Kündigen vor der Kündigung?
Hallo zusammen, ich weiß, dass der Titel einwenig komisch klingt, hier kommt die Erklärung:
Ich wurde von meinem Arbeitgeber (Minijob) gekündigt. Ich habe im Dezember unterschrieben, dass ich zum 30.04.24 gekündigt werde.
Jetzt möchte ich aber schon früher gehen.
Kann ich z.B. zum 29.02.24 kündigen, obwohl ich die Kündigung zum 30.04.2024 unterschrieben habe?
Danke im Voraus!
4 Antworten
Kann man schon, aber es ist sinnvoller vom Arbeitgeber gekündigt zu werden als selbst zu kündigen gemäß arbeitslosengeld.
wenn du es nicht mehr aushältst dort zu arbeiten würde ich mich lieber krankschreiben lassen. Denke der Arzt wird es verstehen, du hast kein Stress, Arbeitsamt eher auf deine Seite und wirst für diese Zeit noch bezahlt
Kann man schon, aber es ist sinnvoller vom Arbeitgeber gekündigt zu werden als selbst zu kündigen gemäß arbeitslosengeld.
Das stimmt so nicht: https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/minijob
Wer einen Minijob ausübt, muss keine Beiträge an die Arbeitslosenversicherung abführen. Darin besteht ein grundlegender Nachteil des Minijobs: Minijobberinnen und Minijobber erwerben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Weitere Nachteiler ergeben sich bei den Sozialversicherungen und oft auch im Arbeitsrecht.
Evtl. kann's aber einen Unterschied machen, wenn man im Haupt-Job gekündigt wird. Normalerweise muss man solche Einnahmen beim Alg angeben und es wird verrechnet. Wenn man den Mini-Job länger gemacht hat, kann es IIRC Ausnahmen geben.
notting
Ja. Klappt. Musst eben die 4 Wochen Kübdigungfrist einhalten.
Das geht. 4 Wochen Frist einhalten und alles passt. Es gilt zu beachten, dass man bei Eigenkündigung eine Sperre bei Arbeitslosigkeit erhalten kann.
Du kannst gemäß Deiner Kündigungsfrist auch eher kündigen. Die Kündigungsfrist müsste im Vertrag stehen, wenn nicht, gilt eine Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum 1. des Folgemonats.