Lärmbelästigung?

1 Antwort

Sie sollten den Sachverhalt ernst nehmen.

Versuchen Sie mit der Beschwerdeführenden zu sprechen und finden Sie eine Lösung, welche alle Parteien zufriedenstellt.

Vor Gericht haben Sie da eher schlechte Chancen.

Das Miet- bzw. Wohnrecht ist in diesem Falle zugunsten der Bewohner ausgerichtet, welche durch ihre Vogelhaltung beeinträchtigt werden.

Denn die Kleintierregelung greift in diesem Fall nicht, wie einige der hier antwortenden meinen.

Mit besten Grüßen

gregor443

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
DieCrew793018 
Fragesteller
 20.07.2023, 12:50

Kann sie uns aber immer noch Anzeigen oder andere Rechtliche Wege gegen uns leiten, selbst wenn wir uns an die Ruhezeiten halten?

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gregor443  20.07.2023, 16:23
@DieCrew793018

Ja. Die Kleintierhaltung hat so zu erfolgen, dass kein Mitbewohner gestört oder belästigt wird. Egal ob Ruhezeit oder nicht.

Zudem fallen Sie mit 5 Nymphensittichen nicht mehr unter die Kleintierklausel im Miet- bzw. Wohnrecht.

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