Keinen Brief für den Personalausweis erhalten was kann ich tun?
Hallo,
ich habe im Mai einen neuen Perso beantragt. Ich habe ca. zwei Wochen später online nachgesehen ob der Perso abholbereit ist. Dort stand das er ab dem 7.6.2021 abholbereit ist. Ich habe bis zum 7.6. keinen Brief mit der online Ausweisfunktion erhalten, aber dachte,ich gehe trotzdem mal hin.
Ich bin am 7.6. also zum Bürgercenter, dort fragte mich der Mensch,ob ich denn den Brief schon erhalten habe. Das verneinte ich. Er sagte mir dann,das er mir, wenn ich den Brief nicht erhalten habe, den Perso nicht geben darf. Er schaute im PC nach, ob der Brief ans Bürgercenter gegangen ist. Ist er nicht. Er schaute nach, ob der Perso überhaupt schon da ist und er war da. Dann sagte er mir, das ich noch ein paar Tage warten soll und der Brief sicher noch kommt und dann bekomme ich den Ausweis.
Tatsache ist es ist Juli und ich habe bisher keinen Brief erhalten.
Also war ich diese Woche erneut im Bürgercenter. Erklärte dem Mensch was los ist. Er schaute im PC nach ob der Brief im Bürgercenter ist. Ist er nicht. Er schaute nach ob der Perso da ist, ist er (immer noch).
Er sagte, er kann mir den Perso ohne Brief nicht geben.
Ich wollte wissen, ob es nicht doch möglich ist,da der Bescheid „Personalausweis abholbereit“ nun schon einen Monat her ist und ein Brief ja durchaus auch mal verloren gehen kann. Ich habe ihm gesagt, dass ich die online Funktion auch nicht benötige und ich ihm das auch schriftlich geben kann.
Er meinte, dass es nicht möglich sei und ich erst den Brief brauche. Er ließ nicht mit sich reden.
Ich meine, klar, kann das mal länger dauern bis irgendwas ankommt, aber vier Wochen bzw. ja 6 seit Antragstellung, kommen mir doch etwas lang vor. Zumal auf meinem Abholschein 2-3 Wochen steht.
Kann der Bürgercenter Mitarbeiter mit die Herausgabe meines Personalausweises verweigern? Den ich im übrigen ja bereits bezahlt habe.
Ich weiß,die Menschen machen alle auch nur ihre Arbeit und müssen sich an die Vorgaben halten. Aber irgendwo muss doch geguckt werden, ob was schiefgelaufen ist,oder?
Ich brauche den Perso jedenfalls dringend, da ich Sachen bei der Bank klären muss,wozu man eben einen gültigen Perso benötigt.
Ich habe den Mitarbeiter auch nach einer Telefonnummer oder Person gefragt, an die ich mich wenden kann, der Mitarbeiter konnte (oder wollte) mir aber niemanden nennen und mir keine Telefonnummer geben.(Es handeln sich übrigens um das Bürgercenter im Hans-Sachs-Haus in Gelsenkirchen)
Ich weiß nun nicht was ich machen soll und würde mich freuen,wenn evtl. jemand von euch einen Tipp parat hätte.
Und sorry das der Text so lang geworden ist😅
Dankeschön!
1 Antwort
Kann der Bürgercenter Mitarbeiter mit die Herausgabe meines Personalausweises verweigern?
Ja natürlich kann er das erstmal. Der Erhalt des Pin-Briefes ist der gängige Weg. Manchmal kann es sein, dass er ein paar Tage später als der Ausweis ankommt.
Den ich im übrigen ja bereits bezahlt habe.
Das spielt keine Rolle. Du hast eine Gebühr für die Ausstellung bezahlt, und nicht den Ausweis an sich. Dieser ist und bleibt Eigentum der Bundesrepublik.
Das der PIN-Brief nicht ankommt ist ungewöhnlich, kommt aber hin und wieder vor. Dennoch kannst du den Ausweis abholen. Der Gesetzgeber schreibt auch ganz genau vor was dann zu tun ist.
Dazu gibt es eine sog. Verwaltungsvorschrift. Diese sagt folgendes aus:
Dokumentenausgabe ohne PIN-Brief / Reklamationsbestellung
Sofern der Ausweisinhaber bei der Ausgabe des Personalausweises angibt, den PIN-Brief nicht erhalten zu haben, bestehen für die antragstellende Person zwei Möglichkeiten:
1.Die antragstellende Person setzt seine persönliche, sechsstellige PIN bei Ausgabe des Dokuments und erhält das Sperrkennwort mitgeteilt.
Ferner wird der Antragsteller informiert, dass er bei Vergessen der PIN jederzeit eine neue PIN bei der Behörde setzen könne (gebührenpflichtig). Die PUK, welche das kostenlose Neusetzen der PIN zu Hause am PC ermöglicht, steht ausschließlich im PIN-Brief und kann durch die Behörde daher nicht mitgeteilt werden.
Die Entscheidung, ob und wann die Online-Ausweisfunktion verwendet wird, liegt auch weiterhin stets beim Ausweisinhaber.
2.Die antragstellende Person beantragt einen neuen Personalausweis.
Im Falle einer Reklamationsbestellung ist der PIN-Brief an die ausstellende Behörde zu senden.
Die Personalausweisbehörde hat die antragstellende Person hierüber zu informieren und gleichzeitig darauf hinzuweisen, dass ein PIN-Brief, der nach der Reklamationsbestellung bei der antragstellenden Person eingeht, zu vernichten ist, da dieser PIN-Brief dem zuerst beantragten Ausweis zuzurechnen ist und nicht verwendet werden kann. Die dort enthaltenen Daten können nicht für die Nutzung bzw. Sperrung der Online-Ausweisfunktion des neubeantragten Ausweises eingesetzt werden.
In allen anderen Fällen ist der zum neubestellten Personalausweis zugehörige PIN-Brief an die von der antragstellenden Person angegebene Meldeadresse zu senden. Auch in diesen Fällen hat die Personalausweisbehörde die antragstellende Person darauf hinzuweisen, dass der zuerst versandte PIN-Brief, der nach der Neubestellung bei der antragstellenden Person eingeht, zu vernichten ist, da die dort enthaltenen Daten nicht für die Nutzung bzw. Sperrung der Online-Ausweisfunktion des neubeantragten Ausweises eingesetzt werden können.