Krankengeld hilfe bitte?

7 Antworten

kann er mir die Folgebescheinigung nicht Montag ausstellen

Schlicht und einfach: Ja!!

Um den weiteren Bezug des Krankengeldes durch die Krankenkasse sicherzustellen, müssen die Folgebescheinigungen der Arbeitsunfähigkeit für die Krankenkasse nahtlos ausgestellt werden; das heißt, dass zwischen dem Ende der Vorbescheinigung und dem Beginn der Folgebescheinigung keine Lücke bestehen darf.

Die Folgebescheinigung muss spätestens am 1. Werktag nach dem Ende der Erstbescheinigung ausgestellt werden. Der Samstag gilt in diesem Zusammenhang (da Praxen samstags in aller Regel geschlossen sind) aber nicht als Werktag.

Wenn Deine aktuelle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung also bis heute, Freitag, gilt, muss die Folgebescheinigung für die Nahtlosigkeit spätestens am kommenden Montag (also diesem ersten folgenden Werktag) ausgestellt werden, was dann rückwirkend ab Samstag möglich ist.

Geregelt ist das in der "Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie" des Gemeinsamen Bundesausschusses § 5 "Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit" Abs. 3 Satz 5:

Die Voraussetzung für das Fortbestehen einer lückenlosen Arbeitsunfähigkeit für die Beurteilung eines Anspruchs auf Krankengeld ist, dass die ärztliche  Feststellung der weiteren Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit erfolgt; Samstage gelten insoweit nicht als Werktage.

Du musst also nicht zwingend noch heute dum Arzt, aber spätestens am Montag; die Folgebescheinigung darf er dann rückwirkend ab Samstag ausstellen, so dass die Nahtlosigkeit der Bescheinigungen gewährleistet ist.

Nur bei lückenloser Krankschreibung bekommst du lückenloses Krankengeld. Wird die Krankschreibung nicht spätestens am letzten Tag der Laufzeit verlängert erlischt dein Anspruch und die Auszahlung des Krankengeldes wird gestoppt. Du kannst aber schon vor dem Ende der Krankschreibung die Krankschreibung verlängern.

Familiengerd  29.01.2021, 14:48
Wird die Krankschreibung nicht spätestens am letzten Tag der Laufzeit verlängert erlischt dein Anspruch und die Auszahlung des Krankengeldes wird gestoppt.

Das ist falsch!

Die Krankschreibung ist lückenlos, wenn die Folgebescheinigung am Montag rückwirkend für Samstag ausgestellt wird - siehe dazu meine eigene Antwort.

1

Ein Arzt darf bis zu drei Tage rückwirkend krank schreiben. Die Frage ist nur, ob Du Dir sicher sein kannst, dass Du am Montag besser drauf bist? Ich würde an Deiner Stelle zumindest heute dort anrufen und um eine Verlängerung der AU bitten, mit dem Kreuzchen bei der 7ten Woche.

Wenn du bereits Krankengeld beziehst, muss die Krankmeldung lückenlos fortgeführt werden, ansonsten steht eben auch die Fortzahlung des Krankengeldes in Frage. Es sollte aber kein Problem sein, wenn du in der Praxis anrufst und deinen Zustand erklärst, dass man dir auch ohne dein Erscheinen die Krankmeldung ausstellt und du oder ein Angehöriger sie nur abholen braucht.

Familiengerd  29.01.2021, 14:51

Die Bescheinigung muss nicht heute ausgestellt werden, es reicht, wenn das spätestens am Montag geschieht - siehe dazu meine eigene Antwort.

0

Wenn Du bereits Krankengeld von der Krankenkasse kriegst, kann das ernsthafte Probleme bedeuten, weil manche Krankenkassen das bereits als nicht zulässige Unterbrechung sehen!

Von daher: wenn Du gesundheitsbedingt nicht zu Deinem Arzt kannst, ruf an und bitte um einen Hausbesuch.

Familiengerd  29.01.2021, 14:52

Das ist in diesem Fall hier falsch!

Die Krankschreibung ist lückenlos, wenn die Folgebescheinigung am Montag rückwirkend für Samstag ausgestellt wird - siehe dazu meine eigene Antwort.

0
diewoelfin0815  29.01.2021, 14:54
@Familiengerd

Macht aber nicht jeder Arzt, zumal der Fragesteller auch für die bisherige Bescheinigung bei einem anderen Arzt war.

0
Familiengerd  29.01.2021, 15:03
@diewoelfin0815
Macht aber nicht jeder Arzt

Aber selbstverständlich in einem solchen Fall! Völlig problemlos beim bisherigen Arzt, weil er ja über die Krankheit informiert ist! Und problemlos auch bei einem anderen Arzt, wenn der Fragesteller ihm die bisherige Bescheinigung (seine Kopie) zeigen kann und der Arzt sowieso bei der Anamnese auch am Zustand des Patienten feststellen kann, das die Erkrankung schon länger besteht.

zumal der Fragesteller auch für die bisherige Bescheinigung bei einem anderen Arzt war

Woraus willst Du das denn schließen können?

0