Lohn und Gehalt für Alltagsbegleiter?

3 Antworten

Ja, das gibt es und zwar ist das ab dem 01.01.2015 so geregelt: Es gibt dann von den Pflegekassen pro Demenzerkrankte 115,60 €/Monat zusätzlich. Diese Geld ist aber nur für einen zusätzlichen Betreuer gedacht, der müsste aber die Qualifizierung § 87 b haben. Es gilt dann 20/160 Das heißt: Auf einen Qualifizierten Betreuer mit § 87b kämen 20 Demenzkranke bei Vollzeit. Dies wären ca. 2300 €/Monat zusätzlich und das wäre dann der Monatsgehalt für einen Betreuer bei Vollzeit.

avatar2000  02.01.2015, 21:38

Das ist eine Milchmädchenrechung!
2300,- bekommt der Arbeitgeber - es steht ihm frei, selber zu entscheiden wieviel er davon an seine Mitarbeiter weitergeben will. Dreimal darfst du raten, ob er dies zu 100% macht... ;-)

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Das Betreuungsgeld ist keine Barauszahlung ( Siehe 45 GB XI) sondern eine Erstattungsleistung und kann nur von zugelassenen Pflegeeinrichtungen mit einer Abtretungserklärung, direkt mit der Kasse abgerechnet werden. Üblicherweise muss der PD die Rechnung an den pflegebedürftigen stellen, der zahlt an den PD. Der Pflegebedürftige reicht dann die Rechnung des PD's an die Kasse zur Rückerstattung ein. Du könntest deine Leistungen nur privat in Rechnung stellen, es sei denn du hast eine Zulassung als Einzelpflegekraft mit den Kassen abgeschlossen. Aber bedenke bitte: kaum 5 % der Pflegebedürftigen die Anspruch auf diese zusätzlichen Betreuungsgelder hätten, nehmen Betreuungsleistungen in Anspruch und du müsstest mind. 20-25€ die Stunde verlangen, denn du hast alle Sozialabgaben, Steuern, Versicherungen und deine Betriebskosten selbst zu tragen. Mein Tipp, lass die Finger davon, das wird ein Tod geborenes Kind.

Da Alltagsbegleiter keine Ausbildungsberuf ist sondern eine Hilfstätigkeit wird der Mindestlohn von 9,50 bezahlt. Wenn du 11 die Stunde bekommst biste schon gut bezahlt.

Alltagsbegleiter kann sich jeder nennen. Folglich kann er auch verlangen, was er kriegen kann. Meistens wird so etwas ehrenamtlich geregelt. Du bekommst also gar nichts.

santen1704 
Fragesteller
 05.10.2012, 20:11

Alltagsbegleiter nach §87b ist eine neue berufgruppe. gibt es richtlinien im gehalt für altenheime?

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