Macht Polizei bei Haftbefehl die Wohnung auf?

3 Antworten

Nein, ohne Verdacht wird die Wohnung nicht geöffnet, der Flüchtige befindet sich nicht in der Wohnung.

Gibt es sonst noch ein Bewohner, was dann. Die Polizei darf nicht rein, ween die andere verbietet, dass niemand rein darf, was dann?

Man darf das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung nicht verletzen.

Außerdem kann ein Verdächtiger nicht unbdingt in der Wohnung aufgesucht werden, weil der noch nicht verurteilt ist.

Woher ich das weiß:Hobby – Will es wissen....

Man darf halt nicht immer an die US Filme denken. Polizisten treten nicht jede Türe ein. Wenn keiner da ist, und kein Verdacht auf Verdunkelungsgefahr besteht, kommen die einfach ein andermal wieder.

Kann auch genauso gut sein dass die ihn nur für ne Befragung abholen wollten.

zum ersten Fragezeichen: ja, auch mit "Gewalt" wenn Tatsachen dafür sprechen, dass sich der Gesuchte in der Wohnung aufhält. Ein Haftbefehl beinhaltet auch dort die Suche.... Haftbefehl im Sinne eines richterlichen HB natürlich.

zum zweiten Fragezeichen: Vernehmung, erkennungsdienstliche Behandlung, Beschlagnahme von Beweismitteln, Sicherstellung von Beute, mir fallen da noch ein Dutzend weitere Gründe ein.....

und vorsichtig sein mit mehreren Betrugsdelikten. besteht der Verdacht, dass ein nicht unerheblicher Teil des Lebensunterhalts davon -auf gewisse Dauer- bestritten wird, kann daraus mal schnell ein schwerer bzw gewerbsmäßiger Betrug werden. Zwei Einzeltaten reichen m.E. kaum aus.