Korruption im Öffentlichen Dienst?

5 Antworten

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Es mag bundeslandspezifische Unterschiede geben, aber die strengen Abgrenzungen zwischen den Laufbahnen (=Besoldungsgruppen) hinsichtlich der Qualifikation (Studienabschluss) gibt es IMHO nur bei den Beamten und nicht im Angestelltenbereich.

A13 würde aber auch im Beamtenbereich keinen Master erfordern, da A13 auch noch im gehobenen Dienst erreicht werden kann.

Und aufgrund des recht starren Entgeldsystems und den (in gewissen Bereichen recht wenigen) möglichen Abstufungen ist es halt so, dass man als Vorgesetzter aufgrund seiner Position in der Hierarchie eingruppiert und entlohnt wird. Und wenn ein Amtsleiter dort E13 bekommt, dann bekommt er auf der Stufe nun mal E13, egal wie viele Mitarbeiter er führt.

Wobei mir E13 für einen Amtsleiter schon wenig vorkommt.


Mueller345 
Fragesteller
 25.08.2021, 20:07

Also, ich hab im Internet gelesen, dass der gehobene Dienst von A9 bis A12 geht. Und ab A13 braucht man schon Master...

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emib5  25.08.2021, 20:13
@Mueller345

Das ist falsch. Der gehobene Dienst geht bis A13, der höhere Dienst beginnt mit A13. Zumindest in den Besoldungsordnungen, die ich kenne.

Aber wie gesagt, da es hier um ein Angestelltenverhältnis geht, ist das irrelevant.

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Mueller345 
Fragesteller
 25.08.2021, 20:19
@emib5

Aber unabhängig davon: ist es im ÖffD so, dass man im Endeffekt alternativ auch durch seine Berufserfahrung (ohne Studium) in Entgeltgruppen eingestuft werden kann, die eigtl ein Studium erfordern? Also, könnte ich (angenommen jetzt) A14 erhalten, wenn ich kein Studium besitze, dafür aber die nötige Berufserfahrung?

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emib5  25.08.2021, 20:26
@Mueller345

Wie schon geschrieben musst Du zwischen Beamtenlaufbahn und Angestelltenverhältnis unterscheiden. Eine A14 ist keine Entgeldgruppe, sondern eine Besoldungsgruppe. Also Beamtenlaufbahn. Und eine A14-Besoldung bekommst Du nur im höheren Dienst und dafür musst Du die Laufbahnvoraussetzungen erfüllen. Ohne Studium wird das nichts.

Eine E14 ist eine Entgeldgruppe im Angestelltenverhältnis. Und die ist hingegen aber m. W. (zumindest in den meisten Ländern) auch ohne Studium möglich.

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Hi,

im Öffentlichen Dienst wird erst mal die Stelle bewertet und einer entsprechenden Endgeldgruppe zugeordnet. D.h. es ist im Voraus festgelegt welche Entgeltgruppe für die Stelle passend ist und welche Anforderungen ein Bewerber erfüllen muss.

Der formale Abschluss ist ein wichtiges Kriterium, um zu bewerten, ob jemand für die Stelle qualifiziert ist. Es ist aber nicht das einzige Kriterium. Wenn derjenige/diejenige durch Berufserfahrung und bisher erbrachte Leistungen nachweisen kann, dass er/sie entsprechend geeignet ist, dann kann man eine E11-E13 Stelle auch ohne Studium bekommen.

Passiert nicht allzu oft, ist aber noch lange kein Indiz für Korruption. Mit solchen Anschuldigungen sollte man vorsichtig sein. Sie können auch schlicht weg auf Neid beruhen.

LG Susan


Mueller345 
Fragesteller
 25.08.2021, 19:50

Ok, gut, dann geht es eben auch über Berufserfahrung. Aber als Hotelkaufmann E13? Das finde ich schon strange...

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Da muss immer auch ein Personalrat mit mehreren Personen zustimmen, sonst wird niemand eingestellt.ich halte die Geschichte nicht für wahr.

Deine Kenntnisse des öffentlichen Dienstes sind falsch.

Ein Master verdient nicht unbedingt mehr wie ein Bachelor.

Die Entgeltgruppen werden bestimmt von den übertragenen Tätigkeiten, fast jede Entgeltgruppe hat den Zusatz

ZB Entgeltgruppe 13

Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit

sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.

Anzahl der "Untergebenen" ist kein Eingruppierungsmerkmal - auch die Verwaltungsstruktur selbst ist mitbestimmungspflichtig.

So wie ich den Aufbau verstehe ist ein Amtsleiter dort etwas, was sich in anderen Behörden Abteilungsleiter nennt.

Jede Einstellung und Höhergruppierung obliegt der Mitbestimmung des Personalrat, da Bezirksamt vermutlich vergleichbar mit Gemeinde ist - muss auch hier noch eine Aufsichtsbehörde zustimmen.

Vitamin B(eziehung) - spielt im öffentlichen Dienst, die gleiche Rolle, wie in der freien Wirtschaft-

nur, dass man im öD vor Wahlen noch die jeweiligen frei werdenden Ratsmitglieder/ Abgeordneten rechtzeitig unterbringen muss.

Vielleicht hat der Kaufmann ja noch verschiedene Weiterbildungsscheine ... seiner Aufgabe sollte er in irgendeiner Weise gewachsen sein, sonst bringt irgendwann auch das Vitamin B nichts mehr.

Und woher willst du wissen, dass da irgendjemand bestochen wurde? Das ist eine üble Verdächtigung. Wahrscheinlich hat da nur jemand "freundschaftlich nachgeholfen", ohne was dafür zu bekommen.


Mueller345 
Fragesteller
 25.08.2021, 19:15

Es muss ja nicht um Bestechung gehen, aber allein die Tatsache, dass irgendjemand aus Freundschaftsdienstgründen evtl besser eingestuft wird, obwohl er nicht die Qualifikation aufweist, ist doch schon nicht rechtens.

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