Kontoführungsgebühren bei Postbank zurückfordern?

Rolf42  25.03.2022, 12:10

Wann hast du das Konto eröffnet und wann in das kostenpflichtige Modell gewechselt (Jahr reicht)?

Pbl96 
Fragesteller
 25.03.2022, 12:24

2014 eröffnet, wechsel war 2015

2 Antworten

ich würde sagen du schaust mal ob der brief mit der mitteilung über die kontogebühren per einschreiben kam oder als normaler brief. bei normalen briefen kann man unmöglich überprüfen ob er angekommen ist, dann würde ich das auch behaupten und damit die gebühren zurückfordern

Pbl96 
Fragesteller
 25.03.2022, 11:27

Danke für die Antwort. Ja der kam ohne einschreiben. Was ich mich halt nur frage ist, ob ich nicht im Endeffekt einen neuen Vertrag geschlossen habe, indem ich einfach die Umstellung auf ein kostenpflichtiges Konto akzeptiert habe.

0
Makita66  25.03.2022, 11:33
@Pbl96

Genau so ist es , Du hast die Forderung akzeptiert in dem Du gezahlt hast .

0
Pbl96 
Fragesteller
 25.03.2022, 11:43
@Makita66

Aber dann ist der Vertrag doch nur zustande gekommen, weil sie mir wahrheitswidrig vorgespiegelt haben, dass sie gar kein Studentenkonto anbieten. In dem Brief haben sie einfach geschrieben, dass das ab 21 so sei, obwohl das nicht stimmt und bis heute wirbt die postbank mit kostenlosen Konten bis 27 Jahren.

0
Makita66  25.03.2022, 11:47
@Pbl96

Dann such das Gespräch und lege das so dar . Postbank ist nicht so gut wie der Name es verspricht

Viel Erfolg für Dich

1
Pbl96 
Fragesteller
 25.03.2022, 11:53
@Makita66

Ja, ich kam jetzt auch auf diese Idee, weil die postbank mich mit ihrem grottigen Service die letzten Wochen wieder sehr verärgert hat.

Danke :)

0
Rolf42  25.03.2022, 12:39
@Pbl96

Seit die Postbank kein eigenständiges Unternehmen mehr ist, sondern nur noch eine Niederlassung und Marke der Deutschen Bank, hat sich leider Vieles verschlechtert.

Ich bin zwar auch noch Kunde dort, weiterempfehlen würde ich sie aber nicht mehr (obwohl ich viele Jahre zufrieden war).

0
2014 eröffnet, wechsel war 2015

Da dürften eventuelle Ansprüche inzwischen verjährt sein.

Nach dem BGH-Urteil vom April 2021 war - so weit ich mich erinnere - die Ansicht verbreitet, dass damit seit 2018 erhobene Gebühren möglicherweise zurückgefordert werden könnten, ältere Ansprüche seien inzwischen verjährt. Ob sich daran inzwischen etwas geändert hat, weiß ich nicht.