Krankenpflegehelfer?

2 Antworten

Ich weiß es nicht genau. Was ich dir allerdings mit Sicherheit sagen kann dass ist, dass die Ausbildungen in der Krankenpflegehilfe und Altenpflegehilfe durch Landesrecht und nicht durch ein Bundesgesetz geregelt sind. Du musst also im jeweiligen Landesgesetz des Bundeslandes nachschauen, in dem du deinen Wohnsitz hast und der Tätigkeit nachgehen würdest. Ich meine, im Landesgesetz des Bundeslandes Baden- Württemberg mal gelesen zu haben, dass du als Krankenpflegehelfer gelten würdest, ich bin mir allerdings nicht sicher. Bis hierhin, ist es allerdings nur die graue Theorie, selbst, wenn dem so ist, ist es mehr als fraglich, ob dich ein Arbeitgeber einstellen würde, nachdem du offenbar seit 40 Jahren keine medizinisch- pflegerischen Tätigkeiten mehr ausgeübt hast, "die Medizin ist in einem ständigen Wandel" und was vor 40 Jahren aktueller Stand der medizinischen Wissenschaft und somit die Grundlage der Ausbildung(en) gewesen ist, ist heutzutage schon längst nicht mehr der aktuelle Stand der medizinischen Wissenschaft, die medizinischen Fachgesellschaften, geben alle fünf Jahre eine neue, überarbeitete Leitlinie heraus, wer sich also nicht regelmäßig fortbildet, der hat im Ergebnis "keine Ahnung mehr" von der Materie!. Auch die Praxis ist ein großes Problem, man verlernt doch relativ schnell wieder, wenn man etwas nicht regelmäßig zur Anwendung bringt, nach 40 Jahren, da ist selbst eine einfache Blutdruckmessung wieder "Neuland" für dich.

Drei Monate, dann ist sie vielleicht dem Rettungssanitäter "gleichwertig", da dieser bis heute anhand der allerersten Ausbildungs- Grundsätze vom 20.09.1977 ausgebildet wird. allerdings, gelten die oben genannten Problematiken hier ebenfalls 1:1 und die Rettungsdienstgesetze (RDG) der Länder, verlangen für aktives Personal im Rettungsdienst eine regelmäßige (Pflicht-)Fortbildung, i.d.R. dreißig Stunden im Jahr, um weiterhin im aktiven Rettungsdienst zum Einsatz kommen zu dürfen.

Mfg.

Unwahrscheinlich. Ist ja schon fast 40 Jahre her.

Sagon 
Fragesteller
 05.11.2020, 18:38

Na ja, ich habe 1981 mit 5 Stunden den Motorrad Führerschein gemacht und seitdem nie wieder auf einem Motorrad gesessen aber der Führerschein gilt immer noch für ALLE Zweiräder.

0
Wippich  05.11.2020, 18:42
@Sagon

Aber beim Bund Sanitätsausbildung, da ging es bestimmt um ganz andere Sache, als in der Altenpflege.

2