Darf die Polizei sich Zutritt zu meiner Wohnung verschaffen?

5 Antworten

Die Polizei darf sich Zutritt zu einer Wohnung verschaffen, wenn "Gefahr im Verzug" ist - bei den gemeldeten Hilfeschreien hätte also Lebensgefahr bestehen können.

Die Polizei muß zumindest den Anrufer ermitteln, der dann den Schaden tragen muß

DieWahrheit64  22.04.2023, 19:33

Krass, da denkt man jemand wird gequält und ruft deshalb die Polizei und muss dafür dann viel Geld bezahlen!!!!!! Unfassbar, ausser es war aus narzisstischen bösartigen Gründen

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1) Die Polizei darf die Tür öffnen bei „Gefahr im Verzug“ und das ist bei Hilfeschreien der Fall. 2)Soweit ich weiß kommt die Gebäudeversicherung dafür auf. 3) ich würde Anzeige gegen unbekannt erstatten.

Wenn Gefahr in Verzug ist, darf die Polizei das und das war bei der geschilderten Situation gegeben.

Soweit ich informiert bin, darf die Polizei das, wenn Gefahr in Vollzug ist. Hilfeschreie aus einer verschlossenen Wohnung, dürften unter diese Kategorie fallen

die rechnung würde ich aufs revier tragen falls eine kommen sollte.

wenn die polizei der meinung ist, hier wäre gefahr in verzug ( bei hilfeschreien geht man davon einfach aus ),dann kann auch deine wohnung geöffnet werden.

die dritte deiner fragen kann ich dir beim besten willen nicht beantworten.