Keinen Brief für den Personalausweis erhalten was kann ich tun?

1 Antwort

Kann der Bürgercenter Mitarbeiter mit die Herausgabe meines Personalausweises verweigern?

Ja natürlich kann er das erstmal. Der Erhalt des Pin-Briefes ist der gängige Weg. Manchmal kann es sein, dass er ein paar Tage später als der Ausweis ankommt.

Den ich im übrigen ja bereits bezahlt habe.

Das spielt keine Rolle. Du hast eine Gebühr für die Ausstellung bezahlt, und nicht den Ausweis an sich. Dieser ist und bleibt Eigentum der Bundesrepublik.

Das der PIN-Brief nicht ankommt ist ungewöhnlich, kommt aber hin und wieder vor. Dennoch kannst du den Ausweis abholen. Der Gesetzgeber schreibt auch ganz genau vor was dann zu tun ist.

Dazu gibt es eine sog. Verwaltungsvorschrift. Diese sagt folgendes aus:

Dokumentenausgabe ohne PIN-Brief / Reklamationsbestellung
Sofern der Ausweisinhaber bei der Ausgabe des Personalausweises angibt, den PIN-Brief nicht erhalten zu haben, bestehen für die antragstellende Person zwei Möglichkeiten:
1.Die antragstellende Person setzt seine persönliche, sechsstellige PIN bei Ausgabe des Dokuments und erhält das Sperrkennwort mitgeteilt.
Ferner wird der Antragsteller informiert, dass er bei Vergessen der PIN jederzeit eine neue PIN bei der Behörde setzen könne (gebührenpflichtig). Die PUK, welche das kostenlose Neusetzen der PIN zu Hause am PC ermöglicht, steht ausschließlich im PIN-Brief und kann durch die Behörde daher nicht mitgeteilt werden.
Die Entscheidung, ob und wann die Online-Ausweisfunktion verwendet wird, liegt auch weiterhin stets beim Ausweisinhaber.
2.Die antragstellende Person beantragt einen neuen Personalausweis.
Im Falle einer Reklamationsbestellung ist der PIN-Brief an die ausstellende Behörde zu senden.
Die Personalausweisbehörde hat die antragstellende Person hierüber zu informieren und gleichzeitig darauf hinzuweisen, dass ein PIN-Brief, der nach der Reklamationsbestellung bei der antragstellenden Person eingeht, zu vernichten ist, da dieser PIN-Brief dem zuerst beantragten Ausweis zuzurechnen ist und nicht verwendet werden kann. Die dort enthaltenen Daten können nicht für die Nutzung bzw. Sperrung der Online-Ausweisfunktion des neubeantragten Ausweises eingesetzt werden.
In allen anderen Fällen ist der zum neubestellten Personalausweis zugehörige PIN-Brief an die von der antragstellenden Person angegebene Meldeadresse zu senden. Auch in diesen Fällen hat die Personalausweisbehörde die antragstellende Person darauf hinzuweisen, dass der zuerst versandte PIN-Brief, der nach der Neubestellung bei der antragstellenden Person eingeht, zu vernichten ist, da die dort enthaltenen Daten nicht für die Nutzung bzw. Sperrung der Online-Ausweisfunktion des neubeantragten Ausweises eingesetzt werden können.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung