Kommt man mit 18 schon im ErwachsenenKnast oder JugendKnast..?

6 Antworten

Hallo AmanaJacksonn,

Deine Frage beantwortet der folgende Paragraph des Jugendgerichtsgesetzes:

§ 114 JGG - Vollzug von Freiheitsstrafe in der Einrichtung für den Vollzug der Jugendstrafe
In der Einrichtung für den Vollzug der Jugendstrafe dürfen an Verurteilten, die das vierundzwanzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben und sich für den Jugendstrafvollzug eignen, auch Freiheitsstrafen vollzogen werden, die nach allgemeinem Strafrecht verhängt worden sind.

Schöne Grüße

TheGrow

Eigentlich gilt das ERwachsene strafrecht. Bei Leuten unter 21 kann aber auch das Jugendstrafrecht gelten, wenn z.B. das JA nach prüfen festgestellt hat, dass du noch nicht "reif" bist wie ein Erwachsener.

kommt ganz darauf an, ob nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt wurde. Danach richtet sich dann auch die Haft.

Kommt auf die Tat drauf an.

In der Regel noch in den Jugendknast.


AmanaJacksonn 
Fragesteller
 09.03.2018, 13:57

Bis zum 21. oder?

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TheGrow  09.03.2018, 16:29
@emesvau

Falsch, die richtige Antwort lautet.

In der Einrichtung für den Vollzug der Jugendstrafe dürfen an Verurteilten, die das vierundzwanzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben
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emesvau  12.03.2018, 10:48
@TheGrow

21 oder 24, war mir nicht mehr ganz sicher. Danke für deine Korrektur.

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Das entscheidet der Richter, abhängig davon wie weit entwickelt du bist(geistig und körperlich).