Kontack mit Ex wegen Kind?

Das Ergebnis basiert auf 6 Abstimmungen

Unterhalt 67%
Kindsvater 33%
EX 0%
luibrand  22.12.2023, 09:48

Was ist genau der Grund, dass Du ihn nicht in Deiner Wohnung haben willst ? ..am Kind darf das wohl nicht liegen... (?)

Fragetier941 
Fragesteller
 22.12.2023, 10:01

Das er mich sonst privat sehr bedroht

7 Antworten

Deine Antwortmöglichkeiten haben so gar nichts mit der Frage zu tun!

Unterhalt und Umgangsrecht haben nichts miteinander zu tun!

Und im übrigen musst du ihn natürlich nicht in deine Wohnung lassen. Natürlich hat er das Recht seine Tochter zu sehen, solange kein Familiengericht hier irgendwas anderes sagt. Aber das bedeutet NICHT, dass der Umgang auch in deiner Wohnung stattfinden muss. Er kann das Kind abholen und dann eine Runde drehen im Park. An frischer Luft ist noch kein Kind gestorben, wenn es vernünftig und wetterbedingt gekleidet hat. Wir haben hier auch keine 50 Grad minus.

Er kann mit dem Kind auch in ein Cafe gehen oder Freunde besuchen.

Also hier scheint es eher darum zu gehen, dass er irgendwie einen Fuß in deine Tür kriegen will. Aber gerade in Hinblick darauf, dass du sagst er hätte dich bedroht, würde ich den Mann auch nicht in die Wohnung lassen.

Nur solange es dem Kindeswohl nicht widerspricht, wird man auch keine Handhabe haben ihm den Umgang zu verwehren.

Fragetier941 
Fragesteller
 22.12.2023, 13:07

Danke sehe so sehe ich das auch

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psimonp  22.12.2023, 13:58
@Fragetier941

ja sehr schön, dann übergib ihm das nächste mal das kind zum umgang vor der tür und lass ihn ziehen. deine anwesenheit ist nicht erforderlich

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Das sind sehr obskure Antworten, die auf Deine Frage zur Auswahl stehen. Ob er tatsächlich Besuchsrecht hat, sagt Dir das Familiengericht. Das ist von mehreren Faktoren abhängig, z.B. ob er tatsächlich der leibliche Vater ist und die Vaterschaft anerkannt hat.

psimonp  22.12.2023, 13:57

wenn er vaterschaft anerkannt hat, hat er auch das recht auf umgang.

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luibrand  22.12.2023, 14:00
@psimonp

Hier gibt es aber Regelungen, die der Absprache bedürfen. Ein Familienmediator könnte hier eine Hilfe sein.

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psimonp  22.12.2023, 14:06
@luibrand

sie packt ihm einfach die sachen und macht mit ihm vor der tür eine rückgabezeit aus, gibt ihm das kind und nimmt es zur angegebenen zeit wieder in empfang. bsp. er holt es freitag mittag ab und bringt es montag morgen wieder.

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luibrand  22.12.2023, 14:16
@psimonp

Das wäre eine Möglichkeit, allerdings sollte diese Regelung nicht gegen den Willen des Kindes erfolgen.

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psimonp  22.12.2023, 14:31
@luibrand

das kind wird bei solchen sachen überhaupt nicht gefragt. die mutter hat dafür zu sorgen das kind fertig ist zur übergabe und dann kümmert sich kv weiter um das kind

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luibrand  22.12.2023, 14:40
@psimonp

Zwingst Du ein Kind zu etwas, was es partout nicht will, provozierst Du ein Trauma.

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psimonp  22.12.2023, 14:43
@luibrand

du redest mal wieder nur dummes zeug. hast du ein trauma weil du zur schule gezwungen wurdest?hat das kind ein trauma weil es gewzungen wurde bei der mutter zu leben

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luibrand  22.12.2023, 14:46
@psimonp

Das ist schon vorgekommen, die Regel sind Deine Beispiele nicht. Mäßige Deine Worte.

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psimonp  22.12.2023, 14:56
@luibrand

nein es ist nicht vorgekommen. und natürlich ist es die regel das kind auch zum umgagng gezwungen wird. im notfall wird der km für die zeit des umgangs das sorgerecht entzogen und ihr das kind von einem umgangspfleger abgenommen, der kind dann an kv übergibt.

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luibrand  22.12.2023, 15:03
@psimonp

Traumata durch mißbräuchlichen Kindesumgang ist durchaus schon vorgekommen.

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psimonp  22.12.2023, 15:14
@luibrand

dann sollte der vater das kind ganz zu sich holen. die mutter manipuliert das kind gegen den vater, wenn es sich verwehren würde. das würde man der mutter zur last legen. kinder tragen kein trauma davon, wenn sie umgang mit ihrem vater haben. du redest dummes zeug.

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luibrand  22.12.2023, 16:23
@psimonp

Unsinn, es gibt genug traumatische Menschen, die vom Vater geschädigt wurden. Das war hier aber nicht das Thema, sondern das Umgangsrecht. Zum letzten Mal: Mäßige Deinen Tonfall.

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Den sogenannten begleiteten Umgang kann man nicht nur auf Basis eines Gerichtsurteils, sondern auch freiwillig in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass der Umgang an neutralen Orten mit Betreuung durch pädagogische Fachkräfte stattfindet, also zum Beispiel in Beratungsstellen aus dem Kinder- und Jugendhilfebereich.Vielleicht wäre das ja in eurer Situation eine gute Lösung?

Ja, er hat das Recht und die Pflicht Umgang mit seinem Kind zu haben. Aber er kann nicht von dir verlangen, dass dies in deiner Wohnung stattfindet. Wenn er massiv auf das Kind einwirkt und gegen dich aufbringt könnte man sogar überlegen ob ein Begleiteter Umgang sinnvoll sein kann. Weil das ist nicht gut wenn die kleine in einen solchen Gewissenskonflikt kommt. Ihr könnt euch vom Jugendamt betaten lassen wie ihr den Umgang gestalten könnt so, dass ale zufrieden sind.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Fragetier941 
Fragesteller
 22.12.2023, 10:02

Er soll auch das Recht habe seine Tochter zusehen aber ich will es nicht mehr daheim weil er mich sonst privat sehr oft droht

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psimonp  22.12.2023, 13:56
@Fragetier941

ja easy, übergib ihm das kind mit wecheselsachen gepackt an der tür und gut ist.

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luibrand  22.12.2023, 14:19
@Fragetier941

Wenn er bedrohlich ist, sollte genau hinterfragt werden, ob der Kindesumgang statthaft ist.

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Wenn du ihn nicht in der Wohnung haben möchtest ist das dein gutes Recht.

Er kann ja seine Tochter sehen indem er sie abholt.

Nein er kann das nicht verlangen seine Tochter in deiner Wohnung zu besuchen.

Schau das noch eine weitere Person in der Wohnung ist.