KM-Stand bei Neuwagen

9 Antworten

Was bitte willst Du denn da wirklich reklamieren ? Noch mehr Prozente raus holen? Man kann es auch alles übertreiben.

Vielleicht wurde der Wagen aus einer anderen Filiale geholt. Wenn das Auto beim Händler ist, hat es in der Regel zwischen 5 und 15 KM drauf. Wenn die Übergabedurchsicht wirklich gut gemacht wurde, hat der Meister auch noch mal 20-25 KM Probefahrt gemacht. Das macht er, damit Du als Kunde z.B. nicht gleich am nächsten Tag wieder in der Werkstatt bist weil etwas am Auto klappert.

Ja, und vielleicht hat er sogar mal rote Nummern für eine Kundenprobefahrt ran gemacht. Da kannst Du aber sicher sein, das der Verkäufer bei einem Neuwagen mit gefahren ist. Lt. Händlerverträgen ist das übrigens nicht erlaubt wenn das Fahrzeug noch über die Händlereinkaufsfinanzierung läuft.

Du solltest Dich über dein neues Auto freuen und nicht über so eine Lapalie Dir Gedanken machen.

Scort 
Fragesteller
 18.07.2012, 13:38

Hallo, ich will nicht noch mehr Prozente rausholen, sondern es ging mir nur darum, zu wissen, ob das o.k. ist. Bisher habe ich bei allen meinen Neuwagen nämlich höchstens um die 20 km drauf gehabt. Außerdem finde ich es absolut keine Lappalie, wenn mit meinem Neuwagen eine Kundenprobefahrt (außer mit mir) gemacht wird, zumal es ja wirklich so ist, dass, wie oben an anderer Stelle schon erwähnt, wenn man mit seinem Neuwagen den Händler verlässt, der Wagen schon nicht mehr so viel wert ist. Dies steht dann m.E. in keinem Verhältnis.

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jbinfo  18.07.2012, 16:41
@Scort

Bei der Kundenprobefahrt ging ich von einem Lagerwagen aus und nicht von einen bereits an Dich verkauften Wagen. Wenn es also um ein individuell für Dich bestelltes Fahrzeug geht, wäre das natürlich nicht i.O. damit eine Kundenprobefahrt zu machen.

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Ist der Kilometerstandt im Kaufvertrag bzw. Abholschein vermerkt worden? Ich würde da zumindest mal anfragen ob das eine bewandnis hat , das du den vollen Preis für einen Neuwagen zahlst , jedoch einen Wagen bekommst der Schon über 100 km gefahren ist. Wenn man überlegt das ein Neuwagen Schon einen erheblichen wertverlust hat , sobald er einen Kilometer aus dem Autohaus rollt.

Scort 
Fragesteller
 18.07.2012, 13:45

Leider ist das nicht im Kaufvertrag vermerkt worden. Ich werde noch nachfragen und dem Rest Deiner Antwort stimme ich voll zu, deswegen interessierten mich ja die Sache. Dankeschön

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200km waren früher mal ok - Bundesgerichtshofes 18.06.1980 - VIII ZR 185/79 (WM 1980, 1068)

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 11.12.2006 außerdem gesagt, dass je nach Inhalt des Kaufvertrags auch Strecken, die im Rahmen einer Überführungsfahrt anfallen, vom Neuwagenkäufer hinzunehmen sind.

.. Einzelfall .. Reklamation kann Erfolg haben .. muss aber nicht.

Scort 
Fragesteller
 18.07.2012, 13:39

Dankeschön.

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Schau einmal im Kaufvertrag hinein. Bei mir stand dass Überführungskilometer gefahren werden können. 123 km sind wirklich nicht viel. Davon ist Dein Auto bestimmt nicht schlechter geworden.

also 123km sind ja wenig, du bist vermutlich nicht der erste der den Wagen Probegefahren hat, ausserdem muss das Auto ja noch vom Werk auf den LKW und wieder runter etc...

Also sind 123km nicht viel alles unter 500km finde ich in Ordnung

Scort 
Fragesteller
 18.07.2012, 13:40

Es ist mir neu, dass Neuwagen Probegfahren werden, und wenn, dann fände ich das schon ne Menge km.

Danke für die Anwort.

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