Könnte der Arbeitgeber sich in diesem Fall an Berufskleidungskosten beteiligen?
Hallo.
Habe neu enagefangen in einem Altenheim wo ich früher schon einmal war. Die haben eine eigene Wäscherei, und da sah ich dass die ganz wenig Arbeitskleidung haben. In dem Heim läuft auch jeder rum wie er will. Viele tragen gar keine Arbeitskleidung.
Dann gibts da nur Polohemden iohne Taschen was sehr schlecht ist. Man MUSS Taschen haben. Einige wenige richtige Kasacks mit Taschen sind da, aber meist in hohen Größen wie L oder XXL
Die Hosen haben auch keine Taschen.
Ich weiß dass die Kette total auf Profit aus ist, und deswegen wird das nix nützen wenn man da apelliert doch mal frische, neue Kleidung zu besorgen. Und falls es doch was bringen würde, könnte das Erfahrunngsgemäß X Monate dauern. Solche Heime sind ja durch Investoren geführt, was bedeutet dass die eigentlichen Heimleiter auch einfach nur ausführende Kräfte sind, die da in Sachen Budget kaumn Spielraum bekommen.
Ich habe mir jetzt 7 eigene Sets Kasack und Hose bestellt. Meint ihr wenn ich den Leiter freundlich frage, ob er sich dann an den Kosten beteiligt oder kann ich das vergessen? Und wenn ja, wie viel prozent der Kosten sind üblich ? Oder würde man argumentieren, auch wenn die Kleidung im Betrieb rar ist und nicht funktionell, ist sie dennoch da ?
3 Antworten
Es gibt keine spezifische gesetzliche Vorschrift, die festlegt, ob und inwieweit ein Arbeitgeber sich an den Kosten von Berufskleidung beteiligen muss. In vielen Fällen hängt es von der Art der Arbeit und den Anforderungen des Arbeitsplatzes ab, ob Berufskleidung erforderlich ist und wer sich an den Kosten beteiligen sollte.
Einige Arbeitgeber beteiligen sich an den Kosten von Berufskleidung, indem sie Kleidung zur Verfügung stellen oder eine Kleiderpauschale zahlen. Andere Arbeitgeber erwarten, dass die Arbeitnehmer selbst für ihre Berufskleidung aufkommen. In solchen Fällen könnten die Arbeitnehmer möglicherweise eine Steuerermäßigung für die Kosten der Berufskleidung beantragen.
Es ist wichtig, dass Sie sich an Ihren Arbeitgeber wenden, wenn Sie Fragen zu den Kosten von Berufskleidung haben, da jedes Unternehmen unterschiedliche Richtlinien haben kann. Es kann auch hilfreich sein, Ihren Betriebsrat oder einen Rechtsberater zu konsultieren, wenn Sie sich unsicher sind, ob der Arbeitgeber sich an den Kosten von Berufskleidung beteiligen muss oder wenn Sie Schwierigkeiten haben, die Kosten von Ihrem Arbeitgeber erstattet zu bekommen.
Könnte er
Kommt drauf an was in Deinem Arbeitsvertrag drin steht
Die einen bekommen es gestellt und müssen sich aber an den Kosten allmonatlich beteiligen
Die Anderen bekommen komplett gestellt
Wiederum Andere müssen sich um alles selbst kümmern inkl. Waschen und machen es dann mit der Lohnsteuererklärung wieder zum Teil wett
Wenn keine Arbeitskleidung vorgeschrieben ist, dann muss sich der AG nicht an eigener gekaufter Arbeitskleidung beteiligen. Tut er dies doch, dann nur aus Kulanz!
Selbst wenn Arbeitskleidung vorgeschrieben ist, dann kommt es drauf an, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.