LED Lampe an schwarz-blaues Stromkabel (ohne Erdung) anschließen?

5 Antworten

eine kurze frage: schnallst du dich nicht an? weil dein auto ESP und Airbags hat?

ohne schutzleiter ist nicht! du wirst also eine leuchte montieren müssen, die schutzisoliert ist. d.h. so gebaut ist, dass kein strom aufs gehäuse geraten kann. zu erkennen an zwei in einander liegenden quadraten am typenschild.

lass dich nicht täuschen, auch eine lampe mit metallischem gehäuse kann schutzklasse 2 sein, wenn die klemmen im klemmkasten entsprechend gekapselt sind

schau sicherheitshalber noch mal genau nach, vielleicht hat ja auch jemand nur den schutzleiter bündig abgeschnitten. eventuell kann man mit ein wenig geschick und dem richtigen material und werkzeug den schutzleiter wieder verlängern.

lg, Anna

Da würde ich noch mal genau nachschauen, ob da nicht noch ein Grün- Gelbes irgendwo "versteckt" ist oder, ganz schlimm, abgebrochen / abgezwickt wurde. Dann dürftest Du diese Lampe dort nicht anbringen sondern nur eine Schutzisolierte, da Dir die zwingend erforderliche Erdung fehlt. Oder Du kommst soweit an den PE ran, dass Du ihn wieder verlängern kannst (nicht unbedingt eine Aktion für Laien!)

Mfg

Sicher das es Schwarz und Blau sind?

schwarz und grün/gelb würde Sinn ergeben, damals hat man die klassische Nullung verwendet, die heute aber verboten ist.

Das einfachste ist eine Leuchte mit Schutzklasse 2 zu kaufen, diese benötigen kein Schutzleiter.

Aber dennoch ist zu empfehlen einen Fachmann rüber schauen zu lassen in ihrer Situation.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Der FI-Schalter spielt keine Rolle. Wenn die Lampe für den Anschluß des PE vorgesehen ist, darfst du ihn nicht weglassen.

Diese Strahler darfst du nicht verwenden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

In dem Fall wäre zumindest bei uns in Österreich die klassische Nullung anzuwenden weil keine wesentliche Erweiterung an der Anlage vorgenommen wird. Schau vorher aber nach ob der PE nicht einfach irgendwo "versteckt" wurde.

RareDevil  10.03.2019, 20:51

Bei Nullung müsste der PEN aber gn/ge sein und ist nur zugelassen, wenn es Bestand ist, und der PEN nicht schon aufgeteilt wurde. Zumindest in Deutschland...

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