Komische Regel in der Hausordnung?
In meiner Hausordnung, meines Wohnhauses in dem ich wohne steht, der Geschirrspühler darf nach 21. Uhr nicht mehr genutzt werden. Die allgemeine Nachtruhe jedoch beginnt erst um 22. Uhr.
Für mich ergibt diese Regel nicht sehr viel Sinn, denn warum ist es erlaubt, bis 22. Uhr von Hand abzuwaschen, aber nur bis 21. Uhr denn Geschirrspühler zu nutzen? der Geschirrspühler macht doch viel weniger Lärm.
Wie seht ihr das?
7 Antworten
Bei uns ist auch um 22.00 Uhr Nachtruhe. Zum Wäsche waschen kann man sich jedoch nur bis 21.00 Uhr eintragen.
Liegt auch daran, dass wenn ich eine Wäsche um 20.00 Uhr mache, die durchaus länger dauern kann als eine Stunde. Und daher manchmal bis 21.30 geht.
Wenn also 22.00 Uhr stehen würde, würde die Maschine vermutlich oft bis nach 22.00 Uhr in Betrieb sein
In wieweit diese Regel in der Hausordnung zulässig ist weiß ich nicht. Aber so ein Geschirrspüler kann der Nachbar unter Dir durchaus als störend empfinden, da die Geräusche, je nach Hellhörigkeit der Wohnung, zu hören sind.
Vermutlich ist das so zu verstehen, dass der Geschirrspüler ab 21 Uhr nicht mehr gestartet werden darf. Denn je nach Programm läuft der ja einige Zeit und auch beim spätestmöglichen Start weit in die Nachtruhezeit hinein.
Es ist ja auch nicht nur der Lärm. Das Gerät vibriert ja auch und diese Vibrationen setzen sich durch die Wände und Fußboden fort.
Und wo ist das Problem? Du hast doch den ganzen Tag Zeit, das Gerät laufen zu lassen.
Ab zum Mieterverein zur Klärung.
Das hatten wir doch schon ...
das Haus ist eben sehr hellhörig
Du könntest natürlich auch umziehen