Kosten AOK?

7 Antworten

Die FamV ist sozialversicherungsrechtlich vorrangig. Sofern die Mitgliedschaft in der FamV für den betreffenden Zeitraum rückwirkend wieder aufleben kann, wären alle zwischenzeitlich aufgelaufenen Beitragsforderungen hinfällig. Das muss aber mit der KK direkt vor Ort geklärt werden; dazu einen Beratungstermin vereinbaren und die entsprechenden Unterlagen vollständig zum Termin mitbringen.

Ist hingegen eine Mitgliedschaft in der FamV nicht mehr möglich - was je nach Art und Umfang der schulischen Ausbildung möglich sein kann -, dann besteht die Forderung der Krankenkasse ggfs. zurecht und ist zu bezahlen. Hier wäre dann nur die Einstufung bei der Höhe der zu zahlenden Beiträge korrigierbar.

setzt Euch sofort mit der AOK in Verbindung und Umzug hin und Umzug her, wichtige Post sollte man SOFORT lesen und bearbeiten

den Falll kann nur die AOK in aller Detailtiefe beurteilen.

Familienversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist der Versicherungsschutz von Familienangehörigen (Ehegatte, Lebenspartner und Kinder) der Mitglieder einer Krankenkasse als eigene Versicherungsform ausgestaltet: Als Folge des Solidaritätsprinzips sind die Familienangehörigen unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert. So müssen sie zum Beispiel ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Weitere Voraussetzungen knüpfen an die Schutzbedürftigkeit an: So dürfen die Familienangehörigen mit ihrem monatlichen Einkommen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Sie dürfen keine hauptberuflich selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben, nicht versicherungsfrei beziehungsweise von der Versicherungspflicht befreit sein. Auch geht grundsätzlich eine Pflicht- oder freiwillige Versicherung einer Familienversicherung vor.
Ist ein Elternteil nicht in der GKV versichert und überschreitet sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze sowie das Einkommen seines gesetzlich versicherten Partners, ist eine Familienversicherung der Kinder ausgeschlossen. Für Kinder gelten bestimmte Altersgrenzen, die zum Beispiel durch Schulausbildung verlängert werden können. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Stiefkinder, Enkel und Pflegekinder familienversichert sein. Erleichterte Voraussetzungen für eine Familienversicherung gelten für Kinder von familienversicherten Kindern (Enkel). Sofern beide Eltern bei verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen versichert sind, können sie wählen, bei welcher Krankenkasse die Familienversicherung durchgeführt werden soll.
§ 10 SGB V

https://www.aok-bv.de/lexikon/f/index_00335.html

Rufe mal an und sei höfflich und freundlich am Telefon. Mit etwas Glück kommst Du an einem Mitarbeiter der Dir weiter hilft und Du das nicht bezahlen mußt. Nur, mußt Du dann wirklich auf den schnellsten Weg auch den Schriftverkehr machen was Dir gesagt wird! Dann bekommst Du im normalfall nochmals die Chance Deinen Fehler wieder gut zu machen.

Ich denke das bei euch nicht nur ein schreiben ignoriert wurde, sondern schon öfters ein Schreiben kam oder zumindest eine Erinnerung und euch genügend Zeit gegeben wurde. Ihr hättet euch auch schon früher bei der KK melden können wenn euch Unterlagen abhanden gekommen sind. Trotz Umzug muß man seinen Briefverkehr verfolgen und auch Dingen nachgehen.

Aber probiere es einfach mal bei der KK direkt.

Das Du die Rechnung bekommst ist normal. Den Nachweis der Einkommen muß jeder nachweisen. Tut man das nicht, kommt die Rechnung. Bei uns ist eine FV z.B. nicht mehr möglich da wir über den Freibetrag kommen und genau das wollen die wissen.

Du musst Dich schon um bürokratisches Zeugs kümmern. Ein Umzug ist keine Ausrede.

Ich würde das mit der Krankenkasse versuchen zu klären. Scheinbar ist ja auch nicht ganz klar, wieso die Summe so hoch ist.

Vielleicht lässt sich ja auch noch etwas rückabwickeln. Sprich mit der Krankenkasse!!!

FordPrefect  25.10.2021, 07:13
Scheinbar ist ja auch nicht ganz klar, wieso die Summe so hoch ist.

In Ermangelung von Angaben ist die KK verpflichtet, freiwillig gesetzlich Versicherte zum Höchstsatz einzugruppieren, solange der Versicherte seine Einkünfte nicht nachweist. Das sind über € 800.--/mtl.

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verreisterNutzer  25.10.2021, 07:17
@FordPrefect

Man muß sich selbst bei der KK als freiwilliges Mitglied ohne Einkünfte anmelden, dann zahlt man glaube ich so um die 150 Euro monatlich ...

Vielleicht geht das noch rückwirkend?

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FordPrefect  25.10.2021, 14:43
@verreisterNutzer
Man muß sich selbst bei der KK als freiwilliges Mitglied ohne Einkünfte anmelden

Jein. Die Anmeldung ist nicht nötig, da die KV/PFV eine Pflichtversicherung ist, und demzufolge automatisch erfolgt, sobald kein anderweitiger Anspruch auf Versicherungsschutz besteht. Siehe § 188 Abs. 4 SGB V. Allerdings ist der VN selbst in der Pflicht, seine Einkünfte nachzuweisen, aus denen die KK dann die Beitragshöhe ermittelt.

dann zahlt man glaube ich so um die 150 Euro monatlich ...

Der Mindestsatz beträgt für KV/PFV derzeit etwa rd. € 200.--/mtl.

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