Kein Anspruch auf Leistungen weil man leicht über dem Existenzminimum steht.?

3 Antworten

Ihr bekommt beide 500€ für dieses Jahr (also 1.000€) und 270€ monatlich Zuschuss. Ich habe mir Hilfe beim Steuerhilfeverein gesucht.

Baris030 
Fragesteller
 20.02.2023, 08:56

Wer hat denn jetzt von steuernhilfe gemient

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Fotograf1986  20.02.2023, 09:00
@Baris030

Du hast doch nach Entlastungen gefragt. Ich habe dir jemanden empfohlen, der dir bei solchen Dingen hilft.

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isomatte  20.02.2023, 13:39

Was sollen denn die 500 € für dieses Jahr sein und was für ein monatlicher Zuschuss von 270 € sollen das sein ?

Wenn Du den Regelbedarf für den Lebensunterhalt für Vater und Mutter meinst, dann liegt dieser nicht wie bei einem Single oder alleinerziehenden bei 502 €, sondern nur bei jeweils 451 € pro Monat.

Und der Regelbedarf für ein Kind unter 6 Jahren liegt derzeit bei 318 €, ab 6 - 13 Jahren bei 348 € und darauf wird das Kindergeld im Regelfall voll angerechnet, andere Einkommen wie Unterhalt, Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, Waisenrente und bei älteren Kindern dann Erwerbseinkommen auch, dass würde dann aber anders angerecht bzw. dann ab Juli 2023 bei Kindern unter 25 wohnhaft bei den bedürftigen Eltern bis zu monatlich 520 € Brutto gleich Netto gar nicht mehr.

Das Kind muss dann nur noch Schüler, Azubi oder Student sein.

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Fotograf1986  21.02.2023, 04:57
@isomatte

Na ja, wenn du das Geld nicht möchtest, ist das ja deine Entscheidung. Jeder wie er mag. Aber dann beschwer dich doch nicht?

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isomatte  21.02.2023, 06:28
@Fotograf1986

Was willst Du denn jetzt von mir ?

Ich bin nicht der FS - ler !

Habe lediglich eine Frage an dich gestellt und eine Erklärung geliefert.

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Man muss schon unter Erwerbseinkommen und sonstigem Einkommen wie Krankengeld, Kindergeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt oder einer Rente unterscheiden.

Denn auf Erwerbseinkommen stünde einem min. erst einmal die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll zu, diese können derzeit zwischen 100 € - 330 € liegen, ab Juli dann für normale Erwerbstätige zwischen 100 € - 378 €, je nach individuellen Umständen und Bruttoeinkommen.

Bei sonstigem Einkommen gibt es diese Freibeträge nicht, da könnte man ab Vollendung des 18 Lebensjahres dann im Regelfall nur 30 € Versicherungspauschale absetzen, wenn nicht schon Freibeträge auf Erwerbseinkommen berücksichtigt werden.

Auch der Beitrag für eine eigene KFZ - Haftpflicht und eigene staatlich geförderte Altersvorsorge wie z.B. eine Riester Rente könnte man dann vom sonstigem Einkommen absetzen.

Man könnte aber einen vorrangigen Anspruch auf Wohngeld von der Wohngeldbehörde und Kinderzuschlag von der Agentur für Arbeit prüfen bzw. gleich durch einen Antrag prüfen lassen, kostenlose Rechner findet man im Internet, wie auch für das Bürgergeld.

Auch da könnte man für das / die Kinder einen Antrag auf das Bildung - und Teilhabe Paket stellen, nicht nur wenn Bürgergeld vom Jobcenter bezogen wird.

Arbeitende Alleinerziehende Mütter haben nicht einmal Anspruch auf gewisse Dinge, weil sie 2 Euro zu viel verdienen und da stimmt die komplette Relation nicht. (Den Fall habe ich letztens erst im Bekanntenkreis mitbekommen)

warum geht die Frau nicht arbeiten?

Beste Grüße