Kommt man mit 18 schon im ErwachsenenKnast oder JugendKnast..?
6 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Polizei
Hallo AmanaJacksonn,
Deine Frage beantwortet der folgende Paragraph des Jugendgerichtsgesetzes:
§ 114 JGG - Vollzug von Freiheitsstrafe in der Einrichtung für den Vollzug der Jugendstrafe
In der Einrichtung für den Vollzug der Jugendstrafe dürfen an Verurteilten, die das vierundzwanzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben und sich für den Jugendstrafvollzug eignen, auch Freiheitsstrafen vollzogen werden, die nach allgemeinem Strafrecht verhängt worden sind.
Schöne Grüße
TheGrow
Eigentlich gilt das ERwachsene strafrecht. Bei Leuten unter 21 kann aber auch das Jugendstrafrecht gelten, wenn z.B. das JA nach prüfen festgestellt hat, dass du noch nicht "reif" bist wie ein Erwachsener.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
kommt ganz darauf an, ob nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt wurde. Danach richtet sich dann auch die Haft.
Kommt auf die Tat drauf an.
In der Regel noch in den Jugendknast.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Das entscheidet der Richter, abhängig davon wie weit entwickelt du bist(geistig und körperlich).
Bis zum 21. oder?