Mein Ex will den Hund zurück, wie stehen seine Chancen?
Guten Nachmittag,
ich habe ein Problem bei dem ich DRINGEND schnellen Rat brauche.
Wie aus meinen vorherigen Fragen der ein oder andere noch wissen könnte, hat mich mein Ex Freund ja verlassen und den Hund bei mir gelassen da er ihn nicht mehr wollte. Hund war ihm zu unerzogen usw.
Inzwischen bin ich mit Yuma (American Akita) richtig glücklich und bereue auch nicht ihn behalten zu haben. Ich habe einen guten Trainer gefunden der mir hilft und Yuma ist echt ein Wahnsinns Hund nun wo er auch mal etwas Erziehung lernt.
Vor einer Stunde dann: Mein Ex ruft an und will den Hund wieder.
Er hat seine neue verlassen und fühlt sich nun so alleine, daher will er ihn wieder. Und dass obwohl er ja auch vorher sich nie richtig um den Hund gekümmert hat. Aber ich würde Yuma nur über meine Leiche wieder hergeben.
Es besteht kein Kaufvertrag oder sonstiges da er den Hund eh aus irgend einer Dubiosen Ecke besorgt hatte. (Wie in einer anderen Frage geschrieben, er kam plötzlich mit dem Junghund an.)
Wie stehen also seine Chancen das er den Hund zurück bekommen kann? Inzwischen bin auch ich überall eingetragen und für alles verantwortlich was den Hund betrifft. Das würde mir das Herz brechen wenn ich Yuma wieder abgeben müsste, nun wo ich mich auf ihn eingelassen habe. Und erstrecht will ich nicht dass, er wieder bei meinem Ex landet!
Ich bin völlig durch den Wind...
8 Antworten
Bevor ich mich auf einen langen Nervenkrieg einlassen würde, würde ich an Deiner Stelle zu einem Anwalt gehen, mich nach den Kosten für eine Beratung und einen Schriftsatz erkundigen und dem Ex als Reaktion auf die Forderung durch den Anwalt einen bösen Brief zukommen lassen.
Vielleicht hast Du ja Glück und nach einem Schuß vor den Bug Ruhe. Mir fällt spontan nur diese Kanzlei ein. Du kannst Dir (siehe Link) eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung holen. Vielleicht reicht das auch schon, damit Du zur Ruhe kommst.
Guck mal hier: http://kanzlei-sbeaucamp.de/
Wenn er den Hund bei Dir zurückgelassen hat und ihn nicht mehr wollte, hat er ihn dir geschenkt. Wenn du ihn offiziell angemeldet hast und auch Hundesteuer bezahlst, ist das ein weiterer Beweis des Besitzes. Ein Recht auf Herausgabe hat er dann nicht.
Vielleicht benutzt er den Hund auch nur, um wieder mit dir zusammen zu kommen!?
Wie die Chancen für deinen Ex stehen, kann niemand anhand deiner Frage beantworten. Dazu wären viel mehr Hintergrundinformationen erforderlich.
Nun lasse dich nicht von deinem Ex ins Boxhorn jagen. Warum beantwortest du überhaupt noch seine Anrufe? Nimm sie einfach nicht an, blockiere ihn! Dann hast du keine weiteren Probleme!
Dein Ex kann fordern, was er will. Das hat nichts zu sagen. Nur ein Gericht kann feststellen, ob und welche seiner Forderungen rechtens sind oder nicht. Dein Freund wird wegen des Hundes sicherlich keinen Gerichtsprozeß mit hohen Kosten (Gerichtsgebühren und möglicherweise Anwälte) riskieren.
Entspanne dich, lasse dich nicht in Panik versetzen - alles wird gut! :-))
Nach deutschem Recht ist der Hund eine Sache. Sein Eigentum an der Sache muß er beweisen. Das könnte auch ein Zeuge sein.
Wenn du jetzt behauptest, es ist deiner, steht Wort gegen Wort.
Ferner hat er ja den Besitz an dem Tier aufgegeben. Soll er sich doch einen neuen holen.
Wenn das alles nichts fruchtet, dann rechne ihm doch mal vor, was dich der Hund bisher gekostet hat. Sein Hund, seine Kosten. Da kauft es sich bestimmt lieber einen neuen.
Auch wenn es Tierschutzgesetzte gibt, wird er bewertet wie eine Sache. Ist leider so! Da bekommt ein teuer Hund mit Papieren einen anderen Stellenwert wie ein Straßentango.
Guck mal da:
http://www.hunderecht.eu/hundegesetz/deutsches-hunderecht/9-der-kauf-eines-hundes
Wielange ist der Hund nun schon bei dir alleine? Wenn es deinem Freund erst nach Wochen und Monaten einfällt, dürfte er wenig Chancen haben, den Hund wieder zu bekommen.
Nach deutschem Recht ist der Hund keine Sache.