4 Antworten

Anstatt hier immer und immer wieder über die Höhe des Bürgergeldes sinnlos zu diskutieren, dass schon das Existenzminimum darstellt, sollte man lieber einmal darüber diskutieren, warum man bei einer Vollzeitbeschäftigung ggf.noch Sozialleistungen beantragen muss und nicht von seinem Lohn leben und nicht nur überleben kann.

In anderen Ländern wie z.B. Schweden, Finnland, Dänemark geht es doch auch und da sind die Lebenshaltungskosten höher als bei uns, da muss aber ein Mensch der Vollzeit arbeitet, nicht noch als Bittsteller auftreten, so zumindest habe ich es letztens in einem Bericht gesehen und gehört.

Weil das Sache der Arbeitgeber ist, nicht Sache des Staates. Und der Staat muss sich im gewissen Rahmen nach der Inflation richten. Der erhöht das Bürgergeld nicht einfach mal eben so, nur aus Spaß.

Die Regelsätze in der Grundsicherung steigen deutlich stärker als die Löhne.

das ist da zu lesen.
So kann man Menschen, die vergessen haben, was Prozentrechnung ist, verdummen.

Für Jemanden, der z.B. 4000,-€ verdient sind 10% eben 400.-€
Das Bürgergeld beträgt etwa 500,-€ , das sind 10% nur 50,- €

400 : 50 wer behauptet, dass der Bürgergeldempfänger jetzt wie im Schlaraffenland leben kann?

Schulzefa 
Fragesteller
 16.09.2023, 09:48

Nur das der Arbeiter sich kaputt macht und der Bürgergeld Empfänger im Bett liegt dafür jetzt 50 Euro mehr

Die meisten verdienen keine 4000 Euro sondern ehr die Hälfte und müssen alles selber bezahlen

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guenterhalt  16.09.2023, 11:40
@Schulzefa

ich habe mich ca. 50 Jahre lang kaputt gemacht. Schon während meiner Berufsausbildung bin ich 13 Stunden (mit Fahrzeit) unterwegs gewesen. Um 1962 auch noch den halben Sonnabend.
Für kein Bürgergeld hätte meinen Berufswunsch aufgegeben.
Für kein Bürgergeld hätte ich mein Studium aufgegeben, hätte auch nicht, nachdem mein Arbeitsplatz gestrichen wurde, auf eine fast unbezahlte Arbeit aufgenommen.

Wenn das deine Einstellung zum Leben ist, dann wundert mich nicht, dass wir Fachkräftemangel haben.

Leben ist mehr als im Bett liegen.

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Bürgergeldempfänger bekommen dafür keine Leistungen wie z.B. Inflationsausgleichsprämie (in unserem Betrieb insgesamt 3000€ steuerfrei).