Kündigung vor versammelter Mannschaft?

3 Antworten

  • Ja, das gehört sich absolut nicht
  • Solange du keine schriftliche Kündigung hast, bist du auch nicht gekündigt, auch wenn er es dir schon 1000mal gesagt hat
  • Dein Chef braucht einen Grund um die zu kündigen, ohne ist die Kündigung nichtig (Ausnahme Probezeit, da bedarf es keiner Kündigung)
  • Wenn du die schriftliche Kündigung hast, kannst du dich natürlich dagegen wehren, Kündigungsschutzklage einreichen, am besten über einen Anwalt für Arbeitsrecht (kostet halt)

Taktlos ist es sicherlich, wenn er die Kündigung schriftlich dabei hatte (oder nachgereicht hat), die Fristen eingehalten werden die ggf gelten und der Grund der Kündigung nicht Problematisch ist idF "Grund: Mir gefällt die Nase des AN nicht" wüsste ich aber erstmal nicht warum es verboten sein sollte. Die Information wäre ja so oder so bei den anderen AN gelandet. Spätestens wenn du nicht mehr am Platz sitzt.

Es ist halt nicht die netteste Art das Thema zu unterbreiten.

Kann er machen. Und nur, weil er es vor allen Leuten gemacht hat, wirst Du es nicht anfechten können. Da müssen schon bessere Gründe kommen.

Topses  11.04.2024, 17:51

Blödsinn, solange keine schriftliche Kündigung kommt, ist er nicht gekündigt. Eine Kündigung Bedarf immer der Schriftform und anfechten kann man die Kündigung dann natürlich auch.

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Kwalliteht  11.04.2024, 18:02
@Topses

Die Schriftform kann er problemlos nachreichen oder gleich übergeben. Oder ein paar Minuten später im Büro. Gibt da viele Möglichkeiten.

Genau wie ein Arbeitsvertrag mündlich geschlossen werden kann und die Schriftform nachgereicht wird geht das auch bei der Kündigung.

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Topses  11.04.2024, 18:04
@Kwalliteht

Ich habe nichts anderes geschrieben. Solange es keine schriftliche Kündigung gibt, ist eine mündliche ungültig.

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Kwalliteht  11.04.2024, 18:10
@Topses

Eben nicht. Die Kündigung ist ab Aussprache gültig. Das Nachreichen der Schriftform ändert nicht den Zeitpunkt.

Ein Arbeitnehmer baut großen Mist, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Der Arbeitgeber spricht mündlich die fristlose Kündigung aus und gibt der Sekretärin den Auftrag zu schreiben. Die macht das und zwei Tage später wird sie dem Arbeitnehmer verbindlich zugestellt. Er kann ja versuchen, den Lohn für die beiden Tage einzuklagen, wird aber doll auf die Fresse fallen.

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