Kleinanzeigen Betrug?
Hallo zusammen ich habe vorhin ein IPad gekauft bzw abgeholt.
als ich zuhause war hat man leicht erkennen können das dass Gehäuse schief ist und das zwei Lautsprecher kaputt sind also es kommt kein Ton raus.
der Verkäufer meinte das Ipad hat keine Mängel oder Schäden.
ich habe ihm darauf hin geschrieben das diese Sachen kaputt sind seine Antwort darauf hin war das es ein privat Kauf war und er es nicht zurück nehmen kann.
KANN ICH ETWAS DA GEGEN TUN???
6 Antworten
Nein, wenn es auf dem Heimweg verbogen wurde, ist der Verkäufer nicht ersatzpflichtig.
Hättest du es online via Versand gekauft, hättest du mit Anwalt und Ach und Krach eine Chance gehabt, dein Geld zurück zu bekommen. Hier hast du es aber selbst abgeholt und anschauen können oder hast es sogar angeschaut. Kein Richter der Welt wird dir da abnehmen, dass der Schaden nicht von dir verschuldet ist. Ich hoffe das war kein teurer Kauf. Wer teure gebrauchte Waren bei privaten Verkäufern ohne Originalrechnung kauft, ist mMn vollkommen verloren.
Ja sorry, aber niemals würde ich so viel Geld ohne Gewährleistung oder Garantie ausgeben, da hätte ja auch ein technischer Defekt ohne Zutun des Verkäufers direkt danach passieren können und du würdest auch auf deinem Geld sitzen bleiben. Ich hatte mal ein ähnliches Problem mit einem iPhone aber mit Versand gekauft. Mein Anwalt hat übers Gericht mein Geld zurückholen können aber hat selbst gesagt, man soll niemals so teure, anfällige Produkte ohne Garantie/Gewährleistung bei Privatverkäufern kaufen. Das ist jetzt schon sehr ärgerlich. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, kannst du mal eine Erstberatung versuchen, aber die wird wahrscheinlich nichts bringen.
Und wieso hast du bei diesem Betrag das Gerät nicht gleich vor Ort geprüft??
Weil man diese Schäden nicht auf denn ersten Blick sieht
Ich habe geprüft geschrieben und nicht nur angeschaut.
So ein Teil schaltet man vor Ort an und prüft ob alles läuft.
Nein, kannst Du nicht. Bei Abholung gilt gekauft wie gesehen und danach gibt es kein Rückgaberecht mehr. Anders wäre es bei Versand, da Du das Gerät vorher nicht sehen und testen konntest.
Grenzwertig. Grundsätzlich ist es so, das die dir zugesicherten Eigenschaften nicht vorhanden sind, demnach wäre eine Rücknahme gerechtfertigt. Jetzt kommt aber dazu, das du das Teil selbst abgeholt hast und vor Ort schon hättest prüfen können.
Wenn du das Gerät nun schon persönlich abholst hättest du auch vor Ort richtig hingucken können.
Nun wird es wohl zu spät sein.
Es war ein Kauf von satten 500€!