Kann man sitzenbleiben, obwohl man im ersten Halbjahr keine Versetzungsgefährdung hat und wie ist die Notegewichtung des ersten und zweiten Halbjahres?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Man muss jetzt zum 30.4. eine VersetzungsWarnung bekommen, sonst darf man normalerweise keine NichtVersetzung aussprechen! Für die Versetzung sind aber 05 Punkte nötig, 04/4- reicht nicht!

Offiziell ist die Gewichtung in NDS 1:1! Bei Unterschieden gibt das 2. HJ den Ausschlag! Da es schon SEK2 mit Punkten ist, aber keine Kursstufe, sind es keine Semesternoten, sondern GanzjahresNoten!

TreuZuGott333 
Fragesteller
 01.04.2019, 22:06

Meinst du mit einer Versetzungswarnung den Zeugniseintrag im ersten Halbjahr oder eher den blauen Brief im April? Habe im ersten Halbjahr Mathematik 09 Punkte gehabt. Nun meint der Lehrer, mir für das Versäumnis einer Klassenarbeit 0 Punkte geben zu müssen. Bei 9 Punkten im 1 HJ, habe ich sowieso am Ende mindestens 5 Pnkt oder?^^

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Spikeman197  02.04.2019, 01:02
@TreuZuGott333

Warum darfst Du nicht nachschreiben?

Die KL darf auch nicht die ganze Note ergeben! In NDS ist die Mia im Unterricht stärker zu bewerten, als die schriftliche! Dazu dachte ich, dass man in Mathe in der 11. eher drei Klausuren schreibt!

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TreuZuGott333 
Fragesteller
 02.04.2019, 09:06
@Spikeman197

Obwohl ich einen ärztlichen Attest hatte, warf man mir vor, diesen nicht innerhalb von 3 Tagen abgegeben zu haben. Soweit ich weiß, schreiben wir insgesamt nur 2 Matheklausuren in diesem Jahr. Rein arithmetisch sehe ich kein Problem, da man mit 9 Punkten im ersten Halbjahr nicht unter 5 Punkten kommen kann. Die mündliche Mitarbeit ist bei mir ganz passabel und sollte keinesfalls im 4er Bereich liegen. Danke für deine Mühe.

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Spikeman197  02.04.2019, 10:53
@TreuZuGott333

hmm, naja, 3 TageRegelung ist wohl rechtlich OK, aber nicht sehr pädagogisch! Von daher halte ich für ziemlichen Quatsch, jemandem der vllt 15-17 ist daraus einen Strick zu drehen! Die gilt für Arbeiter, Angestellte und Beamte und dadurch auch für Azubis im gleichen Alter, wofür es dann eine Verwahrnung oder Abmahnung geben könnte! Ich finde nicht, dass das mit einer 00 Punkte Bewertung vergleichbar ist, die ja ein ganzes Jahr kosten könnte!

Sowas fände ich nur OK, wenn der Schüler schon mit Problemen bei Attesten aufgefallen ist und eine entsprechende Verwarnung bekommen hat! Also viele fehlende Atteste, Fälschungen, häufige Fehlzeiten, ggf. blind von den Eltern, oder gar selbst unterschrieben (bei Volljährigen).

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Ja, natürlich kann man dann auch sitzenbleiben.