lege ich das gebet zusammen?

2 Antworten

Die sunnitischen Rechtsschulen – mit Ausnahme der hanefitischen Rechtsschule – erlauben das Zusammenfassen der Ritualgebete bei Regen, Reisen, Angst und anderen außergewöhnlichen Situationen. Bei den Schiiten darf man die Ritualgebete ohne einen bestimmten Grund zusammenfassen. Diese Regelung wird abgeleitet aus der Sunnah des Propheten (saw). Es gibt mehrere Überlieferung die beweisen, dass der Prophet (saw) seine Gebete auch zusammen verrichtete, ohne einen bestimmten Grund. Hier sind einige Beispiele:

Ahmad ibn Hanbal schreibt in seinem Buch („Al-Musnad“, Vol.1 S.221): „Der Prophet (saw) betete in Madinah, während er dort residierte – er war nicht auf Reise – sieben und acht Gebetsabschnitte (d.h. er kombinierte das Maghrib und Isha Gebet und das Zuhr und Asr Gebet).

Malik ibn Anas schreibt in seinem Buch („al-Muwatta“, Vol.1 S.161): „Der Prophet (saw) betete Zuhr und Asr, und Maghrib und Isha zusammen, ohne Angst zu haben oder auf Reise zu sein.“

Sahih Muslim schreibt in der englischen Übersetzung seines Buches (Kapitel: „Kitab al-Salat“ Buch:4 Hadith Nummer: 1520; Sunan al-Tirmidhi, Vol.1 S.26): „Ibn Abbas berichtet vom Gesandten Allahs (saw), dass dieser sein Mittags- und Nachmittagsgebet und sein Abend- und Nachtgebet in Medina zusammen verrichtete, ohne das er in einem Zustand der Gefahr war oder das es Regen gab.“

In einer weiteren Überlieferung in Sahih Muslims Buch (selbe Quelle, Hadith Nummer: 1516) heißt es: „Abu Zubair sagte: Ich fragte Said (einer der Überlieferer) warum er das tat und er antwortete: Ich fragte Ibn Abbas dieselbe Frage und er antwortete mir: Der Prophet hat mir gesagt, dass er seine Gemeinschaft nicht unnötig belasten möchte.“