Kommasetzung nach ist?

11 Antworten

Falls an der Stelle ein Komma folgen soll, wäre die Begründung, dass der erweiterte Infinitiv "moralisch gut zu handeln" vom Substantiv "Lage" abhängig ist.

http://www.canoonet.eu/services/GermanSpelling/Regeln/Interpunktion/Komma/PartAdjInf.html#Anchor-Infinitivgruppen-49575

Meiner Meinung nach verwechselt man da aber etwas. Diese Regel bezieht sich - jedenfalls nach meiner Interpretation - eigentlich auf erweiterte Infinitive, die wie ein Relativsatz ein Substantiv näher beschreiben. Das ist hier bestenfalls bedingt der Fall. Vielleicht kann man darüber streiten; ein prototypischer Fall ist das aber allemal nicht.

Ich halte das daher für einen ganz normalen, nicht angekündigten erweiterten Infinitiv, der mit Komma abgetrennt werden kann, aber nicht muss.

Kajjo  02.01.2020, 16:41
dass der erweiterte Infinitiv "moralisch gut zu handeln" vom Substantiv "Lage" abhängig ist

...was er eindeutig ist. Du hast doch selbst den richtigen Link angehängt mit Beispielen wie "die Absicht, ... zu klären". Genau so ist auch "die Lage, ... zu handeln". Es geht bei der Regel darum, dass das vorausgehende Substantiv den Infinitiv regiert.

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DerKalif  02.01.2020, 17:32
@Kajjo

Mag sein. Ich persönlich denke aber, das "die Absicht, mich zu ärgern" ist ein anderer Fall.

Ich will das mal erläutern: Hier kann man fragen, welche Absicht gemeint ist; die Absicht, jemanden zu ärgern. "Jemanden zu ärgern" würde hier eine Funktion erfüllen, wie sie sonst von einem Relativsatz wahrgenommen werden könnte.

Im anderen Fall, erscheint - mir zumindest - das anders. "Welche Lage?" "Die Lage, moralisch gut zu handeln." Hier definiert für mich der erweiterte Infinitiv nicht das Substantiv "Lage", vielmehr ist "in der Lage sein" einfach eine Art von fester Wendung, zur der "zufällig" ein Substantiv gehört, das allerdings halt nicht zum nachfolgenden Infinitiv gehört.

So zumindest meine Sicht der Dinge.

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Kajjo  02.01.2020, 17:43
@DerKalif

Ich sehe keinen relevanten Unterschied zwischen "die Absicht haben" und "in der Lage sein". Beides sind Wendungen mit Hilfsverb und Substantiv und beide regieren eine Erweiterung mit zu.

"Die Absicht zu klären / die Lage zu handeln" sind Wendungen, die zusammengehören. Das "zu handeln" ist nicht unabhängig von "Lage" und "Lage" kann nicht ausgetauscht oder weggelassen werden, ohne das "zu handeln" neu überdenken zu müssen.

Ich bin aber ein krasser Gegner von dieser unsinnigen Regel. Immer wieder schwer zu interpretieren und Anlass für unzählige Diskussionen und Streitfälle. Man hätte einfach "Komma vor erweitertem Infinitiv" lassen sollen. Das war klar und geradlinig. Einfache Infinitive durften ja schon immer ohne Komma stehen und das entspricht auch den Sprechpausen und der Lesbarkeit.

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ralphdieter  02.01.2020, 19:09
@Kajjo
"Die Absicht zu klären / die Lage zu handeln" sind Wendungen, die zusammengehören.

Das kann ich nicht nachvollziehen. Aber wenigstens wird mir nun das Argument des Kalifen klarer: "In der Lage sein" ist ein feststehender Ausdruck. Man kann ihn problemlos durch "fähig sein" ersetzen.

Die passende Frage lautet also: "Wozu ist er fähig/in der Lage?". Auf "Welche Lage?" antwortet man eher mit "Finanzieller Engpass" oder "Rückenlage".

Dasselbe Spiel könnte man auch mit "die Absicht haben" = "beabsichtigen" treiben. Allerdings halte ich diese Phrase nicht für so feststehend. Man kann auch einen Plan oder eine Befürchtung oder Vermutung haben. Dabei bleibt die ursprüngliche Bedeutung des Nomens aber voll erhalten und es besteht kein wesentlicher Unterschied zwischen den Fragen "Welche Absicht/Befürchtung/Vermutung hat er?" und "Was beabsichtigt/befürchtet/vermutet er?"

Aber bei "einen Grund haben, etwas zu tun" sieht es wieder anders aus: Hier ist der Unterschied zwischen "Wozu habe ich Grund?" und "Welchen Grund habe ich?" nicht zu übersehen, und die erweiterte Infinitivgruppe beantwortet eindeutig nur die erste Frage. Sie ist also sicher nicht von "Grund" abhängig. Ich ordne auch die Phrase "in der Lage sein, etwas zu tun" nach diesem Schema ein.

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spanferkel14  03.01.2020, 13:19

Beim einfachen Infinitiv ist kein Komma nötig, aber beim erweiterten schon:

  • Ich habe keine Lust zu arbeiten.
  • Ich habe keine Lust, im Garten zu arbeiten.
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Ich verkürze Deinen Beispielsatz zu

  • Er ist in der Lage(,) moralisch gut zu handeln.

Bezieht sich die Infinitivgruppe auf "Lage", dann muss ein Komma stehen. Andernfalls ist das Komma wahlfrei. Ich plädiere für letzteres und habe dafür mehrere Argumente:

1) "in der Lage sein" ist ein feststehender Ausdruck, der zwingend ein Objekt erfordert, das die Möglichkeiten beschreibt, die die aktuelle Lage erlaubt oder verbietet (ein Sternchen markiert falsche Sätze):

  • *Er ist in der Lage.
  • Er ist dazu in der Lage.
  • Er ist zu moralischem Handeln in der Lage.
  • Er ist in der Lage(,) moralisch gut zu handeln.

Die Infinitivgruppe enthält dabei weder "können" noch "dürfen". "In der Lage sein, etwas tun zu können" ist doppelt gemoppelt.

Ein Attribut zu "Lage" reicht keinesfalls als Ersatz:

  • *Er ist in der glücklichen Lage.
  • *Er ist in der Lage als Familienvater.

2) Außerhalb dieses feststehenden Ausdrucks (oder eines ähnlichen mit "sehen", "fühlen", "geraten", "bringen") kann das Wort "Lage" mangels Eindeutigkeit keine Infinitivgruppe als Attribut haben. Wenn man dies dennoch zulassen will, dann beschreibt dieser Infinitiv die aktuelle Lage. Für eine Möglichkeit, die sich aus dieser Lage ergibt, muss der Infinitiv zwingend mit "können" oder "dürfen" gebildet werden:

  • Bitte berücksichtigen Sie meine Lage, momentan arbeitslos zu sein.
  • Bitte berücksichtigen Sie meine Lage, die Raten nicht bezahlen zu können.

Ich halte beide Sätze für falsch oder zumindest schlechten Stil. Das Wort "Situation" fände ich hier viel passender.

3) Im Ausdruck "in der Lage sein" ist die "Lage" kein eigenständiges Objekt, sondern Teil des Prädikats. Das zeigt die Umstellprobe:

  • *In der Lage ist er, moralisch gut zu handeln.
  • *In der Lage, moralisch gut zu handeln, ist er.

Aber vielleicht geht noch:

  • In der Lage, moralisch gut zu handeln zu können, ist er.

Bei dieser Umstellung wurde die feste Verbindung "in der Lage sein" zerrissen.

Sinnvoll umgestellt werden kann der Satz eigentlich erst, wenn er mit "dazu" erweitert wird:

  • Er ist dazu in der Lage, moralisch gut zu handeln.

(Das Komma ist jetzt zwingend, weil der Infinitiv angekündigt wird.) Damit ist auch offensichtlich, dass der Infinitiv zu "dazu" (und nicht zu "Lage") gehört:

  • Dazu, moralisch gut zu handeln zu können, ist er in der Lage.
  • *In der Lage, moralisch gut zu handeln, ist er dazu.

Fazit: Wenn Dein Lehrer auf diesem Komma besteht, muss er begründen, dass

  1. "in der Lage sein" ohne "zu"-Objekt stehen kann,
  2. ein Infinitiv-Attribut zu "Lage" ohne Modalverb die Möglichkeiten beschreiben kann, die sich aus der Lage ergeben,
  3. die schlichte Erweiterung mit "dazu" die Satzstruktur grundlegend verändert.

Sprich den Satz einfach mal vor dich hin. Dann wirst du sehen, dass du zwei Mal mit der Stimme nach oben gehst, nämlich immer da, wo das Komma gesetzt wird. Das zweite Komma wird nach dem Ist gesetzt, weil der Hauptsatz verlängert wird und somit auch ein Objekt benötigt.

Das ist der Grund: Infinitiv mit zu

gogogo  02.01.2020, 16:35

In der Schule hieß es, dass das nur gilt, wenn mindestens ein weiteres Wort wie im oben genannten Beispiel notwendig ist.

..., dass er in der Lage ist zu handeln.

hätte kein Komma nach 'ist'.

Hat sich die Regel geändert? Kann gut sein.

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Kajjo  02.01.2020, 16:41
@gogogo

Die Regel hat sich nicht geändert. Dann ist es ja auch kein erweiterter Infinitiv.

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spanferkel14  03.01.2020, 13:28
@gogogo

Ne, die hat sich nicht geändert. Nur stellen im Internet x Leute ihre Privatregeln auf und setzen ins Logo so etwas wie "Grammatik-Experte" o.ä., und schon glauben Hans & Franz, das dort Geschriebene sei ein ernstzunehmendes Regelwerk.

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