Könnte der Arbeitgeber sich in diesem Fall an Berufskleidungskosten beteiligen?

3 Antworten

Es gibt keine spezifische gesetzliche Vorschrift, die festlegt, ob und inwieweit ein Arbeitgeber sich an den Kosten von Berufskleidung beteiligen muss. In vielen Fällen hängt es von der Art der Arbeit und den Anforderungen des Arbeitsplatzes ab, ob Berufskleidung erforderlich ist und wer sich an den Kosten beteiligen sollte.

Einige Arbeitgeber beteiligen sich an den Kosten von Berufskleidung, indem sie Kleidung zur Verfügung stellen oder eine Kleiderpauschale zahlen. Andere Arbeitgeber erwarten, dass die Arbeitnehmer selbst für ihre Berufskleidung aufkommen. In solchen Fällen könnten die Arbeitnehmer möglicherweise eine Steuerermäßigung für die Kosten der Berufskleidung beantragen.

Es ist wichtig, dass Sie sich an Ihren Arbeitgeber wenden, wenn Sie Fragen zu den Kosten von Berufskleidung haben, da jedes Unternehmen unterschiedliche Richtlinien haben kann. Es kann auch hilfreich sein, Ihren Betriebsrat oder einen Rechtsberater zu konsultieren, wenn Sie sich unsicher sind, ob der Arbeitgeber sich an den Kosten von Berufskleidung beteiligen muss oder wenn Sie Schwierigkeiten haben, die Kosten von Ihrem Arbeitgeber erstattet zu bekommen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Truthahn968 
Fragesteller
 18.12.2022, 14:10

Betriebsrat... :D Gibts nicht

0

Könnte er

Kommt drauf an was in Deinem Arbeitsvertrag drin steht

Die einen bekommen es gestellt und müssen sich aber an den Kosten allmonatlich beteiligen

Die Anderen bekommen komplett gestellt

Wiederum Andere müssen sich um alles selbst kümmern inkl. Waschen und machen es dann mit der Lohnsteuererklärung wieder zum Teil wett

Wenn keine Arbeitskleidung vorgeschrieben ist, dann muss sich der AG nicht an eigener gekaufter Arbeitskleidung beteiligen. Tut er dies doch, dann nur aus Kulanz!

Selbst wenn Arbeitskleidung vorgeschrieben ist, dann kommt es drauf an, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.