Lebensmittel Bestätigung wo bekomme ich das?

3 Antworten

Nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) müssen Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln, verkaufen oder auf andere Weise in den Verkehr bringen, beim Gesundheitsamt an einer Kurzunterrichtung teilnehmen. Darüber gibt es dann eine Bescheinigung. Die will dein Gewerbeamt wohl sehen. Normalerweise fragt nur das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt danach.

Vermutlich fehlt dann noch die Genehmigung vom Gesundheitsamt. Diese wiederum wird mit einer ärztlichen Bestätigung verbunden sein.