MAMA ODER PAPA Ab wie vielen Jahren kann ich mir aussuchen ob ich bei Mama oder Papa wohnen darf. Und darf Mama mir in dem fall verbieten zu Papa zu ziehen?

5 Antworten

ab 18 darfst leben wo du möchtest, dann darfst du deine eigenen entscheidungen treffen.

ansonsten tust du das was deine eltern möchten. diese entscheiden bei gemeinsamen sorgerecht und gemeinsamen abr wo du lebst. wenn sie sich nicht einigen wollen oder können, entscheidet das ein gericht. du darfst gerne einen wunsch äußern, im endeffekt trifft die entscheidung der richter.

wenn dein vater also weder sorgerecht hat noch geeignet ist, kannst du noch soviel wünschen, er hat nichts zu entscheiden und mutti hat das letzte wort.

So pauschal kann man das nicht beantworten, denn Du schreibst z.B. nicht, ob Deine Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben oder ob bei der Scheidung/Trennung etwas vereinbart wurde etc.

Wenn Du Dich informieren willst, könntest Du Dich z.B. ans Jugendamt wenden. Bis Du 18 bist, bist Du leider noch an ziemlich viele Weisungen gebunden.

Grundsätzlich ab Eintrag ins Geburtsregister. 

Nun kann noch kein Neugeborenes sprechen und die Lebensumstände in unterschiedlichen Haushalten sind ja auch nicht immer schon bekannt. 

Deshalb kommt es tatsächlich auf die Reife abhängig von persönlicher Entwicklung an. 

ABER

Mit Vollendung des 16. Lebensjahres sind die Wünsche vom zuständigen Familiengericht sehr ernst zu nehmen. Verpflichtend. Bis dahin ist es Ermessenssache. 

Schwammig? Ja. Wir sind eben keine Maschinen. 

Macht mittlerweile relativ wenig. Denn, Du kannst Dich dazu beraten lassen

https://www.nummergegenkummer.de/

Schaue Dir die Seite sehr genau an und nutze sie, wenn Deine Mutter sich unbedingt und unberechtigt quer stellen will. Und wenn Dein Vater einverstanden ist. 

Denn die Zeiten, wo ein Kind bei der Mutter zu wohnen hatte, sind zum Glück vorbei. 

das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist Teil der elterlichen Sorge, in
diesem Fall der gemeinsamen Sorge beider Elternteile. Die elterliche
Sorge ist in § 1626 BGB geregelt und endet erst mit der Volljährigkeit des Kindes, sofern es keine anderen gerichtlichen Entscheidungen (z.B. Betreuung) gibt.

Erst mit 18 Jahren kann ein (nicht unter Betreuung stehendes) Kind
daher allein und gegen den Willen der Eltern entscheiden, bei wem es
leben will, da dann eben kein Sorgerecht mehr besteht.

Das bedeutet aber nicht, dass das minderjährige Kind bei einem
Elternteil leben muss, mit dem das Zusammenleben zum Nachteil des Kindes
ist.

Unter dem Gesichtspunkt des Kindeswohls kann der Elternteil, bei dem
das Kind zukünftig leben will, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen, wobei das Gericht dann die elterliche entscheidung durch Beschluss ersetzen wird.

Dabei wird das Gericht allein nach dem Kindeswohl entscheiden, MUSS
also nicht die Wünsche der Elternteile oder des Kindes berücksichtigen.

Aber in diesem Verfahren ist das Kind nach § 159 FamFG anzuhören. Mit Vollendung des 14. Lebensjahres hat die Anhörung nach § 159 FamFG auf jeden Fall zu erfolgen und darf nur in absoluten Ausnahmefällen unterbleiben.

Dem Wunsch des Kindes wird dann in der Regel entsprochen, WENN es dem Kindeswohl entspricht.
Allein bestimmen kann ein Kind zwar nicht, aber ab 14 Jahre hat sein
Wort schon erhebliches Gewicht bei der Entscheidungsfindung des
Gerichtes.

Erst einmal müsstest Du klären, ob es für Deinen Vater in Ordnung wäre, dass Du dauerhaft bei ihm wohnen würdest.

Wie weit entfernt voneinander leben Deine Eltern? Wie alt bist Du? Haben Deine Eltern ein gemeisames Sorgerecht?

ellisophie 
Fragesteller
 27.02.2017, 19:28

im selben dorf / 14 / eltern haben schlechtes verhältnis zueinander

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