Kunden wollen mich an der Kasse betrügen, Zufall oder ist da was dran?
Hey!
Der Titel ist etwas extrem, mir ist leider keine bessere Formulierung eingefallen.
Ich arbeite seit fast 3 Monaten an der Kasse.
In dieser Zeit ist es schon oft vorgefallen, dass Kunden, die zuvor was gekauft hatten, nach einiger Zeit wieder kommen und behaupten ich hätte denen nicht genug Geld zurückgegeben.
Dann hole ich meinen Chef, wir machen einen Kassensturz und was kommt raus? Das Geld in der Kasse stimmt auf den Cent genau und ich habe alles richtig rausgegeben.
Manche Kunden hauen auch schon sofort ab, wenn sie das Wort "Kassensturz" hören, nach dem Motto "ach ist doch nur ein Euro, ist schon ok. Tschüss!!!". Das kommt mir so vor, als wenn die genau wissen, dass ich denen das richtige Geld zurückgegeben habe und die mich um ein paar Euro betrügen wollen.
Mir ist sowas aber noch nie aufgefallen, als ich noch nicht an der Kasse gearbeitet habe. Also ich habe sowas noch nie mitbekommen.
Ist das bei mir an der Arbeit dann eher Zufall, dass einige Kunden sich noch mehr Kleingeld von mir erhoffen, oder ist euch das auch schonmal passiert? Oder habt es mitbekommen? Es kommt mir alles schon komisch vor.
LG
7 Antworten
Wenn du nicht an der Kasse arbeitest kriegst du das ja auch nicht mit. Vielleicht sind die anderen Kassierer auch etwas resoluter als du, und du bist eher der Typ bei dem man es ja mal versuchen kann.
Ja, kann ich mir schon vorstellen. Ich zähle das Geld was ich rausgebe lieber doppelt nach, das kann auf den Kunden schon einen unsicheren Eindruck meinerseits hinterlassen
Ist es nicht so, dass die Kunden das Rückgeld gleich zählen müssen und am Ar*** sind, wenn sie erst später wiederkommen, weil sie zu wenig bekommen haben?
Hm naja wie gesagt, hab ich das schon öfters gehört/gesehen. Ich weiß ja nicht, wo du arbeitest, aber ihr könnt auch einfach ein Schild an die Kassen kleben, hinstellen wie auch immer wo drauf steht, dass die Kunden das Geld gleich zählen sollen und sie später kein Anspruch mehr darauf haben, fehlendes Rückgeld zurückzubekommen.
Theoretisch ja, praktisch wird das kein Geschäft so handhaben, da jeder Unternehmer seine Kunden behalten möchte.
habe ich so in dieser Form auch noch nicht mitbekommen. Aber ich denke in solchen Berufen ist das nicht selten. Aber solange du dein Mathe gut machst, ist alles gut :))
Der Kassensturz lügt nicht. Jeder Cent, den ich zu wenig oder zu viel rausgebe wird angezeigt.
Manche Kunden hauen auch schon sofort ab, wenn sie das Wort "Kassensturz" hören, nach dem Motto "ach ist doch nur ein Euro, ist schon ok. Tschüss!!!". Das kommt mir so vor, als wenn die genau wissen, dass ich denen das richtige Geld zurückgegeben habe und die mich um ein paar Euro betrügen wollen.
Würde ich genauso machen, wer will schon ne Viertelstunde warten wegen einem Euro? Besser den entsprechenden Kassierer künftig meiden, falls möglich
Naja, der Kassensturz dauert ca. 5 Minuten. Die Kasse rechnet das ja, man muss nur die Scheine und Münzen zählen.
Auch darauf hätte ich persönlich keine Lust wenn’s um einen Euro geht. Gleichzeitig würde ich wegen einem Euro nicht zurück kommen, außer ich bin noch im Laden und es fällt mir in der Ecke zum Tüten befüllen auf. Ab 5€ würde ich zurück gehen und auch kurz warten.
Frage: Angenommen du hättest tatsächlich zuwenig Geld herausgegeben. Kann ja im Stress mal passieren. Ist es das Recht des Kunden, später das Geld zurückzufordern? Ich kenne es so dass das nicht mehr möglich ist.
Hmm, das weiß ich gar nicht. Ist ja jetzt noch nie vorgekommen, dass ich tatsächlich zu wenig Geld rausgegeben habe. Aber eigentlich hast du Recht, denn woher soll man wissen, dass das Geld was zuviel in der Kasse ist, wirklich dem Kunden gehört.
Richtig. Mein Rat: Frag deinen Chef. Vielleicht hat er da selber noch nicht dran gedacht. Sollte es tatsächlich so sein, kannst du das bei der nächsten verspäteten Reklamation aka Täuschungsversuch dem Kunden gleich so sagen. Bei manchen Kassen hängen auch Zettel aus mit einem entsprechendem Hinweis.
Angenommen du hättest tatsächlich zuwenig Geld herausgegeben. Kann ja im Stress mal passieren. Ist es das Recht des Kunden, später das Geld zurückzufordern? Ich kenne es so dass das nicht mehr möglich ist.
Natürlich. Der Laden ist in diesem Fall ungerechtfertigt bereichert. Der Kunde hat nach §812 BGB einen Herausgabeanspruch.
Wenn ich google dann finde ich nichts entsprechendes.
Man kann ja das Wechselgeld sofort nachzählen. Es ist in einem solchen Fall ja keine absichtliche Bereicherung.
Wer sagt denn dass der Kunde nicht schwindelt (wie in den vorliegenden Fällen vermutet)? Und falls wirklich zuviel Geld in der Kasse ist, kann dies auch einem anderem Kunden gehören. Oder jemand anders hat zuviel Geld herausbekommen, dann geht es vielleicht wieder auf...
Das muss er aber erst mal beweisen....
Ich habe doch extra deinen Beitrag zitiert, auf den ich antworte. da hast du gesagt:
Angenommen du hättest tatsächlich zuwenig Geld herausgegeben.
Wenn wir das also annehmen, dann besteht auch ein Herausgabeanspruch. Der besteht per Gesetz, nicht per Beweis. Wenn sich die beiden Parteien nicht einig werden und ein Richter über die Sache entscheiden muss, dann wäre ein Beweis natürlich von Vorteil, aber da in deinem Fall ja ohne jeden Zweifel angenommen wird, dann tatsächlich zu wenig Geld herausgegeben wurde, besteht auch ohne jeden Zweifel ein Herausgabeanspruch.
Es muss halt getrennt werden zwischen theoretischen Fällen (wie deiner einer ist), bei denen der Fall konstruiert wird und deswegen anhand der vorhandenen Tatsachen beurteilt werden muss, und reellen Fällen, in denen ggf. eine Beweisführung nötig ist. In deinem theoretischen Fall besteht aber zweifelsohne ein Herausgabeanspruch.
Wechselgeld ist sofort nachzuzählen und ggf zu reklamieren
Das ist natürlich der Idealfall, aber der Kunde verwirkt seinen Herausgabeanspruch nicht dadurch, dass er nicht sofort nachzählt. Auch kann nicht pauschal behauptet werden er könne es hinterher nicht mehr beweisen.
Wenn ich google dann finde ich nichts entsprechendes.
Kein Problem, hier ist das Gesetz:
§ 812 Herausgabeanspruch:
(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.
(2) Als Leistung gilt auch die durch Vertrag erfolgte Anerkennung des Bestehens oder des Nichtbestehens eines Schuldverhältnisses.
Man kann ja das Wechselgeld sofort nachzählen. Es ist in einem solchen Fall ja keine absichtliche Bereicherung.
Da stimme ich dir zu, das ist natürlich das beste. Ob die Bereicherung absichtlich ist oder nicht, ist nicht relevant. Wäre sie absichtlich, also vorsätzlich, würde es sich in diesem Fall um Betrug handeln, nicht um bloße ungerechtfertigte Bereicherung.
Wer sagt denn dass der Kunde nicht schwindelt (wie in den vorliegenden Fällen vermutet)?
Das sagt "jgobond" hier:
Angenommen du hättest tatsächlich zuwenig Geld herausgegeben.
Ich habe speziell auf diesen Kommentar geantwortet (und ihm deswegen auch Zitiert), da hier eine zweifelsfreie Annahme bemacht wurde.
Und falls wirklich zuviel Geld in der Kasse ist, kann dies auch einem anderem Kunden gehören. Oder jemand anders hat zuviel Geld herausbekommen, dann geht es vielleicht wieder auf...
Nicht in dem theoretischen fall von "jgobond", auf den ich geantwortet habe.
wäre es gut, wenn du mir weder fremde noch erfundene Zitate unterschiebst
Sieht wohl so aus als hätte ich da den ein oder anderen Namen durcheinander gebracht. Das tut mir sehr leid, aber leider kann ich die Beiträge nicht mehr ändern. Wenn das jemand ließt, dann sieht er ja aber hier jetzt, dass das ganze ein versehen war. Insofern, sorry.
laberst du
Ein Sehr gutes Argument. Damit überzeugst du sicher jeden einer Diskussionspartner.
Da der Fall bei mir noch nie eingetroffen ist, weiß ich es gar nicht..