EBay Kleinanzeigen, Betrug?

7 Antworten

Ave!

Die "Sicher Bezahlen"-Methode von Kleinanzeigen schützt beide Seiten. Käufer und Verkäufer.

Sobald der Käufer gezahlt hat, erhältst du eine Meldung darüber, das Geld wird aber von einem Zahlungsdienstleister zurück gehalten. Erst wenn der Käufer bestätigt, dass die Ware angekommen ist, wird dir das Geld ausgezahlt.

Bei Problemen jeglicher Art - ob seitens des Käufers oder Verkäufers - wird geholfen und das Geld zurück gehalten, bis sich das Problem lösen konnte.

Ist die Ware bspw. nicht wie beschrieben oder nicht angekommen, erhält der Käufer sein Geld zurück und muss sie im ersten Fall zurück geben.

Meint der Käufer bspw. die Ware sei nicht angekommen, aber die Sendungsverfolgung zeigt ausdrücklich, dass sie zugestellt wurde, bekommt der Verkäufer auf jeden Fall sein Geld ausgezahlt.

PayPal hingegen schützt nur den Käufer. In meinem letzten beschriebenen Fall hast du als Verkäufer oftmals das Problem - Bei mir war es so. PayPal hat das Geld wieder abgebucht und dem Käufer zurück gegeben. Ware habe ich auch nie wieder bekommen. DHL hat mit der erfolgreichen Zustellung argumentiert.

Persönlich habe ich mit "Sicher Bezahlen" noch nie Probleme gehabt. Es ist exakt was der Name sagt - für beide Seiten.

miezepussi  12.06.2023, 10:14

Der Name sagt „sicher Bezahlen“ mehr nicht.

und es is5 genau wie Paypal. Der Unterscheid liegt lediglich in 30 Tagen (paypal hat 180 Tage)

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miezepussi  12.06.2023, 10:24
@MagisterSamael

Lies selbst und vergleiche mit Paypal. Wo liegt der positive Unterschied für den Verkäufer?

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MagisterSamael  12.06.2023, 10:25
@miezepussi
Der Unterscheid liegt lediglich in 30 Tagen (paypal hat 180 Tage)

Bevor du deine Falschaussagen nicht belegst, habe ich dir hier gar nichts vorzulegen.

Der (Ver-)Käuferschutz von Kleinanzeigen zahlt das Geld nach exakt 14 Tagen aus.

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ronnyarmin  12.06.2023, 11:07
@MagisterSamael

Das geschieht nur dann, wenn der Käufer kein Problem meldet. Macht er das, passiert das gleiche wie bei der Bezahlung über paypal. Leider muß man sich die Aussagen auf einer Vielzahl von Seiten zusammensuchen und deuten, was sie bedeuten.:

Als Käufer schützt dich „Sicher bezahlen“ falls deine Bestellung nicht ankommt oder erheblich von der Angebotsbeschreibung abweicht.

Sollte der Artikel während des Versands beschädigt werden oder wesentlich von der Beschreibung abweichen, hilft euch unser Partner OPP mit der Klärung.

Das ist die gleiche schwammige Formulieren wie bei paypal. Auf einer Seite, die ich nicht mehr finde, steht, dass das Treuhandunternehmen dem Käufer sein Geld zurückzahlt. Mehr steht da nicht. Es ist aber nur logisch, dass es vom Verkäufer das Geld zurückfordert, bzw. ihm gar nicht erst auszahlt.

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MagisterSamael  12.06.2023, 11:12
@ronnyarmin

Das Gleiche Problem gibt es mit PayPal, wie du bereits selbst gesagt hast.

Aus persönlicher Erfahrung kann ich von OPP aber nur positives berichten. Beschädigungen durch den Versand sind keine Möglichkeit um mit "weicht erheblich von der Beschreibung ab" zu argumentieren. Zudem muss der Versand versichert erfolgen und hier wäre bspw. DHL zuständig und nicht OPP.

Mit PayPal hingegen hatte ich persönlich meinen Graus. Ware beim Käufer angekommen und auch in seinem Namen angenommen, dennoch Geld abgebucht, da Käufer behauptet Ware sei nicht angekommen. Sendungsverfolgung hat PayPal nicht interessiert. Gab eine automatisierte Mail und darüber hinaus keine Antworten.

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ronnyarmin  12.06.2023, 11:16
@MagisterSamael

Dann hast du bisher Glück gehabt. Das kann man bei der Bezahlung über paypal auch.

Beschädigungen durch den Versand sind keine Möglichkeit um mit "weicht erheblich von der Beschreibung ab" zu argumentieren.

Das sind ja auch 2 verschiedene Sachen. Was meinst du, was passieren wird, wenn der Käufer behauptet, der Artikel wäre nicht so wie beschrieben. Da kommt Niemand vom Treuhandunternehmen raus, schaut sich den Artikel an und vergleicht den Zustand mit den Angaben der Beschreibung.

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MagisterSamael  12.06.2023, 11:30
@ronnyarmin

Nein, aber er muss zurück geschickt werden, bevor der Käufer sein Geld zurück erhält..

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ronnyarmin  12.06.2023, 11:34
@MagisterSamael

Wo steht das? Ich habe nur das hier gefunden:

Falls der von dir gekaufte Artikel nicht ankommt oder erheblich von der Beschreibung abweicht, zahlt unser Partner Online Payment Platform (OPP) dir den Kaufpreis zurück.

Von einer Rücksendung steht da nichts.

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MagisterSamael  12.06.2023, 11:44
@ronnyarmin

Habe ich bereits in der anderen Diskussion ausdrücklich erklärt.

Ich beende hiermit diesen Zwei-Fronten-Krieg und reduziere mich auf die andere Diskussion.

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miezepussi  12.06.2023, 12:35
@MagisterSamael

Richtig, der Käuferschutz bei Kleinanzeigen zahlt nach 14 Tagen an den Verkäufer (habe nichts gegenteiliges behauptet). Der Käufer hat aber 30 Tage Zeit, ein „Problem“ zu melden. Siehst du das anders?

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MagisterSamael  12.06.2023, 12:37
@miezepussi

Sobald das Geld von OPP ausgezahlt ist, ist kein Problem mehr zu melden. Das Problem muss innerhalb der 14 Tage gemeldet werden, damit OPP die Auszahlung pausiert.

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MagisterSamael  12.06.2023, 12:44
@miezepussi

Kannst du mir den genauen Wortlaut hier einmal herauskopieren, ich finde es leider nicht.

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miezepussi  12.06.2023, 13:00
@MagisterSamael

Du hast recht. Es wurde geändert. Der Käufer hat nur noch 13 Tage Zeit:

„Gehe wie folgt vor: 

Du hast bis zu 13 Tage nach Bezahlung Zeit, ein Problem an den Kundenservice von Online Payment Platform (OPP) zu melden. Bitte beachte, dass das Geld 14 Tage nach Bezahlung automatisch an den Verkäufer ausgezahlt wird. Du kannst nach Ablauf dieser Frist ein Problem nicht mehr melden.“

dennoch ist das für den Verkäufer blöd, wenn der Kunde betrügen will. Der kann das auch in 13 Tagen.

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MagisterSamael  12.06.2023, 13:02
@miezepussi

Wenn das Paket nicht nach 7 Tagen verschickt ist, wird die automatische Auszahlung automatisch pausiert.

Bei Problemanfragen auch.

In beiden Fällen muss die Auszahlung dann manuell bestätigt werden.

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miezepussi  12.06.2023, 13:06
@MagisterSamael

Der Käufer kann einen abweichenden Artikel melden. (Stichwort Ziegelstein) er kann einfach seine eigene alte defekte Konsole zurück schicken.

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20merkur  08.09.2023, 17:21

Guten Tag,

ich habe eine zusätzlich Frage zu sicher bezahlen. Wurden Sie über Email ebenfalls informiert wenn sich etwas an dem Status verändert hat ? ( Also, praktisch so wie mit den anderen Chat Nachrichten auch, die an die E-Mail addresse weitergeleitet werden?)

(Als Hinweise es geht mir nicht um die betrüger Emails)

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Ich fürchte, dass bei Dir eine gefälschte Mail eintrudelt, in der behauptet wird, dass die Zahlung des "Käufers" eingetroffen sei, und jetzt zur Auszahlung des Betrages noch irgendwelche Schritte zu tun wären.

Manchmal soll zuerst die Paketnummer mitgeteilt werden, manchmal sollst Du zur Auszahlung Deine Kreditkartendaten irgendwo eintragen.

Da ist Vorsicht geboten.

Der Bezahl-Service von Kleinanzeigen.de fungiert wie ein Treuhändler und ist seriös. Da brauchst Du Dir keine Gedanken zu machen. Allerdings kann der Käufer behaupten, den Ring nicht erhalten zu haben oder dass das Paket leer war und sein Geld zurückverlangen. Deswegen ist es wichtig, die Bewertungen des Käufers anzuschauen. Wenn die nicht top sind, würde ich von der Transaktion ablassen oder allenfalls per persönlicher Übergabe und Barzahlung verkaufen.

Ich kenne das. Lass bitte die Finger davon. Melde den Vorgang an Kleinanzeigen, dann bekommst du später eine Info das der angebliche Käufer gesperrt wurde.

11marion11  12.06.2023, 10:16

Warum sollte er gesperrt werden, nur weil auf einen Service des Betreibers zurückgreifen will?

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Dahmen  12.06.2023, 10:34
@11marion11

Weil es heute wahrscheinlich nicht sein erster Versuch ist irgendwas zu ergaunern. Bei mir war das jedenfalls so.

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11marion11  12.06.2023, 12:39
@Dahmen

Der Bezahlservice wird von der Plattform selbst angeboten.

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Lies hier bitte, wie das funktioniert:

Klicken: „Sicher bezahlen“ bei Kleinanzeigen

Und dann überleg mal, warum es wohl Käuferschutz und „Sicher bezahlen“ heißt, und nicht Verkäuferschutz und „Sicher bezahlt werden“.

Sorry, aber ich werde nie verstehen, warum man freiwillig (!) eine Bezahlart anbieten will, die man nicht versteht, bei der nur der Käufer geschützt ist und bei der andere darüber entscheiden, ob und wann man sein Geld bekommt.

Am sichersten ist immer noch die Kombination Barzahlung bei Abholung.

Die Einzelheiten dazu klärt man ausschließlich (!) über das Nachrichtensystem von Kleinanzeigen und man gibt auch niemals (!) seine Handynummer oder seine Mailadresse an.

Und wenn Du dennoch unbedingt verschicken willst:                                                      

  • Nur Zahlung per SEPA-Überweisung auf Dein Girokonto anbieten.
  • Keine „Sicher bezahlen“-Funktion anbieten.
  • Kein PayPal anbieten; nicht per Waren und Dienstleistungen, nicht per Family & Friends, gar nicht.
  • Die Sachmängelhaftung (nicht die „Garantie“) wirksam ausschließen.
  • Nicht auf angebliche Mails von Banken reagieren, sondern erst verschicken, nachdem Du Dich selbst davon überzeugt hast, dass das Geld auch tatsächlich auf Deinem Konto eingegangen ist.
  • Nur sendungsverfolgt verschicken.
MagisterSamael  12.06.2023, 09:57
Sorry, aber ich werde nie verstehen, warum man freiwillig (!) eine Bezahlart anbieten will, die man nicht versteht

Du scheinst es ja selbst nicht zu verstehen.

Denn bei dieser Methode besteht ein Schutz für beide Seiten.

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miezepussi  12.06.2023, 10:11
@MagisterSamael

Nein. Der Schutz ist nur für Käufer. Der Käufer hat 30 Tage zeit einen nicht der Beschreibung entsprechenden Artikel / defekten Artikel zu melden. Ich bibbere als Verkäufer also 30 Tage und bin im Zweifel Geld und Ware los

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miezepussi  12.06.2023, 10:24
@MagisterSamael

Lies selbst und vergleiche mit paypal. Wo liegt der positive Unterschied für den Verkäufer?

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MagisterSamael  12.06.2023, 10:26
@miezepussi
Der Unterscheid liegt lediglich in 30 Tagen (paypal hat 180 Tage)

Bevor du deine Falschaussagen nicht belegst, habe ich dir hier gar nichts vorzulegen.

Der (Ver-)Käuferschutz von Kleinanzeigen zahlt das Geld nach exakt 14 Tagen aus.

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ronnyarmin  12.06.2023, 11:10
@MagisterSamael

Ja. In dem Fall, dass entweder der Käufer bestätigt, den Artikel wie beschrieben bekommen zu haben. Oder sich gar nicht meldet, also kein Problem vorhanden ist.

Meldet der Käufer einen von der Beschreibung abweichenden Artikel, bekommt er sein Geld zurück...und der Verkäufer kein Geld ausgezahlt. Wo ist der Unterschied zu paypal?

Es kann nicht gleichzeitig einen Käufer- und Verkäuferschutz geben.

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MagisterSamael  12.06.2023, 11:15
@ronnyarmin
Meldet der Käufer einen von der Beschreibung abweichenden Artikel, bekommt er sein Geld zurück...und der Verkäufer kein Geld ausgezahlt.

Der Käufer erhält aber erst sein Geld zurück, wenn nachgewiesen wurde, dass die Ware wieder beim Verkäufer ist. Dies ist bei PayPal nicht der Fall.

Es kann nicht gleichzeitig einen Käufer- und Verkäuferschutz geben.

Ich sehe dieses Konzept schon ziemlich als genau das an.

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ronnyarmin  12.06.2023, 11:19
@MagisterSamael
Der Käufer erhält aber erst sein Geld zurück, wenn nachgewiesen wurde, dass die Ware wieder beim Verkäufer ist

Wo steht das? Möglicherweise habe ich es auf den Unmengen von Seiten und links überlesen.

Ich sehe dieses Konzept schon ziemlich als genau das an.

Wie soll dieses Konzept gleichzeitig die sich widersprechenden Interessen von Käufer und Verkäufer vertreten können? Das klappt bei paypal nicht, bei der Bezahltmethode auf ebay nicht, und hier genausowenig.

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MagisterSamael  12.06.2023, 11:23
@ronnyarmin
Der Käufer erhält aber erst sein Geld zurück, wenn nachgewiesen wurde, dass die Ware wieder beim Verkäufer ist

Auf diesen Fall geht OPP nicht eindeutig ein, ich spreche hier aus Erfahrung. OPP schreibt aber unter anderem hier:

https://onlinepaymentplatform.com/de/support/kleinanzeigen/spielregeln-von-sicher-bezahlen.html

In bestimmten Fällen kann eine Rücksendung erforderlich sein. Der Käufer trägt die Kosten für die Rücksendung. Ein Versand mit Versicherung und Sendungsverfolgung (mit sichtbarem Namen und Adresse des Verkäufers) ist hierbei notwendig. 

Damit ist dieser Fall mit Sicherheit gemeint. Natürlich können sie nicht pauschal schreiben, dass ein Artikel zurück geschickt werden muss, damit der Käufer sein Geld zurück erhält, da das nur möglich ist, wenn der Käufer auch die Ware erhalten hat.

Wie soll dieses Konzept gleichzeitig die sich widersprechenden Interessen von Käufer und Verkäufer vertreten können?

Dann erklär mir bitte einmal exakt welche Interessen sich hier widersprechen und stelle dies Gegenüber. Eventuell bin ich einfach zu blöd.

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ronnyarmin  12.06.2023, 11:30
@MagisterSamael
In bestimmten Fällen kann eine Rücksendung erforderlich sein.

Ja, das kann sein. Es steht aber nirgendwo, dass der Käufer den Artikel zurücksenden muss, wenn er angeblich erheblich von der Beschreibung abweicht.

Dann erklär mir bitte einmal exakt welche Interessen sich hier widersprechen

Einziges Interesse des Verkäufers: Er will Geld haben.

Interesse eines unehrlichen Käufers: Er will für den Artikel nichts bezahlen und meldet ihn als 'von der Beschreibung abweichend', um sein Geld zurückzubekommen.

Wie soll der Trauhandservice aus der Ferne entscheiden? Beide Interessen gleichzeitig wahren geht nicht.

Eventuell bin ich einfach zu blöd.

Zu bist bestimmt nicht zu blöd. Du hast nur noch nicht zwischen den Zeilen gelesen.

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MagisterSamael  12.06.2023, 11:41
@ronnyarmin
Es steht aber nirgendwo, dass der Käufer den Artikel zurücksenden muss, wenn er angeblich erheblich von der Beschreibung abweicht.

Möchte er das Geld zurück bekommen, dann ist er verpflichtet dazu.

Also diese Aussage von dir ist echt bescheuert und mit Gemeinsinn nicht vereinbar.

In keinem Kaufabschluss dieser Welt ist möglich das Geld zurück zu erhalten ohne die Ware zurück geben zu müssen...

Aber wir kommen noch auf das eigentliche Problem, weshalb du das denkst:

Einziges Interesse des Verkäufers: Er will Geld haben.

Legitim.

Interesse eines unehrlichen Käufers: Er will für den Artikel nichts bezahlen und meldet ihn als 'von der Beschreibung abweichend', um sein Geld zurückzubekommen.

Dies ist kein berechtigtes Interesse einer ehrlichen Kaufabwicklung.

Mit dieser Analogie kann man behaupten, dass jeder Kauf - egal ob im Internet oder im Geschäft - auf gegensätzlichen Interessen beruht.

Denn ein unehrlicher Käufer kann auch mit Falschgeld bezahlen und hat somit ein gegensätzliches Interesse zum Verkäufer.

Somit gibt es nie einen Käuferschutz und auch nie einen Verkäuferschutz.

Damit kann ich Leben, dann ist das aber nicht auf Kleinanzeigen, PayPal oder sonst ein Konzept zu reduzieren, sondern eine pauschale Aussage auf jeden Kauf.

Wie soll der Trauhandservice aus der Ferne entscheiden? Beide Interessen gleichzeitig wahren geht nicht.

Ehrliche und legale Interessen wahren geht in diesem Falle.

Jetzt weiß ich aber wo der Knackpunkt in unserer Diskussion ist:

Mir geht es ausschließlich darum, dass der ehrliche Part von beiden geschützt ist und mit meiner Analogie ist er das.

Dir geht es hingegen offensichtlich darum, dass beide Parts, der ehrliche wie auch der unehrliche geschützt sind - was aber völlig dämlich ist.

Zu bist bestimmt nicht zu blöd. Du hast nur noch nicht zwischen den Zeilen gelesen.

Kann ich mir eventuell vorwerfen lassen. Hingegen hast du eine völlig falsche Analogie und verstehst offensichtlich selbst nicht was du hier schreibst.

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ronnyarmin  12.06.2023, 11:52
@MagisterSamael

Ich verstehe, was ich schreibe.

Der Käufer- und Verkäuferschutz ist nie notwendig, wenn beide Seiten ehrlich sind. Dann gibts im Idealfall keine Unstimmigkeit, bzw. beide Seiten einigen sich auf eine veträgliche Lösung.

Käufer- und Verkäuferschutz ist dafür gedacht, dass mindestens ein Handelspartner unehrlich ist.

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MagisterSamael  12.06.2023, 11:54
@ronnyarmin
Käufer- und Verkäuferschutz ist dafür gedacht, dass mindestens ein Handelspartner unehrlich ist.

Nein, er ist dafür gedacht um eben dies auszuschließen und die Sicherheit zu besitzen.

Sind beide Parteien ehrlich, dann passiert nichts.

Ist eine Partei unehrlich - egal welche - dann ist die andere Partei abgesichert.

Und dies ist mit dem System von Kleinanzeigen und OPP der Fall. Demnach ist es sowohl Käufer-, als auch Verkäuferschutz.

Ich saß schon auf beiden Seiten und habe in beiden Fällen den Streitfall als ehrlichen Part gewonnen.

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ronnyarmin  12.06.2023, 12:11
@MagisterSamael
Sind beide Parteien ehrlich, dann passiert nichts

Dann braucht man die 'Sicher bezahlen'-Funktion nicht.

Ist eine Partei unehrlich - egal welche - dann ist die andere Partei abgesichert.

Eben nicht. Nochmal: Wie soll das Treuhandunternehmen beurteilen können, ob ein Artikel tatsächlich von der Beschreibung abweicht? Es kann keinen gleichzeitigen Käufer- und Verkäuferschutz geben.

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MagisterSamael  12.06.2023, 12:15
@ronnyarmin

Man man man.

Da hapert es wohl sehr stark an analogischem Verständnis.

Dann mal gaaaanz einfach:

OPP muss gar nicht beurteilen ob ein Artikel massiv von der Beschreibung abweicht. Selbst wenn dies nicht der Fall sein sollte und OPP in deinen Augen falsch entscheidet, muss der Käufer den Artikel zurück schicken. Er hat also durch die falsche Aussage absolut nichts gewonnen, sondern trägt sogar die Rücksendungskosten.

Jedes erdenkliche Szenario, was du mir hier noch schreiben willst führt zum Nachteil des Betrügers.

Bitte Nerv mich jetzt nicht weiter mit diesen oberflächlichen Phrasen und zerdenk sie erstmal selbst bis zum letzten Schritt.

Du bist ja schlimmer als die Grünen, die auch nicht bis zum Ende denken können.

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ronnyarmin  12.06.2023, 12:21
@MagisterSamael
OPP muss gar nicht beurteilen ob ein Artikel massiv von der Beschreibung abweicht.

Wie sollen sie sonst eine Fall beurteilen können?

Selbst wenn dies nicht der Fall sein sollte und OPP in deinen Augen falsch entscheidet, muss der Käufer den Artikel zurück schicken.

Da steht wo in deren Erklärungen? Ich kann es nicht finden.

Es geht nicht darum, wie ein Kaufvertrag nach dem BGB zu handhaben ist. Wenn man sich darauf beruft, braucht man OPP nicht. Es geht alleine um die Bedingungen der 'Sicher Bezahlen'-Funktion.

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miezepussi  12.06.2023, 12:33
@MagisterSamael

Wenn der Kunde sagt, im Karton war nur ein Ziegelstein, ist der verkäufer der gearschte. Klar kann der Kunde den Ziegelstein zurück schicken, bringt dem Verkäufer aber nix.

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MagisterSamael  12.06.2023, 12:36
@miezepussi

Es kann dir auch jemand beim Einkaufen eine Waffe an den Kopf halten und dich erschießen, biste auch der gearschte und da hilft auch keine Polizei mehr.

Ist die Polizei nun auch überflüssig für unsere Sicherheit?

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miezepussi  12.06.2023, 12:38
@MagisterSamael

Ich sagte nicht dass die Polizei überflüssig ist. Wie kommst du da drauf? (Das ist eine rhetorische Frage.) Wieso lenkst du vom Thema ab?

wenn mich einer erschießt bin ich nicht gearscht. Die Probleme haben dann meine Freunde und Verwandten.

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MagisterSamael  12.06.2023, 12:40
@miezepussi

Es war ein metaphorisches Extrembeispiel, das auf gleicher Logik basiert, in der Hoffnung deine Aussage für dich selbst begreifbarer zu machen.

Der Versuch ist fehlgeschlagen.

Ich hab besseres zu tun als das hier.

Wünsche euch was.

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