Kontack mit Ex wegen Kind?
Guten Morgen.
Ich habe ein Problem
Mein ex (leben in Scheidung Trennung im Fer.2024)
Will unsere Tochter(2j) in meiner wohung besuchen. Weil er selbst keine Möglichkeiten hat. Ich persönlich will es aber nicht in meiner wohung . Er kommt aber gleich wieder mit" habe fad recht meine Tochter zusehen bla bla bla" . Das Recht usw nehe ich ihn nicht . Er will aber immer in meiner wohung. Treffen im Sommer war ja draußen möglich..jetzt bei Wind und Wetter eher. Schlecht .mer will sich auch nirgends wo anders treffen.
Kann er das verlangen ?
Er versucht mich auch immer schlecht da zu stellen.
LG und danke
Das Ergebnis basiert auf 6 Abstimmungen
Was ist genau der Grund, dass Du ihn nicht in Deiner Wohnung haben willst ? ..am Kind darf das wohl nicht liegen... (?)
Das er mich sonst privat sehr bedroht
7 Antworten
Deine Antwortmöglichkeiten haben so gar nichts mit der Frage zu tun!
Unterhalt und Umgangsrecht haben nichts miteinander zu tun!
Und im übrigen musst du ihn natürlich nicht in deine Wohnung lassen. Natürlich hat er das Recht seine Tochter zu sehen, solange kein Familiengericht hier irgendwas anderes sagt. Aber das bedeutet NICHT, dass der Umgang auch in deiner Wohnung stattfinden muss. Er kann das Kind abholen und dann eine Runde drehen im Park. An frischer Luft ist noch kein Kind gestorben, wenn es vernünftig und wetterbedingt gekleidet hat. Wir haben hier auch keine 50 Grad minus.
Er kann mit dem Kind auch in ein Cafe gehen oder Freunde besuchen.
Also hier scheint es eher darum zu gehen, dass er irgendwie einen Fuß in deine Tür kriegen will. Aber gerade in Hinblick darauf, dass du sagst er hätte dich bedroht, würde ich den Mann auch nicht in die Wohnung lassen.
Nur solange es dem Kindeswohl nicht widerspricht, wird man auch keine Handhabe haben ihm den Umgang zu verwehren.
ja sehr schön, dann übergib ihm das nächste mal das kind zum umgang vor der tür und lass ihn ziehen. deine anwesenheit ist nicht erforderlich
Das sind sehr obskure Antworten, die auf Deine Frage zur Auswahl stehen. Ob er tatsächlich Besuchsrecht hat, sagt Dir das Familiengericht. Das ist von mehreren Faktoren abhängig, z.B. ob er tatsächlich der leibliche Vater ist und die Vaterschaft anerkannt hat.
dann sollte der vater das kind ganz zu sich holen. die mutter manipuliert das kind gegen den vater, wenn es sich verwehren würde. das würde man der mutter zur last legen. kinder tragen kein trauma davon, wenn sie umgang mit ihrem vater haben. du redest dummes zeug.
Den sogenannten begleiteten Umgang kann man nicht nur auf Basis eines Gerichtsurteils, sondern auch freiwillig in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass der Umgang an neutralen Orten mit Betreuung durch pädagogische Fachkräfte stattfindet, also zum Beispiel in Beratungsstellen aus dem Kinder- und Jugendhilfebereich.Vielleicht wäre das ja in eurer Situation eine gute Lösung?
Ja, er hat das Recht und die Pflicht Umgang mit seinem Kind zu haben. Aber er kann nicht von dir verlangen, dass dies in deiner Wohnung stattfindet. Wenn er massiv auf das Kind einwirkt und gegen dich aufbringt könnte man sogar überlegen ob ein Begleiteter Umgang sinnvoll sein kann. Weil das ist nicht gut wenn die kleine in einen solchen Gewissenskonflikt kommt. Ihr könnt euch vom Jugendamt betaten lassen wie ihr den Umgang gestalten könnt so, dass ale zufrieden sind.
Er soll auch das Recht habe seine Tochter zusehen aber ich will es nicht mehr daheim weil er mich sonst privat sehr oft droht
ja easy, übergib ihm das kind mit wecheselsachen gepackt an der tür und gut ist.
Wenn er bedrohlich ist, sollte genau hinterfragt werden, ob der Kindesumgang statthaft ist.
Wenn du ihn nicht in der Wohnung haben möchtest ist das dein gutes Recht.
Er kann ja seine Tochter sehen indem er sie abholt.
Nein er kann das nicht verlangen seine Tochter in deiner Wohnung zu besuchen.
Schau das noch eine weitere Person in der Wohnung ist.
Danke sehe so sehe ich das auch