Kaminofen Typ 1B2/2STAHL noch zugelassen?

4 Antworten

Versuche bitte Kontakt mit dem Hersteller aufzunehmen und diesen zu fragen, ob er für diesen Ofen eine Rauchgasanalyse vorlegen kann, die den Bestimmungen der 1. BImSchV genügt.

Meist ist es so, dass es diese "Öfen" baugleich auch jetzt noch gibt und die genügen den Bestimmungen dieser o.g. Verordnung. Der Hersteller kann dir bescheinigen, dass deine Feuerstätte den Anforderungen genügt und kein Schornsteinfeger kann derzeit diese Feuerstätten stilllegen.

Eine Möglichkeit ist auch, dass du dir einen Schornsteinfeger suchst, der eine Rauchgasmessung mit einem Meßgerät durchführen kann, diese Werte bekommt man immer hin, selbst mit 40 Jahre alten Kaminöfen.

Hier http://www.ofen.edingershops.de/BImSchV-Erklaerung:_:59.html wird das nochmal gut erklärt.

der muss in deiner neuen whg. eh vom BSFM abgenommen werden; insofern kannste den auch gleich fragen......... schornsteinfeger arbeiten um diese zeit und haben keine zeit, vorm rechner zu sitzen :-)

Bobbelina 
Fragesteller
 15.10.2013, 10:14

Danke, mit dem hab ich ja gestern noch telefoniert wegen einem Abnahmetermin, war ja auch eigentlich alles so abgesprochen mit unserem Ofen, den der selbe Schornsteinfeger im alten Haus noch abnahm, dass er jetzt im neuen Haus wieder aufgestellt wird (wusste er) und gestern Abend sagt er am Telefon, den Ofen nimmt er nicht mehr ab, wir brauchen einen neuen, obwohl er Ende August noch da war wegen dem neuen Kaminanschluss und allem und wir da eben noch das Thema hatten und jetzt extra alles für ca. 100€ hergerichtet haben, damit er alles sicher abnehmen kann!!!! Hab ich seit Ende August irgendein Gesetz verpasst? :(

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Remenescence  15.10.2013, 10:39
@Bobbelina

wenn dein BSFM den nicht abnimmt,dann wars das. illegal betreiben ist nicht... dafür sorgt der BSFM dann schon......... dass der stillgelegt

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Du bist nachweispflichtig über die Einhaltung der BimschV I, solange der Ofen am alten Standort steht ist ein Bestandschutz bis Ende 2015 wahrscheinlich. Danach müsste der Ofen entweder getauscht oder mit Filter versehen werden. Eine Neuinstallation ist nicht mehr zulässig. Das ist schon seit Anfang 2010 so.

peterobm  15.10.2013, 10:37

Hab mich in der Zeile geirrt, müsste heissen Ende 2023.

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Hallo Bobbelina,

der Ofen müsste die Stufe 1 der BImSchV erfüllen. Da er von Privileg ist, einer alten Quelle-Marke, kann man das fast nicht mehr erfahren. Bei 10 Jahre alten Öfen sieht es aber eher schlecht aus. Besser: dem Nachfolgemieter billig anbieten, denn er darf bis Ende 2024 am bisherigen Platz weiterbetrieben werden. Dann erst droht Staubfilter oder abhängen. - Man hasse ich diese Regelung. Die Verordnung ist richtig Lobbylastig.

MfG

Storteper