Auch für Dich gilt das ganz normale Notwehrrecht gem Paragraf 32 StGB.
Du darfst einen GEGENWÄRTIGEN, RECHTSWIDRIGEN ANGRIFF von Dir oder einer anderen PERSON mit den Mitteln abwehren, die ERFORDERLICH sind, um den Angriff zu stoppen.
Die groß geschriebenen Wörter stammen direkt aus dem StGB und haben jeweils genaue Definitionen, die der Richter alle einzeln bezogen auf deinen Fall prüfen wird.
Falls er der Meinung ist, deine Abwehr/ dein Angriff wäre z.B. nicht ERFORDERLICH oder der Angriff des Anderen war nicht mehr GEGENWÄRTIG, dann fällt die Körperletzung, die Du dem Anderen zugefügt hast nicht mehr unter "Notwehr" und dann bleibt sie nicht straffrei.
Es gibt kein extra Recht für Kampfsportler. Allerdings trauen Richter Kampfsportlern eine fast unheimliche Kontrolle ihrer Techniken zu, was die "Erforderlichkeit" betrifft.