Master Rechtspsychologie?

1 Antwort

Das ist leider alles nicht einheitlich geregelt.

Ob du eine Zulassung zum Masterstudium (z. B. mit Schwerpunkt Rechtspsychologie) bekommst, darf sich die jeweilige Hochschule aussuchen, bei der du dich bewirbst. Die können da unter anderem natürlich auch Klinische Psych. im Bachelor voraussetzen, wenn sie wollen. Ggf. könntest du jedoch auch eine Zulassung unter der Bedingung bekommen, dass du ein paar Klinische-Kurse parallel zum Masterstudium nachholst. Meistens ist man da gnädig. Könntest du beim jeweiligen Prüfungsamt der Uni erfragen.

Eine Therapeutenausbildung MUSS zum Glück niemand machen. Das hat auch erst mal mit einem Master in Rechtspsychologie nichts zu tun.

Vielleicht willst du nach deinem Master in Rechtspsychologie ja doch noch eine Therapieausbildung beginnen (weswegen auch immer, z .B. weil du in einer forensischen Klinik arbeiten willst, da sieht man so was natürlich gern), aber auch dann wird es wieder kompliziert, ob du die denn beginnen dürftest, solltest du bis dahin immer noch keine KlinPsychologie im Bachelor gehabt oder im Master nachgeholt haben. Das entscheidet dann im Einzelfall das Landesprüfungsamt desjenigen Bundeslandes, in dem du die Therapieausbildung machen wollen würdest.

Aber das ist ja noch mindestens 5 Jahre hin, also da würde ich mir noch ein bisschen Zeit geben und mir dann den Kopf zerbrechen. :)