Können wir verklagen?

9 Antworten

Können wir verklagen

Das weiß ich nicht, ob ihr das könnt. Ich könnte das. Es ist möglich, gegen alles und jeden zu klagen. Allerdings gibt es nur Erfolgsaussichten, wenn es für den niedersächsischen Alleingang keine Rechtsgrundlage gibt. Das möchte ich aber bezweifeln, denn die Kultusministerien sind autark, die Gesetze sind unter Landeshoheit.

Du hast schlechte Noten, die eine Versetzung nicht zulassen. Deine Absicht, diese schlechten Noten im 2. Halbjahr verbessern zu wollen, ist doch lediglich Absicht gewesen, niemand weiß, ob es dir auch gelungen wäre.

Klagen kann man so gut wie immer. Ob diese Klage allerdings zum gewünschten Erfolg führt, darf bezweifelt werden. Nur weil offensichtlich in allen anderen Bundesländern dieses Schuljahr jeder weiterkommt, muss das Niedersachsen nicht auch so machen.

Guck mal, du kannst wahrscheinlich eine Nachprüfung machen. Das geht schneller als ein Gerichtsverfahren und hilft dir, besser zu werden. Wenigstens in einem Fach.

2.2. Ausgleichsmöglichkeiten durch eine Nachprüfung Gemäß der Bezugsverordnung zu a) regelt § 7 die Versetzung in Folge einer Nachprüfung. In der derzeitigen Situation haben alle Schülerinnen und Schüler, die im 5. bis 9. Schuljahrgang wegen mangelhafter Leistungen in zwei Fächern nicht versetzt werden, zum Ende des laufenden Schuljahrs 2019/2020 abweichend von der oben genannten Regelung generell einen Anspruch auf eine Nachprüfung. Die Auswahl des Faches wird den Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerin oder dem volljährigen Schüler überlassen. Die in §§ 8 und 9 WeSchVO sowie den dazugehörigen Ergänzenden Bestimmungen zur Durchführung und zum Ergebnis der Nachprüfung enthaltenen Regelungen bleiben davon unberührt

file:///C:/Users/maity/Downloads/02_RdErl._d._MK_v._16.0F4.2020_Regelungen_zu_Notenermittlung__Bewertung_und_Versetzung_sowie_zum_bergang.pdf

ErsterSchnee  13.07.2020, 02:11

Daa gilt nur, wenn man zwei Fünfen hat. Da man die aber auch mit besseren Zensuren ausgleichen kann und dann nicht sitzenbleibt, wird das Zeugnis wohl deutlich schlechter sein...

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wenn das dem landesrecht unterliegt, ist es eben so. und keiner bleibt sitzen wegen corona. man bleibt sitzen, weil die noten sch.... waren. man hatte nur weniger zeit wegen corona. es ist eh wurscht, die den stoff nicht kapiert haben und jetzt versetzt werden, bleiben dann eben ein jahr später sitzen. und denen geht es vllt noch viel schlechter, weil die von der nächsten klasse noch weniger kapieren. ich sag mal ganz böse, wenn du mit dem enthusiasmus gelernt hättest, mit dem du jetzt klagen willst, könnten wir uns die debatte kneifen...

Schulpolitik ist Landessache, das heißt jedes Land ist souverän in seiner Entscheidung. Auch die Corona-Einschränkungen sind nicht bundesweit einheitlich, teilweise gibt es sogar kommunal Unterschiede. Ergo hat Niedersachsen jedes Recht, sich hier anders zu positionieren, ob dir das nun passt, oder nicht.

Verstehe zwar deine Frustration, dass du nicht die Chance hattest, deine Noten im zweiten Halbjahr auszugleichen, aber auf dem Rechtsweg wirst du dir, aller Wahrscheinlichkeit nach, die Zähne ausbeißen und das Geld verschwenden.