Lehrer zwingt mich zum abbauen beim Sportunterricht trotz Sportbefreiung ist das rechtlich ok?
Hallo ich hatte heute eine Doppelstunde Sport und konnte aufgrund von Rückenschmerzen nicht am Sportunterricht teilnehmen, als die Stunden vorbei waren sollte abgebaut werden (Barren, Matten, Kästen und andere Geräte) und mein Spirtlehrer meinte zu mir trotz entschuldigung das ich nicht am Sportunterricht teilnehmen das ich abbauen solle als ich dies verweigerte (aufgrund meiner Rückenprobleme) drohte er mir eine 6 für die Unterrichtsstunde zu geben meine Frage ist ob das rechtens ist ich meine wenn ich es nicht kann geht das nicht und ich habe danach auch eine Diskussion mit ihm geführt sein einzigen argumente waren das ich ja die ganzen 2 Stunden nichts gemacht habe und leute die vom Sportunterricht befreit sind dazu beitragen müssen das der Unterricht reibungslos verläuft (bzw. flüssig also den Lehrer unterstützen).
7 Antworten
Nein das darf er in deinem fall nicht den da hat er sich sogar strafbar gemacht weil du nich aktuelle schmerzen hattes anders wäre es wen du blos befreit wärst dan dürfte er das verlangen solange kein Medizinscher grund vorliegt.
Sein agument zieht nicht den das was es in deinem fall war es eine Körperverletzung oder eine misshandlung von einem Kranken das ist in keinem Gesetz erlaubt.
Das soltest du deinen Eltern und der Schulleitung mitteilen Da dein Lehrer das nicht durfte und du dadurch vieleicht noch länger krank bist..Wen er das nochmal in so einem fall verlangt frage ihn seit wan das Jugendschutzgesetz und das Grundgesetz keine Gültiekeit für Lehrer hat.!.
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Ich finde das nicht ok du solltest gleich mit deinen Eltern darüber reden oder mit deiner Klassenlehrerin oder Lehrer und dann im Klassenrat darüber reden weil ich meine wenn es dir nicht gut geht dann sollst du auch nicht mitmachen
Dein Lehrer darf dich auffordern mitzuhelfen, soweit es die Heilung nicht behindert. Schwere Matten wegräumen oder so wären dabei denke ich nicht erlaubt, vorausgesetzt dass diese die Rückenprobleme verstärken.
Generell mitzuhelfen z.B. die Zeit zu nehmen oder mit aufzupassen ist aber erlaubt.
Hätte es denn beim Abbauen Sachen gegeben, die du trotz Rückenproblemen hättest machen können?
Es ist sogar explizit in den Bestimmungen zur Durchführung des Sportunterrichts aufgeführt, dass Schüler, die nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen können, unter anderem beim Auf- und Abbau helfen sollen.
Es ist ja auch so, dass besonders schwere Sachen wie Kästen oder Weichbodenmatten von mehreren Schülern getragen werden. Von einer gesundheitlichen Beeinträchtigung kann also nicht die Rede sein.
Die Weigerung mitzuhelfen stellt eine Leistungsverweigerung dar und ist mit ungenügend zu bewerten.
Finde ich sehr gut.