Lärmbelästigung?
Wir sind Eigentümer einer Wohnung und haben 5 Nyphensittiche, die mal sehr laut sein können. Gegenüber von unserer Wohnung ist noch eine Wohnung. Nun lassen wir unserer Nyphensittiche wenn draußen gutes Wetter ist, mal draußen im unserem Balkon rum fliegen und die frische Luft genießen. Gegenüber von unserer Wohnung ist nun eine ältere Frau die sich wegen dem Geschreie der Nyphensittiche schon bei uns beschwert hat, jedoch hat sich keiner von unserer Wohnung bei uns beschwert. Nun haben wir heute einen Brief von ihr bekommen, in dem steht, dass sie uns mit einem nachbarschaftlichen Rechtsstreit drohen möchte wenn der „Lärm" nicht aufhört.
Nun die Frage, wie sollten wir darauf reagieren, da uns einige Nachbarn unserer Wohnung geraten haben sie zu ignorieren etc..
1 Antwort
Sie sollten den Sachverhalt ernst nehmen.
Versuchen Sie mit der Beschwerdeführenden zu sprechen und finden Sie eine Lösung, welche alle Parteien zufriedenstellt.
Vor Gericht haben Sie da eher schlechte Chancen.
Das Miet- bzw. Wohnrecht ist in diesem Falle zugunsten der Bewohner ausgerichtet, welche durch ihre Vogelhaltung beeinträchtigt werden.
Denn die Kleintierregelung greift in diesem Fall nicht, wie einige der hier antwortenden meinen.
Mit besten Grüßen
gregor443
Ja. Die Kleintierhaltung hat so zu erfolgen, dass kein Mitbewohner gestört oder belästigt wird. Egal ob Ruhezeit oder nicht.
Zudem fallen Sie mit 5 Nymphensittichen nicht mehr unter die Kleintierklausel im Miet- bzw. Wohnrecht.
Kann sie uns aber immer noch Anzeigen oder andere Rechtliche Wege gegen uns leiten, selbst wenn wir uns an die Ruhezeiten halten?