Masterarbeit als Magisterarbeit anrechnen lassen?

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Da wird es eine Bedingung in der Prüfungsordnung geben. Wenn du Pech hast, haben sie für solche Anerkennungen eine reine Verwaltungstante eingestellt, die von Inhalten gar nichts versteht. Die geht dann rein formal vor. Ob es da Spielraum gibt, ist aber nicht sicher.

Ein Beispiel: Wenn man irgendwo einen Master im Lehramtsstudium abgelegt hat und überlegt sich, dass man auch einen 1-Fach-Master absolvieren möchte, ist es sehr fraglich, ob die angefertigte Masterarbeit dafür anerkannt wird! Denn die Art der Themenvergabe kann in dem einen Studiengang sich signifikant von der in dem anderen unterscheiden. Das kann aber dann eigentlich nur ein Dozent vom Fach beurteilen, nicht eine Verwaltungsangestellte; es sei denn, eine Anerkennung wäre durch irgendeine Bestimmung kategorisch ausgeschlossen.

Johanmiller 
Fragesteller
 16.02.2020, 18:16

Also in der Prüfungsordnung des Magister steht dazu nichts. Es ist die selbe Fakultät und die gleiche Uni. Das ist auch kein Lehramts-Master den ich gemacht habe, sondern ein 1-Fach-Master in Theologie. Die Themenvergabe ist genauso wie im Magister. Ich verstehe das nicht ganz. Als ich meine Masterarbeit angemeldet habe, meinte diese Frau, dass ich die Arbeit als Magisterarbeit anmelden sollte, aber das ging zu dem Zeitpunkt noch nicht, weil die Frau so langsam mit der Anerkennung war und mich x-mal gefragt hat, ob ich denn jetzt auch wirklich im Magister studieren will. Ich habe ihr gesagt, dass sie bitte die Anerkennung durchführen soll. Und wie man sieht. Im Magister hat sie mir sehr sehr viel anerkannt, so dass ich nur noch 3-4 Semester studieren muss. Kommt auf meine Schnelligkeit an. Und wenn die Arbeit anerkannt würde, noch weniger.

Achso, aber diese Frau hat einen Lehramts-Master in Kath. Religion :P Dann sollte sie eigentlich etwas von den Inhalten wissen

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Piddle  17.02.2020, 10:26
@Johanmiller

Das mit dem Lehramts-Master war ja nur ein Beispiel dafür, dass so etwas überhaupt vorkommen kann.

Was du jedenfalls machen kannst: einen formalen Antrag auf Anerkennung der Arbeit beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für den angestrebten Master stellen. Dann muss sich der Prüfungsausschuss damit beschäftigen und natürlich auch ggf. begründen, warum keine Anerkennung erfolgt.

Ich würde aber vor diesem formalen Weg darüber nachdenken, welcher Dozent (vom Thema her) für diese Entscheidung vom Prüfungsausschuss gefragt werden würde und mit dem reden. Denn entweder geht eine Anerkennung aus irgendeinem formalen Grund definitiv nicht und der Prüfungsausschuss würde die Stelle im Regelwerk benennen, die dafür zuständig ist, oder eine Anerkennung ist nicht formal ausgeschlossen und dann Ermessenssache des Prüfungsausschusses; der würde aber mit Sicherheit den Kollegen zu Rate ziehen, der fachlich der Arbeit am nächsten steht.

Eine Ablehnung, die weder aus formalem noch aus inhaltlichem Grund erfolgt, halte ich nicht für denkbar. In dem unwahrscheinlichen Fall könntest du dich sowohl an die Fachschaft als auch an den Lehrdekan (den für die Lehre zuständigen Prodekan der Fakultät) wenden, wenn es dir den "Trouble" wert ist.

Wenn es formal nicht gehen sollte, könnte es geschickter sein, sich mit dem Dozenten zusammenzusetzen und sich auf eine geringfügige Abwandlung der Arbeit zu einigen, damit keine formale Ablehnung mehr erfolgen muss!

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Johanmiller 
Fragesteller
 17.02.2020, 11:26
@Piddle

Aber ich weiß nicht, wer der Vorsitzende des Prüfungsausschusses ist... Kann ich nicht die Dozentin fragen, die meine Arbeit betreut hat? Ich glaube wirklich, dass sie einer Anerkennung zustimmen würde, weil sie meine Arbeit wirklich gut fand uns sie ja auch mit 1,3 bewertet hat.

Wenn ich die Arbeit abwandel... Geht das denn? Ein Student muss doch versichern, dass er die Arbeit nicht schon einmal eingereicht hat.

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Piddle  17.02.2020, 13:59
@Johanmiller

Wenn du ein gutes Vertrauensverhältnis zu der Dozentin hast, würde ich sie in der Sache ansprechen. Sehr wahrscheinlich würde die auch wissen, ob eine Anerkennung möglich ist oder nicht. Es käme letzten Endes wahrscheinlich ohnehin auf deren Votum an, ob und wie anerkannt wird. Sollte sie dazu einen Weg sehen, so könnte sie dir auch sagen, wo und wie du einen Antrag dafür stellen musst. (Bei Bachelor/Master-Studiengängen ist der Prüfungsausschuss zuständig. Man muss natürlich erfahren können, wer der Vorsitzende ist; das ist ja eine offizielle Position! Die Dozentin müsste jedenfalls wissen, wer das ist. Aber, da es ein formales Gremium ist, mindestens auch der Geschäftsführende Direktor, wahrscheinlich auch die Sekretärinnen.)

Ja, man darf eine Arbeit - so wie sie ist - wohl nicht zweimal einreichen. Aber wenn dies der Haken ist, kann man meist durch Veränderung des Titels und eventuell geringfügige Eingriffe der Form Genüge tun (damit es als "andere Arbeit" gilt). Das setzt aber voraus, dass die Dozentin mitmacht. Die kann sich ja auch nicht einfach über Bestimmungen hinwegsetzen! Aber sie wird wissen, wie man mit dem geringsten Aufwand einen Konflikt damit vermeidet.

Wenn sie wirklich sagen sollte, dass sie über die formalen Bedingungen nicht Bescheid weiß, würde ich sie nach dem Ausschuss fragen, um dort einen Anerkennungsantrag zu stellen. Dann spielst du mit offenen Karten, und das kann dich nicht in Misskredit bringen!

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Johanmiller 
Fragesteller
 17.02.2020, 16:22
@Piddle

Hmm, okay dann werde ich sie mal darauf ansprechen. Sie ist nur sehr schwer zu erreichen, weil sie immer unterwegs ist. Sie ist schon eine Koryphäe in ihrem Gebiet und ich wohne nicht mehr am Studienort, weil ich schon arbeite. Ich würde die letzten Veranstaltungen nur berufsbegleitend absolvieren und fünf oder sechs offene Prüfungen, drei Hausarbeiten und drei Studienleistungen sind jetzt nicht mehr die Welt. Aber wenn ich jetzt nochmal eine Abschlussarbeit schreiben müsste...

Ich hatte ja einen Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen beim Studienbüro gestellt. Zu dem Zeitpunkt war die Masterarbeit jedoch noch nicht bestanden. Meine Bachelorarbeit wurde als Hausarbeit in einem Modul anerkannt. Und die wurde unter "Wert" anerkannt. Lächerliche 3 ECTS bekomme ich dafür. Im Bachelor habe ich 9 ECTS dafür bekommen. Und die Masterarbeit hat 30 ECTS bekommen und die offene Magisterarbeit ist auch für 30 ECTS ausgeschrieben. Auch die Kritierien im Modulhandbuch sind identisch.

Ja, man darf eine Arbeit - so wie sie ist - wohl nicht zweimal einreichen. Aber wenn dies der Haken ist, kann man meist durch Veränderung des Titels und eventuell geringfügige Eingriffe der Form Genüge tun (damit es als "andere Arbeit" gilt).

Also offiziell habe ich nicht nach einer Anerkennung der Masterarbeit gebeten, sondern die Frau im Studienbüro hat mir gesagt, dass die Masterarbeit nicht als Magisterarbeit anerkannt werden könnte, ich aber die Magister- als Masterarbeit anerkennen könnte. Das ist doch Käse!? Dann wäre der Titel doch egal, er würde doch sowieso zwei Mal auf Urkunden erscheinen. Ich denke, dass die Dozentin da mitmachen würde, weil sie Studierenden immer sehr entgegenkommend ist.

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Piddle  17.02.2020, 23:33
@Johanmiller

In den früheren Studiengängen war die Anerkennung einer Diplom-Arbeit (Geisteswiss.: Magister-Arbeit) als Staatsexamensarbeit in der Regel kein Problem, aber umgekehrt schon! Dahinter stand der Gedanke, dass eine Diplom- (bzw. Magister-)Arbeit einen höheren fachlichen Anspruch erfüllt als eine Staatsexamensarbeit; und die pädagogische Komponente wurde nie so hoch gehandelt, weil ja die Lehrer ohnehin noch eine 2.Staatsexamensarbeit im engen Bezug zur Referendariatszeit (also mit pädagogischen Reflexionen) verfassen müssen. Das soll nicht deinen Fall wiedergeben, sondern nur generell heißen: Es kann inhaltliche Gründe geben, warum die Anerkennung in der einen Richtung leichter ist als in der anderen. Das hätte mit den ECTS-Punkten dann nichts zu tun.

Den Weg über ein Gespräch mit der Dozentin halte ich für den besten, gerade wenn es eine "Koryphäe" ist: Meist sind die, die ständig unterwegs sind, auch nicht so eingesperrt im Geist...

Ich wünsche dir alles Gute!

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Johanmiller 
Fragesteller
 18.02.2020, 00:05
@Piddle

Nur noch eine ganz kurze Frage: Wenn also die Dozentin sagt, dass die Masterarbeit dem Anspruch einer Magisterarbeit entspricht, dann könnte es mit der Anerkennung funktionieren?

Danke!

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Piddle  18.02.2020, 02:31
@Johanmiller

Könnte, ja - aber nur unter der Bedingung, dass es keinen formalen Zwang gibt (durch eine explizite Formulierung in einem hier relevanten Verordnungstext), der einen solchen Ermessensspielraum des Dozenten ausschließt. Und woher soll ich das wissen? Eine solche Stelle im Regelwerk der Vorschriften müsste dann allerdings vorgezeigt werden.

Wenn das Niveau vergleichbar, das Thema inhaltlich in beiden Abschlüssen möglich und die Note eine 1,3 ist, sehe ich keinen Grund, die Anerkennung zu verweigern - es sei denn, eine formale Bestimmung, an der man nicht vorbeikäme.

(Denk' auch mal anders herum: Was hätte die Dozentin denn davon, diese Anerkennung zu verweigern, wenn sie inhaltlich ein gutes Gewissen dabei hätte und die formale Möglichkeit gegeben wäre? Etwa ein Interesse, den Kandidaten zu piesacken? Oder immense Lust an Betreuungsarbeit? Kann ich mir nicht vorstellen.)

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Ganz nachvollziehen kann ich die Argumentation auch nicht. Ich hätte vermutet, dass der Knackpunkt hier der Unterschied zwischen grundständigem Studiengang (Magister) und weiterführendem Studinegang (Master) besteht, aber das wäre dann nach meinem Verständnis eher ein Hinderungsgrund in die andere Richtung.

Außerdem gibt es ein Eckpunktepapier der Kultusministerkonferenz zu theologischen Studiengängen von 2007. In diesem ist unter Punkt 7 festgehalten, dass gleichwertige Studienleistungen aus dem Theologischen Vollstudium sowie dem Bachelor- und Masterstudium anerkannt werden sollen.

Ich würde da also nochmal nachhaken, etwa auch im Prüfungsamt und direkt bei der Prüfungskommission des Studiengangs. Letzteres vielleicht erstmal inoffiziell, um zu erfahren, ob es da schon ähnliche Fälle gegeben hat.

Beste Grüße!

Johanmiller 
Fragesteller
 16.02.2020, 20:52

Weißt du wie das Eckpapier heißt? In der Prüfungsordnung steht nichts dazu, dass eine Masterarbeit nicht anerkannt werden kann. Ich hatte erst gedacht, dass der Umfang der Grund ist, aber der ist auch kein Grund. Jedoch ist es so, dass gefordert wird ein Kolloquium an die Magisterarbeit anzuschließen. Das war bei der Masterarbeit nicht. Aber das könnte man theoretisch nachholen.

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Ansegisel  16.02.2020, 20:56
@Johanmiller

"Eckpunkte für die Studienstruktur in Studiengängen mit Katholischer oder Evangelischer Religion/Theologie"

In der PO wirst du dazu auch nichts finden, denn Anerkennungsfragen werden in der üblicherweise nicht geregelt.

Das mit dem Kolloquium könnte ein Teil des Problems sein, da die Arbeit an sich natürlich kein Modul ist, aber aich eine Teilanerkennung sollte eigentlich möglich sein.

Tut mir leid, dass ich da nicht den einen Kniff habe, der das Ding löst.

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Johanmiller 
Fragesteller
 16.02.2020, 21:03
@Ansegisel

Okay vielen Dank. Das ist schonmal hilfreich. Wenn nur die Arbeit anerkannt werden würde, wäre es ja schonmal cool.

Meine Masterarbeit wurde aber als Modul "Masterarbeit" geführt.

Noch eine Frage: Du sagtest etwas von "Prüfungskommission". Bei uns auf der Fakultätshomepage finde ich die nicht. Sollte ich mich dann an den Dekan wenden? Oder meine Betreuerin von der Masterarbeit? Ich glaube, dass die direkt sagen würde, warum man die Arbeit nicht als Magisterarbeit anrechnen kann.

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Ansegisel  16.02.2020, 21:07
@Johanmiller

Die Prüfungskommission ist in der Regel ziemlich deckungsgleich mit der Studienkommission. Du könntest da also mal über den /die Studiengangsleiter/in gehen. Wenn das bei euch an der Fakultät alles recht klein ist und ihr sowieso nur ein paar Studiengänge habt, dann kannst du auch am Dekanat nachfragen. Da würde ich es dann erstmal mit dem/der Studiendekan/in versuchen. Die sind für die Belange der Studierenden da.

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