Kickboxen auf straße?

8 Antworten

Im Rahmen der Notwehr ja, allerdings nur bis zur Grenze des Notwehrexesses. Man darf also einem rechtswidrigen gegenwärtigen Angriff auch nur im erforderlichen Maße begegnen. Man darf zum Beispiel niemanden schlagen oder treten, der bereits kampfunfähig verletzt am Boden liegt.

Allerdings ist das ja auch immer ein Beweisthema und die Chance, dass man nach einer solchen Schlägerei viel Ärger hat, ist groß - auch dann wenn man in Notwehr gehandelt hat. Oft stehen unterschiedliche Sichtweisen der Beteiligten und einander widersprechende Aussagen von Zeugen gegeneinander.

Recht haben und Recht bekommen sind oft zwei Paar Schuhe und daher ist es besser, jedwedem Stress aus dem Weg zu gehen.

Man muss sich immer vor Augen führen, dass die Gefahr besteht, einen Menschen schlimm zu verletzen. Und Du willst sicher nicht, dass wegen Dir jemand erblindet, im Rollstuhl sitzt, ein Leben lang Ängste oder Kopfschmerzen hat oder fünf Jahre nicht in Urlaub fahren kann, weil er das Geld für die Erneuerung seiner Zähne braucht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Es ist im Islam erlaubt sich zu verteidigen, allerdings sollte man das Maß nicht überschreiten. Gewalt soll verhältnismäßig sein:

190Und kämpft auf Allahs Weg gegen diejenigen, die gegen euch kämpfen, doch übertretet nicht! Allah liebt nicht die Übertreter.
194Der Schutzmonat ist für den Schutzmonat, und (für) die unantastbaren Dinge ist Wiedervergeltung. Wenn jemand gegen euch übertritt, dann geht (auch ihr) in gleichem Maß gegen ihn vor, wie er gegen euch übertreten hat. Und fürchtet Allah und wißt, daß Allah mit den Gottesfürchtigen ist.

Der Boxsport gilt indes als haram:

Da es nicht gestattet ist, sich gegenseitig zu schädigen und Verletzungen zuzufügen, ist Boxen nicht erlaubt.

Quelle: Halal und Haram von Hasip Asutay, Seite 44

Es kommt immer darauf an, ob du es selbst wegen deinen Fähigkeiten darauf anlegst dich mit jemanden zu prügeln. Es ist dann keine Kunst jemanden bewusstlos zu schlagen, nur weil man es kann.

Du solltest dir eher die Frage stellen, welche lehren hat mir die kampfkunst gegeben?

Und halte dir vor Augen, dass gewisse Tritte und Schläge auch in die Hose gehen können und du für den Rest deines Lebens Buße zahlen musst, nur weil er oder sie falsch gelandet ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mehr als ein Jahrzehnt Erfahrung im Sportbereich

Auch für Dich gilt das ganz normale Notwehrrecht gem Paragraf 32 StGB.

Du darfst einen GEGENWÄRTIGEN, RECHTSWIDRIGEN ANGRIFF von Dir oder einer anderen PERSON mit den Mitteln abwehren, die ERFORDERLICH sind, um den Angriff zu stoppen.

Die groß geschriebenen Wörter stammen direkt aus dem StGB und haben jeweils genaue Definitionen, die der Richter alle einzeln bezogen auf deinen Fall prüfen wird.

Falls er der Meinung ist, deine Abwehr/ dein Angriff wäre z.B. nicht ERFORDERLICH oder der Angriff des Anderen war nicht mehr GEGENWÄRTIG, dann fällt die Körperletzung, die Du dem Anderen zugefügt hast nicht mehr unter "Notwehr" und dann bleibt sie nicht straffrei.

Es gibt kein extra Recht für Kampfsportler. Allerdings trauen Richter Kampfsportlern eine fast unheimliche Kontrolle ihrer Techniken zu, was die "Erforderlichkeit" betrifft.

Der Sinn vom Kickboxen ist es eigentlich jemand mit Händen und Beinen kampfunfähig zu machen, also wieso nicht? Jedenfalls kannst du ihm das Bein wegkicken, die meisten untrainierten haben auch nur nach einem jab keinen Bock mehr

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Boxer auf Wettkampfniveau, seit einiger Zeit MMA