Autohaus überreicht falsches Fahrzeug. Was nun?

8 Antworten

Wenn die Fahrgestellnummer am Auto nicht mit der Nummer in den Papieren übereinstimmt, hast du eindeutig ein falsches Fahrzeug bekommen.

"Auto meiner Meinung nach, keinen Meter mehr bewegt werden" Ja, genau so ist es. U.U. ist dieses Fahrzeug nämlich jetzt gar nicht zugelassen, auch nicht auf einen anderen Halter.

Gleich am Montag klären mit dem Händler. Du hättest es aber auch vermeiden können, indem du bei Übergabe die Nummern mal verglichen hättest. Das sollte man nämlich immer machen. Fehler können immer mal passieren.

Finger weg von dem Ding, denn es ist ja gar nicht zugelassen und versichert auch nicht.

Wird ne teure Tasse, Kennzeichenmißbrauch, ohne Versicherung, und was es da so alles gibt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Reklamation. Schliesslich hast du nicht das bekommen, was du bestellt hast und du zahlst auch noch dafür. Deshalb hast du das Recht, genau das Produkt zu bekommen, was du angefordert hast.

tja, meines erachtens ziemlich eindeutig.

da du für dieses fahrzeug keine papiere hast und nicht weißt, wem es gehört, ob es zugelassen und ob es versichert ist, darfst du nicht mehr damit fahren. das bist du schon, aber nicht bewußt, das hätte mildernde umstände ergeben, aber wenns hart auf hart gekommen wäre, hätte man dir mitschuld gegeben, weil du die kfz nr nicht überprüft hast (macht niemand, ich weiß, wäre aber pflicht gewesen, bei einem kauf bzw einer übergabe)

da der fehler vom autohaus gemacht wurde, und du jetzt nicht mobil bist, obwohl du bezahlt hast (oder raten zahlst), müssen dir dir so schnell wie möglich das richtige auto vorbeibringen (!), und bis es da ist, darfst du dir einen leihwagen holen, den die bezahlen. du bezahlst denen ja geld dafür, ein auto benutzen zu können, (darauf könntest du zb auch beruflich angewiesen sein, etc.) und hast somit einen schaden, den die verursacht haben.

das solltest du dem autohaus klarmachen. die sind profis, du bist laie, im allgemeinen ist man da auch vor gericht erst mal auf deiner seite.
hast du eine rechtsschutzversicherung für verkehrsrecht (ob die noch dafür taugt, soll dir mal einer sagen, der sich mit versicherungen besser auskennt als ich), solltest du vorsorglich auch gleich den anwalt informieren. hast du die nicht, hiilft ggf auch eine verbraucherzentrale.

du solltest aber darauf achten, den schaden, den die verursacht haben, nicht noch grösser zu machen (rolls royce leihen und auf der nordschleife kaputtfahren - bezahlen die nicht). faustregel ist: eine wagenklasse kleiner als das auto was dir jetzt fehlt. den grauen rührst du nicht mehr an.

Eigentlich sollte das Auto meiner Meinung nach, keinen Meter mehr bewegt werden, aber ich habe sonst kein Fahrzeug zur Verfügung

Du machst dich strafbar, wenn du das Fahrzeug bewegst oder es nur im öffentlichen Verkehrsraum abstellst.

Du hast dein Fahrzeug zugelassen und versichert, fährst nun aber mit einem völlig anderen Fahrzeug, welches nicht versichert und nicht zugelassen ist.

Hier liegt ein Verstoß gegen §6 PflVG vor, worauf Geldstrafe oder ein Jahr Haft steht.

Da dir im Zweifelsfall nachgewiesen werden kann, dass du von der Verwechslung wusstest, liegt zudem eine Täuschungsbsicht vor, wenn du das fremde Fahrzeug weiterhin mit den für dein Fahrzeug ausgegebenen Kennzeichen fährst oder abstellst.

Das Verwenden von Kennzeichen, die nicht für dein Fahrzeug ausgegeben sind, fällt unter Kennzeichenmissbrauch, §22 StVG, nochmal ein Jahr Haft oder Geldstrafe.

Da Fahrzeug und Kennzeichen eine zusammengesetzte Urkunde bilden, liegt auch noch eine Urkundenfälschung vor.