Kommt man wegen illegales Straßenrennen sofort in U-Haft?
Kommt man deswegen sofort in Haft?
5 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
Sofern keine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr besteht und man einen festen Wohnsitz hat, kommt man in der Regel nicht in U-Haft.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
Kommt darauf an, ob jemand eine Flucht-, Verdunklungs- oder Wiederholungsgefahr annimmt.
Nein, die Voraussetzungen für Untersuchungshaft stehen in § 112 StPO. Die U-Haft ist keine Strafe, sondern soll verhindern, dass der Täter vor Abschluss des Prozesses flieht, Zeugen beeinflusst oder sonst etwas tut, um die Umstände zu verdunkeln.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
nicht unbedingt - dein Auto kann aber eingezogen werden.
du hast nen festen Wohnsitz
Nein kommt man nicht wenn nicht von Fluchtgefahr ausgegangen wird was meistens der Fall ist.
@DickerBubatz
Ich wusste es nicht, wollte deswegen wissen
Kommt auf die Schwere drauf an