Kommt man wegen illegales Straßenrennen sofort in U-Haft?

5 Antworten

Sofern keine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr besteht und man einen festen Wohnsitz hat, kommt man in der Regel nicht in U-Haft.

Kommt darauf an, ob jemand eine Flucht-, Verdunklungs- oder Wiederholungsgefahr annimmt.

Nein, die Voraussetzungen für Untersuchungshaft stehen in § 112 StPO. Die U-Haft ist keine Strafe, sondern soll verhindern, dass der Täter vor Abschluss des Prozesses flieht, Zeugen beeinflusst oder sonst etwas tut, um die Umstände zu verdunkeln.

nicht unbedingt - dein Auto kann aber eingezogen werden.

du hast nen festen Wohnsitz

Nein kommt man nicht wenn nicht von Fluchtgefahr ausgegangen wird was meistens der Fall ist.