Darf Mutter Zutritt zur Wohnung verweigern?

9 Antworten

Die Antwort von "MattoxLp" ist O.K. Was dort fehlt ist Dein Alter. Wenn du Jugendlicher bist, hat Deine Mutter das Sagen und das Sorgerecht. Als Erwachsener mußt Du Dich mit Deiner Adresse anmelden! Du muß schließlich auch Post, Zustellungen ect. empfangen können. Weiter muß Du den Schlüssel auf Verlangen abgeben! Wenn Du das nicht machst, kann der Wohnunginhaber neue Schlösser auf Deine Kosten einbauen lassen. Bei einen "Rausschmiss" verlierst Du das Hausrecht. Nun bist Du Wohnungslos!

Profijurist  23.06.2013, 15:58

Wenn er über 18 ist und unter der Adresse gemeldet ist, hat auch er ein Besitzrecht an der Wohnung und muss seinen Schlüssel überhaupt nicht abgeben.

Erst wenn er freiwillig auszieht oder die Mutter einen Titel gegen ihn hat.

Der Vermieter kann also nicht einfach so neue Schlösser einbauen und sie dem Sohn der Mutter berechnen!

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JoScho  24.06.2013, 12:25
@Profijurist

Bitte richtig lesen. Wenn der Mieter (hat Hausrecht) jemanden, egal ob Verwandte oder nicht, aus der Wohnung verweist, ist dem nachzukommen! Ebenso, wenn der Mieter die Schlüssel zurückverlangt! Alle auch ohne Titel. Zur Sicherheit können die Schlösser (Zylinder) auch von dem Mieter getauscht werden! Als Schutz reichtes schon vor jemanden, der den Schlüssel hat, Angst zu haben.

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Die Polizei hat damit absolut nichts zu tun. Du kannst mittels einstweiliger Verfügung erwirken, dass du die Möbel aus der Wohnung holen darfst, die dein Eigentum sind. Bis du minderjährig, geht das freilich nicht, weil deine Mutter das Sorgerecht bis zur Vollendung deines 18. Lebensjahres hat. Wenn du die Möbel irgendwo anders verbringen willst, du immer noch mit deiner Mutter in einer Wohnung wohnst, was machst du dann ohne Möbel in der Wohnung ?Hast du eine andere Wohnung, so musst du dich abmelden und beim Einwohnermeldeamt deine neue Wohnadresse mitteilen. Sobald du ausgezogen bist, musst du auch die Wohnungsschlüssel abgeben. Offenbar ist das Zerwürfnis mit deiner Mutter so gross, dass sie dich aus welchen Gründen auch immer, nicht in die Wohnung lassen will. Sie könnte deine Möbel vor die Türe stellen lassen, damit du diese abholen kannst und du die Wonung nicht betreten musst.

Hab einen ähnlichen Fall mal im Fernsehen gesehen, dort wurde es dann so gelöst, dass die Polizei gerufen wurde und unter deren Aufsicht wurden dann noch die letzten Sachen/Möbel aus der Wohnung geholt, damit es eben nicht zum Eklat kommt und alle ruhig bleiben.

JoScho  23.06.2013, 12:09

Ach ja, das Fernsehen ist noch schlimmer als die Presse. Die drehen das immer so, wie die wollen - egal, ob rechtmäßig oder nicht. Die Hauptsache: es sieht böse aus. Beispiel der berühmt gewordene Maschendrahtzaun. Die Fernsehleute haben 2 Familien um ihr Zuhause bebracht und eine Existenz zerstötrt. Nur wegen einen geringen Nachbarschaftsstreites! Also föllig unangemessen!!!! Normale Schiedsleute regeln das weit besser!!

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thevioletrose  23.06.2013, 13:56
@JoScho

Nee, da wurden überhaupt keine Familien um ihr Zuhause gebracht, ich weiß jetzt grade nicht, was du im Fernsehen gesehen hast. Bei dem Beitrag, der bei mir lief, hatte ein Typ noch Möbel in der Wohnung seiner Ex-Freundin... Unter polizeilicher Aufsicht konnte er dann seine Sachen abholen. Und nur zur Info, es handelte sich dabei nicht um Scripted Reality oder Ähnliches.

Ein Maschendrahtzaun wie damals bzw. ein Nachbarschaftsstreit ist in dieser Frage überhaupt nicht das Thema gewesen...

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Du kannst von deiner Mutter Herausgabe der Gegenstände verlangen, an denen du das Eigentum hast. Dazu kann sie diese dir aber auch zu einem vereinbarten Termin vor die Tür stellen - sie muss dich nicht in die Wohnung lassen.

Weigert sie sich nachweislich (Zeugen!), kannst du nur Klage erheben - wenn Eile geboten ist, auch per einstweiliger Verfügung. Vor Gericht erlangst du dann einen Titel, mit dem kannst du den Gerichtsvollzieher beauftragen, die Sachen aus der Wohnung zu holen.

Außerdem kannst du Schadenersatz von deiner Mutter verlangen.

Die Polizei ist hier nicht zuständig. Sie kennt die Eigentums- und Rechtsverhältnisse nicht und ist auch nicht dafür zuständig, zivilrechtliche Streitfälle zu lösen.

Hallo FilineLe,

wenn es - nachweislich - deine Möbel sind, kannst du die Polizei rufen und die Möbel da herausholen.

Natürlich wird die Polizei erst einmal Prüfen, ob es wirklich deine Möbel sind (dazu sind diese verpflichtet, sonst kommt irgendein idiotischer Rechtsanwalt und sagt; "Beihilfe zum Diebstahl" oder so). Am einfachsten geht das natürlich, wenn die Polizisten deine Mutter fragen, welche Möbel deine sind.

Du kannst dann (einmalig) alle deine Besitztümer aus der Wohnung mitnehmen (also Schränke, Bett, einfach alles, was nachweislich (Rechnung, bzw. Aussage deiner Mutter; "Ja, das gehört ihm/ihr." geht auch) dir gehört .

Also, je nachdem wie viele Möbel es sind, einfach schonmal einen Transporter bzw. fahrbaren Untersatz für die Möbel mitbringen.

einen Schlüssel der Wohnung habe?

Nunja, den wirst du abgeben müssen, wenn deine Mutter dies verlangt. Sie hat das Hausrecht, punkt. aus. Schluss.

Ratirat  23.06.2013, 12:34

Unsinn, sorry! Die Polizei wird sich da schön raushalten und dich auf den Klageweg verweisen!

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MattoxLp  23.06.2013, 13:05
@Ratirat

Die Polizei wird jetzt nicht die Mutter in den Vorratsraum sperren und ihm/ihr beim schleppen helfen, aber sie werden schlichtend vermittelnd und - wenn es zu einer Versöhnung kommt - dann die Sache beaufsichtigen, dass es friedlich abläuft...

Natürlich kommt das auch immer auf die Beamten an, aber in den meisten Fällen sind die Beamten so freundlich...

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Ratirat  23.06.2013, 13:18
@MattoxLp

OK, ich habe dich vielleicht falsch verstanden. Wenn die Polizei gerade Zeit und Lust hat, kann sie natürlich die Mutter mit etwas mehr "Eindruck" bitten, die Sachen herauszugeben, und möglicherweise hilft das.

Aber das gehört nicht zum eigentlichen Aufgabengebiet der Polizei, so dass man auf deren guten Willen angewiesen ist, und auf keinen Fall kann sie die Mutter dazu zwingen oder einfach gegen ihren Willen die Wohnung betreten.

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MattoxLp  23.06.2013, 14:01
@Ratirat

Es gehört zwar nicht zum direkten Aufgabengebiet, jedoch sind die meisten Polizeibeamten (zum Mindest die, die ich kenne) sehr freundlich und äußerst hilfsbereit.

Ein Beispiel was ich anführen kann; Letztens ging ich auf der Straße, als auf einmal eine (ältere) Frau, die mit Tüten vollgepackt war vom Fahrrad fiel. Zufällig war ein Streifenwagen in der Nähe, der das gesehen hatte. Sie eilten ihr zuhilfe, fragten sie, wo sie wohnte und dann sagte der Polizist, dass man die Dame nach Hause begleiten würde. -> Ist das Aufgabe der Polizei?

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