Kleinunternehmens Gründung?

3 Antworten

Hallo Jackcrossnail,

Damit meine ich; alles von der handgeschmiedeten Schaufel, über ewig brennende glühbirnen, bis hin zu unkaputtbaren Werkzeugen und Maschinen, Motoren, düsen, Schaltungen usw...

Nun, zunächst musst du ein Gewerbe anmelden, da du mit Gewinnabsicht handelst. Für den Rest kommt es auf deine Waren an.

  • Eine handgeschmiedeten Schaufel kann du relativ einfach herstellen und anbieten.
  • Bei der „ewig brennende glühbirne“ habe ich meine Zweifel. Mit welchen Material möchtest du diesen Gegenstand herstellen? Fallen die Stoffe in die Gefahrstoffverordnung? Hast du geeignete Räume und Fähigkeiten um für dich und andere keine Gefahr darzustellen? Nach meinem Kenntnisstand dürfte die LED-Technik, zumindest was die Nutzung in einem normalen Haushalt betrifft, schwer zu überbieten sein.
  • Bei „unkaputtbaren Werkzeugen und Maschinen, Motoren, düsen, Schaltungen“ kommen mir ähnliche Bedenken wie bei der „ewig brennende glühbirne“. Je nach Herstellungsverfahren, verwendeten Material, notwendigen Zertifikaten (z.B. CE-Kennzeichnung) usw. gibt es andere gesetzliche Anforderungen die vom jeweiligen Produkt abhängen.

Ganz am Rande kommen dann noch gewerbliche Schutzrechte, etwa für Patente oder Marken ins Spiel.

Jackcrossnail 
Fragesteller
 24.04.2023, 19:49

Leute, mich interessiert hier lediglich was zum Geier ich in den Antrag für mein Kleingewerbe zu schreiben habe. Patente usw. Sind mir egal. Fakt ist, alles was wir kennen, (keine Nahrungsmittel). Lasst sich haltbar, aber dafür teurer herstellen. Ein Auto von 1930, fährt bei guter Pflege in 100 Jahren noch. Ein Neuwagen von heute, wird wenn es gut läuft 20 Jahre halten.

Es geht mir um sinnige, bereits bekannte, aber weil wirtschaftlich uninteressante Technologien. Ohne Kaputtrecherchen ingineure, um Absätze zu erhöhen.

Dass ist hier nix neues was ich vorschlage...

In LA in einer Feuerwache, brennt heute noch eine Glühbirne von 1800- irgendwas. Die Glühbirnen Firmen haben damals an Absatz verloren, weil keine glühbirne kaputt ging, hat erstmal niemand mehr eine gekauft...

Weshalb Leute eingestellt wurden, dessen Aufgabe es war dass diese nach einigen 1000 Stunden kaputt gehen.( Wolframdraht, verkleinert.) Dieses Problem haben wir heutzutage bei all unseren Produkten. Die genannte Absatzgefahr untermauert dies. es gibt in jeglicher Entwicklung ingineure, die Überlegen wie erfindungen nach bestimmter Zeit, kaputt gehen. Doch durch eine umschwenkbare Firma, kann man trotzdem hochwertige Produkte herstellen ohne gleich bankrott zu gehen. Weil man einfach auf schaufeln, Autos oder weiß der Teufel umsteigt. "Sobald alle glühbirnen haben"

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DerGrafDuckula  24.04.2023, 20:17
@Jackcrossnail

Dann werde ich es nochmal anders formulieren: Zunächst reicht es ein Gewerbe anzumelden. Bei allen weiteren Vorschriften kommt es darauf an, mit welchen Stoffen und Verfahren du hantierst und welche gesetzlichen Vorgaben bestehen um sie auf den Markt zu bringen.

Und nur der Form wegen, du spricht von der "Centennial Light"-Glühbirne. Sie leuchtet mit 4W-Leistung etwa so hell wie ein Nachtlicht. Die Geschichte "Die Glühbirnen Firmen haben damals an Absatz verloren, weil keine glühbirne kaputt ging, hat erstmal niemand mehr eine gekauft..." ist ein widerlegter Mythos.(und mit der LED Technik ohnhin mit Blick auf den Wirkungsgrad überholt).

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Ist dieses Vorhaben überhaupt in unserem Land der gesetzlichen Einschränkungen und Bürokratie bremsen, überhaupt noch möglich???

Es gibt Berufe mit Meisterpflicht. In diesen brauchst du aktuell einen Meister (angestellt reicht) um diese zu betrieben. Diese wären aktuell :

  • Augenoptiker
  • Bäcker
  • Behälter- und Apparatebauer
  • Betonstein- und Terrazzohersteller
  • Boots- und Schiffbauer
  • Böttcher
  • Büchsenmacher
  • Brunnenbauer
  • Chirurgiemechaniker
  • Dachdecker
  • Drechsler und Holzspielzeugmacher
  • Elektromaschinenbauer
  • Elektrotechniker
  • Estrichleger
  • Feinwerkmechaniker
  • Fleischer
  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Friseur
  • Gerüstbauer
  • Glasbläser- und Glasapparatebauer
  • Glaser
  • Glasveredler
  • Hörgeräteakustiker
  • Installateur- und Heizungsbauer
  • Informationstechniker
  • Kälteanlagenbauer bzw. Mechatroniker für Kältetechnik
  • Karosserie- und Fahrzeugbauer
  • Klempner
  • Konditor
  • Landmaschinenmechaniker
  • Kraftfahrzeugmechaniker
  • Maler und Lackierer
  • Maurer und Betonbauer
  • Metallbauer
  • Ofen- und Luftheizungsbauer
  • Orgel- und Harmoniumbauer
  • Orthopädieschuhmacher
  • Orthopädietechniker
  • Parkettleger
  • Raumausstatter
  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller
  • Schornsteinfeger
  • Seiler
  • Steinmetz und Steinbildhauer
  • Straßenbauer
  • Stuckateur
  • Tischler
  • Vulkaniseur und Reifenmechaniker
  • Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
  • Zahntechniker
  • Zimmerer
  • Zweiradmechaniker

Beim Rest steht dir der Weg jederzeit offen, vorausgesetzt es gibt für gewisse Dinge keine baulichen Einschränkungen (Schmied fällt mir das spontan ein) die du nicht erfüllst.

Und wenn ja, was zum Geier schriebe ich in die Tätigkeitsbeschreibung des Antrags ???

Alles das was du machen willst, je umfangreiche desto besser.

Jackcrossnail 
Fragesteller
 24.04.2023, 17:37

Aber wenn ich jetzt einen Maschine entwickele, die elektrisch betreiben wird, mit metall verkleidet ist und einen Verbrennungsmotor besitzt...

Brauche ich dann etwa einen Metallbaumeister, einen ingineure, einen Elektromechaniker und einen kfz Meister ???

Nach wie vor... Jemanden einzustellen, ist keine Option.

Unser Gesetz ist dort ziemlich beschissen

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Jackcrossnail 
Fragesteller
 24.04.2023, 17:40
@Jackcrossnail

Und wenn noch eine selbstgehauene Steinleiste vorhanden ist, brauche ich dann einen Steinmetz xD?

Versteht ihr was ich meine

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anTTraXX  24.04.2023, 17:45
@Jackcrossnail

Ich antworte dir aufgrund der unsinnigkeit deiner Gegenfrage einfach mal nicht

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Jackcrossnail 
Fragesteller
 24.04.2023, 18:03
@anTTraXX

Tut mir leid, sollte meine Aussage unsinnig wirken...

Dass war sicherlich nicht so gemeint.

Es ist eine wirklich ernstgemeinte Frage!

Ist dass Unsinn oder nicht ? Ich Versuche wirklich nur alles zu bedenken. Bevor ich mir selbst mein steuerliches Grab Schaufel.

Ich habe keine Ahnung von diesem Thema, und habe immer nur gehört wie abgef*ckt der Staat bei solchen Sachen sein kann. Ich bin einfach unsicher.

Und bitte deshalb um antworten(Hilfe)

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Jackcrossnail 
Fragesteller
 24.04.2023, 17:50

Dennoch danke für diese Auflistung, aber diese kenne ich schon... Mein Problem ist, dass mein Vorhaben, ja irgendwie auf 50% dieser Liste zutreffen könnte. Aber irgendwie auch nicht. Da es alles nur zur Hälfte, auf die andere aufgelisteten berufsfelder zutrifft. Aber auch nicht ganz, auf die typischen Tätigkeiten, der Berufsgruppen. ( Bis auf die Sache mit dem Spaten).

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anTTraXX  24.04.2023, 18:10
@Jackcrossnail

Ich empfehle einen Kurs bei IHK (oder ähnliche)

Solange du deine Einnahmen und Ausgaben wahrheitsgemäß erklärst und dein Gewerbe anmeldest ist das Gewerbeamt und das Finanzamt glücklich.

Da du bisher nicht wirklich benennen kannst was du vor hast kann dir auch keiner sagen ob das mit der Meisterpflicht bspw kollidiert

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Jackcrossnail 
Fragesteller
 24.04.2023, 18:19
@anTTraXX

Danke schonmal für die Empfehlung. Ich schaue mir dass Mal an.

Was ich vor habe: Nun ja, Erfindungen auf den verschiedensten Gebieten Entwickeln, herausgeben und verkaufen.

Darum ja die Fragestellung... Es ist unüblich und verbindet viele Dinge auf einmal. Weshalb mir bisher noch niemand eine konkrete Antwort geben konnte.

Bestimmt, weil es sowas einfach noch nicht gibt.

Oder zumindest seit 200 Jahren nicht mehr gegeben hat.scheinbar wird heute nur noch Mono wirtschaft betrieben. Fertigungen eines einzelnen teils, werden gefühlt auf 500 Standorte verteilt und Verantwortet...

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anTTraXX  24.04.2023, 18:24
@Jackcrossnail

Entwickelt erstmal eine Erfindung und dann muss man schauen. Weil ohne konkrete Fakten wird man dir da kaum ne Antwort geben können.

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bis 2000 eur einkommen in ich glaube 3 Monaten musst du garnichts anmelden, kannst aber halt auch keine rechnungen schreiben. vgl. ebay.de .Nur private quittungen aushändigen.

es scheitert dann also mehr am kunden der lieber in den mainstream laden kauft oder bei amazon bestellt was er kennt.

erst dann kommt das mit den steuern und co. das kann schnell gehen oder nie. nur wenn es schnell passiert muss vieles schnell gehen. dann kommt deine kleine firma ins stocken bzw. du kannst einen spaten nciht verkaufen, weil du dann über das limit wegen eines spatens rutscht. also wegen ein bis drei spaten dann vor gericht.

anTTraXX  24.04.2023, 17:43
bis 2000 eur einkommen in ich glaube 3 Monaten musst du garnichts anmelden, kannst aber halt auch keine rechnungen schreiben. vgl. ebay.de .Nur private quittungen aushändigen.

Das Gewerberecht kennt keine Freigrenzen

Die genannten 2.000€ betreffen die Meldepflicht gem PStTG und haben für die Meldepflichten des Gewerbetreibenden keine Aussagekraft.. Kurzum: Blödsinn was du hier schreibst

Weiter gehe ich nicht drauf ein, weil die gesamte Antwort per se Blödsinn ist

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Kingfrosch  25.04.2023, 09:07
@anTTraXX

er muss nichts anmelden. wenn er denn umsatz erstmal hat kann er sich einen steuerberater, rechtschutzversicherung und versicherungsmakler leisten. die sagen ihm dann welchen gewerbeschein er braucht. - er wird überhaupt nicht vom staat drangsaliert wie er sich das vorstellt. er will einfach nur in seinem "geht alles nicht, die andern sind schuld" vibe bestätigt werden. - er brauch dann nix machen. lol

es ist auch überhaupt nicht klug alles von anfang an im alleingang zu starten. gewerbeschein ist billig und easy online zu machen. gewinn ist in den ersten jahr eh nicht zu erwarten.

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Kingfrosch  25.04.2023, 09:16
@anTTraXX

die kriegt er ganz individuell von seinem steuerberater, Anwalt und Versicherungsmakler empfohlen. - ohne das sollte er eh nichts in mengen verkaufen.begal ob privat oder unternehmen.

einizges problem sind nur ebfn solche dienstleister die ihren job nicht können, schlecht oder langsam arbeit für teuer geld - das liegt aber an den leute die erfindet und bezahlt und nicht am staat/land.

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anTTraXX  25.04.2023, 14:08
@Kingfrosch

Also hast du keine Rechtsgrundlage für deine Aussage.
Ich hätte aber eine für dich:
§14 GewO -> Anmeldepflicht Gewerbe
§138 AO -> Steuerrechtliches Pendant

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