Kommunion ohne Konfession?

14 Antworten

Ich frage mich gerade, ob Ihr es nur wegen des Geldes tut.

Welchen Sinn macht eine Erstkommunion, wenn ein Kind durch das Versagen seiner Eltern ansonsten keine Beziehung zum Glauben entwickeln kann?

turalo  13.04.2010, 12:09

starker Tobak - aber für mich nachvollziehbar. Ein ganz kleines DH dafür.

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ThomasBeh  13.04.2010, 12:12
@turalo

Ich bin bekannt für harte Worte an der passenden Stelle... Dann und wann platzt die Hutschnur.

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GWIFACH  13.04.2010, 13:36

Ein Kind erhält auch über den Kindergarten, Freunde und andere Verwandte Zugang und Informationen zum Glauben.

Ein Austritt aus einem System mit mittlerweile immer mehr fragwürdigen Richtlinien, die weder mit der Bibel noch anderen Überlieferungen stimmig sind, bedeutet kein Abwenden vom Glauben. Nur wer das nicht erkennt, ist m.E. ein echter Versager. Nur nachplappern was "alle anderen" sagen ist ein eindeutiges Indiz für unechten Glauben.

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ThomasBeh  13.04.2010, 13:42
@GWIFACH

Die katholische Lehre - und eine Kommunion ist katholisch - kennt sehr wohl die Weiszungsbefugnis des Papstes. Diese Lehre zu ignorieren und sich seinen eigenen Glauben zusammenzubasteln ist heidnischer Relativismus. Nichts anderes.

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ThomasBeh  13.04.2010, 13:44
@GWIFACH

Sich seine eigenen Vorstellugnen vom Glauben zu machen ist heidnischer Relativismus, sonst gar nichts.

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Raubkatze45  13.04.2010, 14:46
@ThomasBeh

GWFACH, zum Bekenntnis des kath. Glaubens und der Zugehörigkeit zur Kirche gehört heutzutage Mut, der sehr wohl für tiefen Glauben sprechen kann. Etwas nachzuplappern, was "alle" sagen, ist wohl eher deine Theorie, weil sie dem Zeitgeist entspricht und damit bequemer ist. Wer als Katholik Christus und Kirche voneinander trennt, kann auch nicht daran interessiert sein, innerhalb dieser Kirche mit "falschen Richtlinien" die Sakramente zu empfangen.

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tinafritz1992  14.04.2010, 08:00
@Raubkatze45

Die Meisten, von denen ich weiß sind aus finanziellen Gründen (Kirchensteuer) ausgetreten, die wenigsten aus Überzeugung!

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In den ersten beiden Sätzen schreibst du, dass ihr beide Christen seid, dass euch das aber ziemlich am A* * * vorbeigeht und ihr mit dem Christentum auch nicht das Geringste anfangen könnt (nicht getraut, Kind nicht getauft).

Unter diesen Umständen könnt ihr eurem Kind weder die Kommunion noch überhaupt die Taufe ermöglichen.

Unabdingbare Bedingung für die Kommunion ist die Taufe. Unabdingbare Bedingung für die Taufe ist, dass das Kind in das Glaubensleben hineingeführt wird.

Ohne Taufe ist eine Erstkommunion nicht möglich. In unserer Gemeinde wird in solchen Fällen die Taufe vor der Erstkommunion vollzogen. Voraussetzung dafür ist aber auch, dass die Eltern gewährleisten können, ihr Kind im kath. Glauben zu erziehen. Deshalb findet auch vorher ein Taufgespräch statt. Wenn kein Bezug zum Glauben besteht, wird von vielen Pfarrern die Taufe abgelehnt.

Wenn man bedenkt, was die Hl. Kommunion ist und bedeutet und dies im Glauben annehmen kann, wird man eine Kirche nicht ablehnen können, in der uns dieses große Sakrament vermittelt wird. Man wird ihr trotz aller Schwächen schon deswegen die Treue halten.

Wenn man die Glaubensaussage der Hl. Eucharistie aber nicht annehmen kann und die Erstkommunion für Eltern und Kind nicht mehr als ein Ritual ist, sollte man davon Abstand nehmen und warten, bis sich das Kind selbst entscheiden kann.

Das Kind muss getauft sein. Das geht auch kurz vor der Kommunion. Hatten wir in unserer Gemeinde kürzlich auch. Bei der Taufe wurden nicht nur die Eltern sondern auch das Kind selbst gefragt, ob es getauft werden möchte.

Nach der Tauf- u. Kommunionsvorbereitungszeit hat sich das Kind dafür entschieden und die Eltern begleiten diesen Weg, obwohl sie der "Organisation" kath. Kirche aus welchen Gründen auch immer nicht mehr angehören. Das sagt noch lange nichts über den Glauben aus.

Um zur "Kommunion" zu gehen, muss man "Mitglied" der römisch-katholischen Kirche sein. Mitglied der Kirche wird man durch die Aufnahme in die Kirche. Der erste Schritt ist die Taufe. Dazu muss man zum Pfarrer seines Wohnortes gehen. Jede Gemeinde oder Stadt hat eine zugehörige Kirchengemeinde. Der Pfarrer dort ist zuständig. Er muss sich dabei an das katholische Recht halten. Weitere Auskünfte erteilt gerne das Pfarrbüro oder das übergeordnete Bistum. Der Bischof ist der Vorgesetzte des Pfarrers. Die Eltern vertreten ihre Kinder bis zum 14. Lebensjahr. Dann sind Kinder "religionsmündig" und bestimmen selber (Grundgesetz).