keine geld mehr bis zum ende des monats

17 Antworten

Es wird oft gefragt wie es mit Vorschuss / Vorläufiger Leistung aussieht, wenn man keine Mittel hat.

Dazu, kurz und knapp folgender Gesetzestext.

SGB I (Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) -Allgemeiner Teil -

$ 42 Vorschüsse

(1) Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßen Ermessen bestimmt.

Er hat Vorschüsse nach Satz 1 zu zahlen, wenn der Berechtigte es beantragt; die Vorschußzahlung beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags.

(2) Die Vorschüsse sind auf die zustehende Leistung anzurechnen. Soweit sie diese übersteigen, sind sie vom Empfänger zu erstatten. § 50 Abs. 4 des Zehnten Buches gilt entsprechend.

(3) Für die Stundung, Niederschlagung und den Erlaß des Erstattungsanspruchs gilt § 76 Abs. 2 des Vierten Buches entsprechend.

§ 43 Vorläufige Leistungen

(1) Besteht ein Anspruch auf Sozialleistungen und ist zwischen mehreren Leistungsträgern streitig, wer zur Leistung verpflichtet ist, kann der unter ihnen zuerst angegangene Leistungsträger vorläufig Leistungen erbringen, deren Umfang er nach pflichtgemäßen Ermessen bestimmt. Er hat Leistungen nach Satz 1 zu erbringen, wenn der Berechtigte es beantragt; die vorläufigen Leistungen beginnen spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags.

(2) Für die Leistungen nach Absatz 1 gilt § 42 Abs. 2 und 3 entsprechend. Ein Erstattungsanspruch gegen den Empfänger steht nur dem zur Leistung verpflichteten Leistungsträger zu.

§ 47 Auszahlung von Geldleistungen

Soweit die besonderen Teile dieses Gesetzbuchs keine Regelung enthalten, sollen Geldleistungen kostenfrei auf ein Konto des Empfängers bei einem Geldinstitut überwiesen oder, wenn der Empfänger es verlangt, kostenfrei an seinen Wohnsitz übermittelt werden.

Ich hoffe der Tip kann eine erste hilfreiche Information sein.

M. f. G. Michael

Ich habe die Frage und die darauffolgenden Kommentare gelesen und bin entsetzt und angeekelt darueber! Wie wenig Achtung vor dem Wert des menschlichen Lebens kann man eigentlich haben!?!? Scheinbar sind hier einige Personen der Meinung, das man fuer ein Butterbrot arbeiten gehen soll. Frei nach dem Motto, wer sich in die Gesellschaft nicht mit einbringt hat kein Recht auf Nahrung, Obdach,med. Versorgung und Kleidung. Egal ob ein Mensch nicht arbeitet weil er keine Lust hat oder weil er es nicht kann, man kann keinen Menschen hungern lassen!!!! Diese Sprueche wie " Geh Arbeiten", habe ich schon oefter gelesen aber in diesem Zusammenhang geht mir die die Hutschnur so weit hoch das der Rest meines Abends versaut ist... Aber nun zur obrigen Frage! Ich denke schon dass es moeglich ist 2 Wochen ohne Essen auszukommen. Vieleicht haengt es ja auch mit dem individuellen koerperlichen Zustand zusammen, ob man esdurchhaelt oder nicht. Das weiss ich nicht, ich bin kein Arzt. Aber ich weiss dass es bestimmt eine Moeglichkeit irgendwie an Nahrung zu kommen! Es kann einfach nicht sein dass ein Mensch so Etwas verweigert bekommt! Dass kann und das will ich nicht glauben! ALLES GUTE UND AUF EINEN VOLLEN BAUCH!

Du solltest formlos einen Vorschuss auf das ALG2 vom Feb. beantragen. Eine kurze Begründung (Geld verloren...) sollte dabei sein. Einen aktuellen Kontoauszug solltest du dazu mitnehmen. So kannst du 50-100€ "Vorschuss" bekommen, der dir allerdings (im Antrag vorschlagen!) in drei bis fünf Monatsraten wieder von den laufenden Leistungen ab gezogen wird. Ein Haushaltsplan ist nützlich, denn wenn das öfter vorkommt könnte es passieren, dass du nur noch Gutscheine anstatt Bargeld bekommst.(Sog. unwirtschaftliches Verhalten) Viel Glück und eine Arbeit die dich auch ernährt, wünsche ich dir!

Diät halten, von Baumrinden und Spenden leben, 'mal mit ehrlicher Arbeit probieren...

Auf zur restetonne von burgerking...da kommen nicht nur die Reste hin, sondern auch die kalten nicht verkauften Burger...