Darf die Polizei sich Zutritt zu meiner Wohnung verschaffen?
Schönen Abend,
ich erläutere euch einmal den Sachverhalt.
Mein Freund und ich waren von gestern auf heute nicht zuhause gewesen.
Als wir heute Nachmittag nach Hause kamen , fanden wir eine Visiten Karte der Polizei an der Tür und ein aufgebohrtes, ausgetauschtes Schloss.
Wir sind dann also zur Polizei gefahren um zu fragen was los war, dort eröffnete die Polizei uns folgendes: Gestern Abend gegen 19:10 Uhr ( da waren wir schon lange aus dem Haus gewesen ) habe es einen anruf gegeben das Hilfeschreie aus unserer Wohnung kommen sollten. Die Beamten haben dann bei Ankuft das Licht an und aus gehen gesehen. Und darauf hin ,weil niemand öffnete, die Tür von der Feuerwehr aufbohren lassen.
Als ich dem Beamten dann beteuerte das niemand zuhause gewesen sei und wer dann in der Wohnung gewesen sein soll , sagte er einbruch Spuren gab es nicht also muss da wohl jemand gewesen sein der einen Schlüssel hat ( er hat das ganze so rüber gebracht als wenn er uns nicht glauben würde das wir nicht zuhause waren )
Jetzt ist meine Frage 1. wer bezahlt mir die kommende Rechnung vom schlüsseldienst ?( ich sehe nicht ein dafür zu zahlen weil ich nicht zuhause gewesen bin )
2 darf die Polizei sich einfach so Zutritt zu meiner Wohnung verschaffen? Wenn nicht wie kann ich jetzt gegen die Polizei vorgehen
3. wie bringe ich die Polizei dazu zu ermitteln wer hier in der Wohnung war wenn das, wie die Polizei sagt, Licht an und aus gegangen ist ?
ich bedanke mich im vorhinein für eure antworten
lg
5 Antworten
Die Polizei darf sich Zutritt zu einer Wohnung verschaffen, wenn "Gefahr im Verzug" ist - bei den gemeldeten Hilfeschreien hätte also Lebensgefahr bestehen können.
Die Polizei muß zumindest den Anrufer ermitteln, der dann den Schaden tragen muß
Krass, da denkt man jemand wird gequält und ruft deshalb die Polizei und muss dafür dann viel Geld bezahlen!!!!!! Unfassbar, ausser es war aus narzisstischen bösartigen Gründen
1) Die Polizei darf die Tür öffnen bei „Gefahr im Verzug“ und das ist bei Hilfeschreien der Fall. 2)Soweit ich weiß kommt die Gebäudeversicherung dafür auf. 3) ich würde Anzeige gegen unbekannt erstatten.
Wenn Gefahr in Verzug ist, darf die Polizei das und das war bei der geschilderten Situation gegeben.
Soweit ich informiert bin, darf die Polizei das, wenn Gefahr in Vollzug ist. Hilfeschreie aus einer verschlossenen Wohnung, dürften unter diese Kategorie fallen
Also war das aufbrechen der Tür deiner Meinung so nicht rechtens ?
die rechnung würde ich aufs revier tragen falls eine kommen sollte.
wenn die polizei der meinung ist, hier wäre gefahr in verzug ( bei hilfeschreien geht man davon einfach aus ),dann kann auch deine wohnung geöffnet werden.
die dritte deiner fragen kann ich dir beim besten willen nicht beantworten.
Aber nur wenn sie diese selbst vernehmen.