Kündigung Kindergarten

7 Antworten

Ich sehe das Problem von einer anderen Seite.
Jede Stadt (Gemeinde) ist für die Anzahl der Kita-Plätze verantwortlich - daher gibt es auch entsprechende Zuschüsse (von dénen die Eltern nichts merken - auch wenn es keine Beitragsermäßigung gibt!).
Du kannst also nicht für ein paar Wochen die noch vorhandenen Plätze in der Waldorfkita haben und gleichzeitig in der neuen Kita zwei Plätze belegen.
Aus meiner Zeit als Kita-Leitung weiß ich, dass die Kinder der zuständigen Stadt namentlich gemeldet werden.

Wende Dich doch mal an die Stadt (bei uns war es das "Schul-, Kultur- und Sportamt") und schildere dort Dein Anliegen.
Viel Erfolg wünsch ich Dir.

Ihr habt einen Vertrag geschlossen, der dich zur Zahlung der monatlichen Beiträge und den Kindergarten zur Betreuung deiner Kinder verpflichtet. Du erbringst deine Leistung. Eine Abnahmepflicht für die Leistung des Kindergartens besteht nicht.

Wenn es also nicht vertraglich vereinbart wurde, dass du deine Kinder während der Vertragslaufzeit auch dort unterzubringen hast (schau noch mal in den Vertrag), ist das ein Problem des Kindergartens, nicht deins. Der Entfall der Zuschüsse gehört zur Betriebssphäre des Kindergartens - damit hast du nichts zu tun.

Da der Kindergarten ja Geld von dir will, mach einfach, was du willst. Deren Anwalt wird ihnen schon erklären, dass eine Klage aussichtslos sein dürfte.

Stumpenhagen 
Fragesteller
 06.02.2013, 10:47

Danke für Deine Antwort . Sie hat mir sehr geholfen !

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Du kannst deine Kinder in den Kindergarten bringen den aussuchst. Wenn du die vereinbarte Kündigungsfrist nicht einhälst muß du dem Kindergarten den daraus entstandenen Schaden ersetzen. Das kann zu deinem monatlichem Beitrag auch der verlorene Zuschuß der Stadt sein.

Hast du denn schon einen anderen Kindergartenplatz gefunden? Meist sind diese ja sehr knapp.

Die Kinder können nicht in zwei Kindergärten gleichzeitig angemeldet sein, da hat der Waldorfkindergarten Recht. Aber du kannst die Zwischenzeit z.B. mit privater Kinderbetreuung überbrücken.

Was meinst du mit Software vorschreiben?

Stumpenhagen 
Fragesteller
 06.02.2013, 08:52

Da habe ich mich verschrieben :0) Du meinst also obwohl ich bereit wäre Doppelt zu Zahlen habe ich keine Möglichkeit meine Kinder in einen anderen Kindergarten unterzubringen ? Ja einen neuen Kindergartenplatz habe ich.

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FrauWinter  06.02.2013, 09:36
@Stumpenhagen

Ich meine damit, dass der neue Kindergarten deine Kinder erst ab dem 1.4. aufnehmen kann.

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nein, es gibt keine pflicht zum kindergarten

du kannst dafür 100 jahre bezahlen und musst es nie hinbringen, das wäre deine sache

also du musst doppelt zahlen, aus vertrag, ist klar, aber natürlich ist da keine anwesenheitspflicht

Stumpenhagen 
Fragesteller
 06.02.2013, 08:47

Hallo, danke für Deine Antwort. Der Waldorfkindergarten sagt er hat ein Anrecht auf die Städtischen Zuschüsse so lange bis der Fristgerecht endet. So lange der Waldorfkindergarten die Zuschüsse von der Stadt bekommt nimmt uns kein anderer Kindergarten auf, da diese dann keine Zuschüsse bekommen . Ist es Deiner Meinung nach richtig das der Kindergarten ein Anrecht auf diese Zuschüsse hat ? Und ein Anrecht hat uns vorher nicht gehen zu lassen ?

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Stukkateur  06.02.2013, 08:49
@Stumpenhagen

ja, das kann natürlich sein, dass euch kein anderer aufnimmt

ihr habt ja da den vertrag bis 1.4 also ist euer kind auch offiziell da bis 1.4, also bekommen sie auch diese förderungen bis zum 1.4

das kann natürlich sein, dass euch dadurch erst einer ab 1.4. aufnimmt, das hatte ich dann falsch verstanden, aber ihr müsst eure kinder da natürlich nicht hinbringen, ich dachte darum geht es

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