu nehmen. (eher seltener der Fall) -> Kind Müller

-> Egal wie das Kind denn schlussendlich mit Nachnamen heisst - auch die Geschwister werden diesen Namen dann entsprechend bekommen.

Wenn Kind 1 also schlussendlich Berger heisst, heisst das nachfolgende Geschwister auch Berger.

Liebe Grüße ☀️💋☀️

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium der Rechtswissenschaften / 4. Semester

Bis zm dritten Lebensjahr des ersten Kindes muss man einen Familiennamen festlegen, den bekommen dann alle Kinder.

Klar, ich heiße auch wie meine Mutter.