Hat man Anspruch auf Berufausbildungsbeihilfe mit hohen Einkommen?

4 Antworten

Im Internet findest Du einen kostenlosen BAB - Rechner von der Agentur für Arbeit.

Kindergeld zählt dabei nicht in der Berechnung als Einkommen, sondern nur deine Nettovergütung, wenn deine Eltern nicht leistungsfähig sind.

Wenn das deine Erstausbildung ist, kommt Wohngeld nicht in Betracht, da Du entweder Anspruch auf BAB - hast und etwas bekommst und wenn Du auf Grund von zu hoher Nettovergütung nichts bekommen solltest, hättest Du aber zumindest dem Grunde nach Anspruch auf BAB - und auch dann würdest Du von Wohngeld ausgeschlossen sein.

Außerdem müsste man schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein und über ein zuschussfähiges Mindesteinkommen verfügen.

Kinderzuschlag fällt auch aus, da das Kind dafür unter anderen unter 25 Jahren sein müsste und im Haushalt der Eltern leben müsste.

Könntest dann nur noch einen Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter stellen und hoffen das Du da eine monatliche Aufstockung bewiligt bekommst, wenn Du deinen Grundbedarf nach dem SGB - ll nicht mit deinem anrechenbarem Einkommen decken kannst.

Wie war das nochmal...? Wohngeld scheidet wohl aus...Weil eben die Eltern unterhaltspflichtig sind... BAB könnte es ein bisschen geben. Habe da die Relationen nicht mehr auf dem Schirm.

Aha. Wohngeld kannst du nur dann beantragen, wenn du keinen Anspruch auf BAB hast und eben eine eigene Wohnung hast.

https://www.azubi.de/beruf/tipps/wohngeld

Auf BAB wiederum hast du wohl nur Anspruch, wenn du für die Ausbildung eine eigene Wohnung brauchst.

Kinderzuschlag gibt es, wenn man als Azubi eigene Kinder hat, mit denen man lebt...

Du müsstest mal deine Situation näher erläutern.

Nein, wenn du zu viel Einkommen hast, bekommst du kein BAB und kein Wohngeld, kein Kinderzuschlag. Lediglich das Kindergeld von deinen Eltern. Und wenn deine Miete 500 oder 700 beträgt, such dir eine angemessene Wohnung, denn das ist zu groß wenn du nicht gerade in München wohnst, wo 1-Raum Wohnungen sehr viel kosten. Die Wohngeldstelle guckt neben BAB auch genau hin, ob die Wohnung angemessen ist.

BAB ist ja zunächst ein Zuschuss für Azubis, deren Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu finanzieren.

1250€ empfinde ich nicht als zu wenig für den Lebensunterhalt.

Für genauere Infos musst du einen Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen.