Krankmeldung für 5. Klasse?

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Das kann ein Lehrer einzeln gar nicht entscheiden, je nach Bundesland ordnet das die Schulleitung (muss nicht unbedingt der Direktor sein, geht auch Abteilungsleiter) an oder durch die Klassenkonferenz.

In meiner Klasse ist auch eine Schülerin (ebenfalls 5. Klasse) bei der wird das jetzt anordnen mussten, aber da war die Fehlstundenanzahl schon extrem (200 Stunden, und dann immer einzelne Tage, mal vor- mal nach dem Wochenende, mal nur der Mittwoch etc)

Wenn sogar der Rektor dahinter steht, werden eltern nicht viel ausrichten können. Natürlich könnt ihr euren Anwalt schreiben lassen, dass ihr, wegen der Kosten von 10 Euro auf das Attest verzichtet habt. Aber der Anwalt will auch Geld.

Der Rektor sagt, die Handhabung liegt bei der Lehrkraft.

So ist es.

Ich finde es gut, dass die Lehrerin so streng ist, weil es nicht wenige Eltern gibt, die wegen jeder Kleinigkeit oder Nichtigkeit (gern auch für irrelevante Familienfeiern oder Urlaubsantritte) schnell eine Entschuldigung schreiben.

Schulpflicht bleibt Schulpflicht.

Die 5. Klasse ist genau das richtige Alter, in dem die Kinder das Einhalten von REGELN lernen müssen - sonst werden sie im Leben scheitern.

Vielleicht kann ein direktes Gespräch mit der Lehrerin helfen, beispielsweise kann man vereinbaren, dass ab dem 3 Fehltag im Halbjahr ein Attest erforderlich ist, die ersten beiden Fehltage aber von den Eltern entschuldigt werden dürfen.

SPRECHT freundlich und sachlich mit der Lehrkraft.

stinkertum  11.07.2014, 09:37
So ist es.

Nö, ist es nicht.

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Scharlach ist höchst ansteckend :( und nicht in einer Woche ausgeheilt! Folglich hast Du einen nicht glaubwürdigen Grund angegeben :( klar mußt Du nun ein Attest nachreichen.

In einigen Bundesländern Deutschlands, ist Scharlach meldepflichtig!!!

Savannah1 
Fragesteller
 11.07.2014, 09:17

Warum soll Scharlach unglaubwürdig sein??? Bei Scharlach bekommt man Antibiotika, und ist nach 48 Std. nicht mehr ansteckend, und darf die Schule wieder besuchen!

Mein Sohn war aber körperlich aber vom Scharlach richtig platt (müde, Gliederschmerzen, ...) deshalb blieb er die ganze Woche daheim. Er ist ein guter Schüler der nicht wegen dem Faulenzen zu Hause bleiben will. Den Stoff holt er locker wieder auf.

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himako333  11.07.2014, 09:48
@Savannah1

Bei Scharlach erhält der Erkrankte über einen Zeitraum von meist zehn Tagen eine Therapie mit dem Antibiotikum Penicillin & der Ausschlag verschwindet nach 6 bis 9 Tagen, danach schält sich die Haut an den Handflächen & Fußsohlen :(( war vor kurzem bei einem Nachbarschaftskind so..die war über einem Monat nicht in der Schule .. trotz Behandlung!

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Hi Savannah1,

die Handhabung wird nicht von der Lehrkraft bestimmt, sie ist in der Schulordnung verankert:

  • § 22 Schulordnung für öffentliche Grundschulen:
    • (1) Sind Schülerinnen und Schüler verhindert, am Unterricht oder an sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen teilzunehmen, so ist die Schule vor Unterrichtsbeginn zu informieren.
    • Eine begründete schriftliche Entschuldigung ist spätestens am dritten Tag vorzulegen. Die zusätzliche Vorlage von Nachweisen, in besonderen Fällen von ärztlichen, ausnahmsweise von schulärztlichen Attesten, kann verlangt werden.

Eindeutig, oder? Grüße.

Savannah1 
Fragesteller
 11.07.2014, 09:18

DANKE! Genau das habe ich gesucht. So werde ich das an die Eltern weitergeben.

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stinkertum  11.07.2014, 09:25

a) Kann das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.

b) Steht das nicht in der Schulordnung, sondern im Schulgesetz.

c) Geht es hier um eine weiterführende Schule.

Nichtsdestotrotz hast du aber Recht.

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kleinewanduhr  11.07.2014, 10:40
@stinkertum
  • a) richtig
  • b1) Schulordnung RLP > § 22 Schulversäumnisse
  • b2) Schulgesetz NRW, § 43 Teilnahme am Unterricht
  • b3) google hilt weiter
  • c) weiterführende Schule? Steht nirgendwo, es geht um Schüler (5. Klasse!!!!)
  • Danke ;.-))
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stinkertum  11.07.2014, 12:11
@kleinewanduhr

Korrekt, habe mich gerade auch schlau gemacht. Schulordnung ist in NRW dss, wo z.B. drin steht "Keine Kappen im Unterricht" oder so etwas.

Dass es nicht um eine Grundschule geht, habe ich wegen der 5. Klasse vermutet, denn mWn gibt es außer in Berlin (und oder Hamburg?) nirgendwo Grundschule bis zur 6. Klasse

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