Kündigen vor der Kündigung?

4 Antworten

Kann man schon, aber es ist sinnvoller vom Arbeitgeber gekündigt zu werden als selbst zu kündigen gemäß arbeitslosengeld.

wenn du es nicht mehr aushältst dort zu arbeiten würde ich mich lieber krankschreiben lassen. Denke der Arzt wird es verstehen, du hast kein Stress, Arbeitsamt eher auf deine Seite und wirst für diese Zeit noch bezahlt

notting  16.01.2024, 18:16
Kann man schon, aber es ist sinnvoller vom Arbeitgeber gekündigt zu werden als selbst zu kündigen gemäß arbeitslosengeld.

Das stimmt so nicht: https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/minijob

Wer einen Minijob ausübt, muss keine Beiträge an die Arbeitslosenversicherung abführen. Darin besteht ein grundlegender Nachteil des Minijobs: Minijobberinnen und Minijobber erwerben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Weitere Nachteiler ergeben sich bei den Sozialversicherungen und oft auch im Arbeitsrecht.

Evtl. kann's aber einen Unterschied machen, wenn man im Haupt-Job gekündigt wird. Normalerweise muss man solche Einnahmen beim Alg angeben und es wird verrechnet. Wenn man den Mini-Job länger gemacht hat, kann es IIRC Ausnahmen geben.

notting

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Ja. Klappt. Musst eben die 4 Wochen Kübdigungfrist einhalten.

Das geht. 4 Wochen Frist einhalten und alles passt. Es gilt zu beachten, dass man bei Eigenkündigung eine Sperre bei Arbeitslosigkeit erhalten kann.

Du kannst gemäß Deiner Kündigungsfrist auch eher kündigen. Die Kündigungsfrist müsste im Vertrag stehen, wenn nicht, gilt eine Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum 1. des Folgemonats.