Klappmesser erlaubt?

2 Antworten

Allgemein gilt in D:

Besitz:

Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.

Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.

Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...

Führen:

Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)

Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)

Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

.

Abgesehen davon ist ein Messer zur Verteidigung völlig ungeeignet weil du die Wirkung nie sicher vorhersagen/kontrollieren kannst.

Schlecht getroffen und du ärgerst ihn so dass er dich richtig fertig macht oder ein paar Millimeter daneben und du triffst statt Fleisch/Muskel ein Blutgefäß und der Angreifer verblutet. 

Dann macht dich hinterher ein Richter fertig:

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.muenchen-nach-604-tagen-gefaengnis-notwehr-messerstecher-kommt-frei.fe3a5b15-1b55-4ca1-a458-c151986d6bba.html

Nimm Pfefferspray:

Pfefferspray (Strahl/Nebel/Gel/Schaum/Piexon) hat in D keine Zulassung als Abwehrspray gegen Menschen erhalten. 

Desshalb darf es ausschließlich als Tierabwehrspray verkauft werden. (Muss draufstehen).

Dosen ohne diese Kennzeichnung (z.B. aus dem Ausland oder von Behörden) sind in D verbotene Waffen! 

Pfefferspray als Tierabwehrspray fällt nicht unter das WaffG und unterliegt somit auch nicht den 

Beschränkungen von RSG (ReizstoffSprühGeräte) mit CS/CN- Wirkstoff die erst ab 14 sind. 

Es gibt KEINE Altersgrenze für Pfefferspray!

In einer Notwehrsituation darf Pfefferspray auch gegen Menschen eingesetzt werden.

Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen ist immer eine Körperverletzung, 

straffrei ausschließlich bei berechtigter Notwehr (§32StGB)o.ä.


RealTestosteron 
Fragesteller
 07.12.2021, 09:07

Meines Erachtens reicht das messer als Demonstrations zwecken

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ES1956  07.12.2021, 12:45
@RealTestosteron

Das ist lächerlich. Wenn du kein tätowieren Biker mit 120Kilo Kampfgewicht bist wirst du niemand mit einem Klapp-zahnstocher beeindrucken.

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Ist abhängig davon, ob das Messer einhändig zu öffnen und festzustellen ist.
Ist das der Fall, muss die Klingenlänge unter 8,5cm betragen.


PatrickLassan  07.12.2021, 11:06

Einhändig feststellbare Klappmesser fallen immer unter § 42a Waffengesetz, unabhängig von der Klingenlänge. Die Klingenlänge von 8,5 cm ist nur bei Springmesser relevant, denn in Deutschland ist der Besitz eines Springmessers nur dann legal, wenn die Klinge seitlich aufspringt und weder länger als 8,5 cm noch beidseitig geschliffen ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

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ES1956  07.12.2021, 12:45

Quatsch

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Leestiger  07.12.2021, 19:41

Totaler zusammengeschmissener Unsinn ( Wo! steht im 42a WaffG ! Was von 8,5cm?)

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Bergjesus  08.12.2021, 10:43
@Leestiger

Zitat:

„Einhändig feststellbare Klappmesser fallen immer unter $42a WaffG, unabhängig von der Klingenlänge.“

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Bergjesus  08.12.2021, 10:47
@Bergjesus

Auf meine Antwort bezogen..

Ich hab nicht an normale Einhandmesser gedacht, sondern solche, die über einen Mechanismus funktionieren. z.B. Springmesser

Hätte ich besser schreiben müssen.

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Leestiger  08.12.2021, 18:12
@Bergjesus

So macht das eher Sinn!

Man kann seine Antwort übrigens editieren...

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Bergjesus  08.12.2021, 18:15
@Leestiger

Ja… eigentlich, weiß ich das…, aaaaber irgendwie nicht dran gedacht. Und jetzt noch..? Neee

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